Megakeks - gerade eine E-Mail von meinem Steuerberater bekommen:
"Es wird darauf hingewiesen, wie wichtig eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation ist und dass auch kleine und mittlere Unternehmen zur Verfahrensdokumentation verpflichtet sind. Bei einer eventuellen Betriebsprüfung ist eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Buchhaltung."
Dann dazu recherchiert und eine Erläuterung der Dokumentationspflicht (bereits seit Ende 2019 in Kraft getreten) gefunden, wo auf 49 Din A4 Seiten nur erläutert wird, wie die Verfahrensdokumentation zu erstellen und fortlaufend zu verwalten ist.
Betrifft, Einzelfirmen, Freelancer, Mittelstand & Industriebetriebe gleichermaßen. Nicht nur, dass ich nur "Bahnhof & Kofferklauen" beim ersten Überfliegen der Anleitung verstehe - ich wüsste auch überhaupt nicht, wie ich diese neue Schnapsidee des Gesetzgebers in meinem Arbeitsalltag umsetzen soll.
Sehr nerviger Mist schon wieder - zumal bei nicht Vorhandensein der Verfahrensdokumentation ein Betriebsprüfer die gesamte Buchhaltung an sich anzweifeln und eine Steuerschätzung vornehmen kann.
Was dann wiederum in jahrelange Rechtsstreite eskalieren würde, obwohl die Buchhaltung korrekt geführt wurde
So sehr ich meine Selbstständigkeit liebe ... das sind Momente, wo ich am liebsten alles in die Ecke werfen würde
