JerryMaSon
Urgestein
Der Versicherungsnehmer/Besitzer des Autos ist verantwortlich wenn Zugriff auf Schlüssel/Auto nicht unterbindet.
Nicht zwingend, dann muss schon grobe Fahrlässigkeit vorgelegen haben. Z.b. die Frau schon angedroht haben ich fahre gleich betrunken o.ä.
Nur weil man Kinder hat (oder besoffene Frauen) muss man die Schlüssel nicht gleich wegsperren.

Aber ehrlich gesagt hatte ich mich auch schon als du das Bild gepostet hattest gefragt wie man es schafft so blöd da reinzufahren, das erklärt alles



hab ich wohl doch nicht dort vergessen 

