Boehse
Enthusiast
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Ich weiß garnicht, ob das möglich ist?
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Hab es mal eben gegooglt:
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Hätte jetzt echt gedacht, dass das Usus ist, dass das direkt gezahlt wird.
Gibt aber sicher ne Möglichkeit, dass man das vertraglich regelt. Aber ist aber nur ne Vermutung^^
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Hab es mal eben gegooglt:
Quelle: Direktüberweisung der Miete an den Vermieter durch das Job CenterAuszug der Seite schrieb:Die Direktüberweisung an den Vermieter erfolgt wenn der Leistungsempfänger dies beim Job Center beantragt. Die Gefahr einer Bevormundung oder sogar „Entmündigung" ist dadurch also nicht gegeben, da der Mieter es in der Hand hat, wann die Zahlung über seinen Kopf hinweg geht. Wichtig ist, dass der Anspruch auf Zahlung von „Hartz 4" unangetastet bleibt. Es handelt sich nur um eine Abwicklungsbesonderheit.
Das Jobcenter darf eine Direktüberweisung der Miete ohne einen Antrag des Mieters vornehmen, wenn „Zweifel an der zweckentsprechenden Verwendung der Leistung" bestehen. Dafür müssen aber konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Solche Anhaltspunkte sind insbesondere aktuelle oder auch in der Vergangenheit aufgetretene Schulden. In diesem Fall kommt es zu einer Direktüberweisung, ohne dass der Mieter dies beantragt hat.
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Hätte jetzt echt gedacht, dass das Usus ist, dass das direkt gezahlt wird.
Gibt aber sicher ne Möglichkeit, dass man das vertraglich regelt. Aber ist aber nur ne Vermutung^^






