*Hagen*
Have a nice day!
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Habe wegen der Sanierung unseres Garagenhofes mal freundlich beim Vermieter nachgefragt, wie es mit einem finanziellen Ausgleich für die Zeit des Nutzungsausfalls aussieht. Dies wurde - wie schon erwartet - in schriftlicher Form abgelehnt. Laut § 536 BGB steht mir aber eine Mietminderung zu. Jetzt weiß ich nicht was ich machen sollen. Die Ablehnung einfach hinnehmen, oder die Miete kürzen und mit der Konsequenz rechnen müssen, dass sich der Vermieter das Geld in Form einer Mietpreiserhöhung wiederholt...





