[Sammelthread] Was ging dir heute auf den Keks? (Zusätzliche Threadregeln in Post 1 aktualisiert.)

Habe wegen der Sanierung unseres Garagenhofes mal freundlich beim Vermieter nachgefragt, wie es mit einem finanziellen Ausgleich für die Zeit des Nutzungsausfalls aussieht. Dies wurde - wie schon erwartet - in schriftlicher Form abgelehnt. Laut § 536 BGB steht mir aber eine Mietminderung zu. Jetzt weiß ich nicht was ich machen sollen. Die Ablehnung einfach hinnehmen, oder die Miete kürzen und mit der Konsequenz rechnen müssen, dass sich der Vermieter das Geld in Form einer Mietpreiserhöhung wiederholt...
 
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Hör doch auf zu heulen, Kerl. Was willst du hören? Entweder, du hast den Schneid und kürzt (hättest du den, würdest du erst gar nicht im Internet fragen), oder du nimmst es als gegeben hin. Mehr gibt es nicht.


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Geh' mit deinen Uhren spielen.
 
Wahrheit tut weh, gelle. Liegt trotzdem Wahrheit drin.

@T

Heftige Regenschauer und Temeratursturz, könnte ruhig besser bleiben.


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Hast du reingeschrieben, dass gemäß §blup eine Mietminderung zusteht etc?
Wenn ja, gehört da keine Anfrage rein, sondern die Information an den Vermieter, dass du die Miete kürzt
 
Nein, noch nicht. Habe ja gehofft, dass der Vermieter von sich aus die Kürzung anbietet.
 
Vermieter bieten nie von sich aus eine Kürzung an, warum auch? Bisschen naiv Hagina :d
 
Vermieter bieten nie von sich aus eine Kürzung an, warum auch?

Weil ich ihn bereits auf die Umstände aufmerksam gemacht habe. Hätte ja sein können, dass er weiß worauf ich hinaus will.
 
Er wusste ganz sicher worauf du hinaus wolltest. Aber kein Vermieter würde dir sowas auf ne Anfrage hin gewähren.
 
Das kann man so pauschal jetzt auch wieder nicht sagen, es existieren schon auch Vermieter bei denen nicht nur die pure Gier regiert. Gerade bei so offensichtlichen Fällen wie größeren Bauarbeiten, Gebäudebrand, etc. sehe ich es durchaus, dass Vermieter von sich aus auf die Mieter zugehen. Aber meist ist die gewährte Minderung natürlich am unteren Ende angesiedelt.

@Hagen: Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, schau mal ob es einen Mieterverein in deiner Nähe gibt und lass es über die regeln, dann wird es ordentlicher.
 
Ist der Preis zu gut, Finger weg

freundliche Grüße :)

Ja, ich hab heute Abend die Kopie der Rechnung bekommen...
sieht schon etwas suspekt aus und das Nachforschen hat es nicht besser gemacht :d
 
PayPal hat er nicht
er sagte abholen oder Vorkasse, wobei ihm abholen lieber wäre
geht aber nicht, weil er 300km+ weg wohnt

treuhänder keine Ahnung wie man das machen soll

ach, ich glaub ich lass es lieber
werde ihn aber trotzdem noch zu der Rechnungskopie befragen
 
Also wenn er von sich aus abholen anbietet ist schon Mal nicht die typische Betrüger Masche
 
Kiel könnte ich anbieten.
 
Es wäre Bad Lassphe, ist in der Nähe von Marburg und östlich von Köln
Gibts nen Treuhand-Thread?
Das wäre ja eigentlich ne idee... :d

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Also wenn er von sich aus abholen anbietet ist schon Mal nicht die typische Betrüger Masche

Ja, deswegen bin ich auch so hin und hergerissen :d
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast schon echt schlimme Sachen auszuhalten.
Armer Junge, alle anderen wären daran schon Zugrunde gegangen, aber du hältst das Tag für Tag durch :hail:
 
arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet ja nicht das man nicht saufen gehen kann ;)
In Köln ganz sicher nicht....

In einem Fall hatte der Chef die fristlose Kündigung ausgesprochen, weil er seinen wegen Grippe krank gemeldeten Angestellten in der Lokalzeitung auf einem Foto entdeckt hatte - bei einem Volksfest, mit einem Glas Kölsch in der Hand. Das Arbeitsgericht Köln hielt das jedoch nicht für einen ausreichenden Kündigungsgrund: Frische Luft und ein Glas Kölsch würden den Heilungsprozess nicht von vorneherein verzögern. Bahnreisen, Bier trinken: Was darf ich, wenn ich krankgeschrieben bin? | FR.de
 
Mit kaputtem Kompass
 
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