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Dann hat der Mitarbeiter vom Strassenverkehrsamt null Ahnung bzw. hier passt was nicht vom Sachverhalt. Der Kaufvertrag beweist das der Roller sich nicht mehr im Besitz deines Schwagers befindet. Somit hätte der Roller stillgelegt werden können inkl. Fahndungseintrag durch die Behörde. Egal ob Adresse bekannt ist oder nicht. Zweitens da die Kollegen bereits bei ihm waren wegen Stilllegung muss entweder das Finanzamt oder die Versicherung das bereits gemeldet haben weil kein Geld mehr kommt. Normal hätte dein Schwager vorher Post von den entsprechenden Stellen bekommen müssen da er immer noch als Halter geführt wird.Schwager hatte 2021 einen Roller verkauft und der Käufer hat ihn Anscheinend nicht umgemeldet, da heute die Polizei zwecks Zwangsstillegung bei ihm Aufkreuzte.
Als er den Kaufvertrag vorlegte, meinte einer der Beamten, er solle bei der Zulassungsstelle anrufen und ihn Stillegen lassen.
Gesagt getan, nach einigem hin und her und der Übersendung des Kaufvertrages, hieß es dann von denen nur "Wir wissen ja nicht wo das Fahrzeug ist, daher können wir ihn nicht Stilllegen".
Dummheit in Perfektion einer Deutschen Behörde.






