Intel Xeon E3-1230 v3 + Grafikkarte?

janrrr

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Moinsen,

gerade ist die Zeitwertgutschrift auf mein Mindfactorykonto eingegangen nachdem meine Grafikkarte die ich vor 2 Monaten gekauft hatte (2048MB Sapphire Radeon R9 270X Dual-X) defekt war.

Nun meine Frage:
Welche Grafikkarte sollte ich bei einer Preisspanne von bis zu 200€ kaufen?

Dazu kommt dann der Xeon E3, und eine 258 SDD (crucial mx100) plus Mainboard (habt ihr da vllt noch ein Tipp?).

Gruß
 
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Huhu,
hast du den 1230v3 schon? Ansonsten gibt es den haswell refresh 1231v3, dazu das ASRock b85M PRO4 und eine HIS IcQ 280 oder die 280ger Asus Top.

Wenn du einen Alc 1150 Audiochip mit Kopfhörerverstärker willst, würde sich ein H97 Board um 85€ anbieten
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, den 1230v3 habe ich noch nicht gekauft. Würde dann zusammen als großes Paket raus gehen (ssd, mainboard, gk)

Wo ist bei den Beiden der Unterschied?

Gruß

Edit:

meinst du die 280x oder die 280?
 
Zuletzt bearbeitet:
der 1231v3 bietet 100MHz mehr und ist etwas günstiger bzw ist der 1230v3 einfach nur das "Auslaufmodell"

Grafikkarte bis 200€ :
HIS Radeon R9 280 IceQ OC, 3GB GDDR5
ASUS R9280-DC2T-3GD5 DirectCU II TOP, Radeon R9 280, 3GB GDDR5

für 211€ gibts eine XFX Radeon R9 280X Black Edition, 3GB GDDR5 im Idle ist sie sehr leise, aber unter Last sollen die Lüfter ganz schön aufdrehen.

Mainboards z.b.
B85: ASRock B85M Pro4 (Wäre so die preiswerteste Lösung mit knapp über 50€. Standard Sound , 2 Usb 3.0 hinten etc.)
H97: ASRock Fatal1ty H97 Performance (mit ALC 1150&Kopfhörerverstärker, mehr usb 3.0 etc.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles klar, danke schon mal! Werde wahrscheinlich zur 280x xfx und zum fatility tendieren!

Noch eine Frage, habe die Benachrichtigung von Mindfactory bekommen, zwecks Zeitwertgutschrift. Jedoch steht im Anhang in dem Dokument "Diese Gutschrift wird erstellt unter dem Vorbehalt der Nachbelastung". Heißt es also, dass meine Grafikkarte doch noch zurück kommen kann??
 
Der Vorbehalt der Nachbelastung rührt wohl eher daher, dass es auch Fälle gibt, in denen bestellte Ware aufgrund Nichtgefallens zurückgesendet wird. Die Prüfung, ob der Kunde einen gewissen Abnutzungsgrad erstatten muss, wird wohl später durchgeführt. In deinem Fall dürfte das unerheblich sein, da deine Karte defekt war. Da gibt es nichts, was nachbelastet werden könnte. Das wird einfach nur ein Standard-Textbaustein bei Gutschriften sein.
 
Warum wurde die defekte Karte nicht 1:1 ausgetauscht, ist ja bei MF als lagernd angegeben. Wie hoch war denn die Gutschrift wenn man fragen darf?
 
Ich hatte da auch mal Probleme mit einer OCZ SSD bei denen, musste mich erst bei der Geschäftsführung beschweren bis ich ein gleichwertiges Produkt statt einer Zeitwertgutschrift bekam.
 
Also damals 175€ gezahlt und mir wurde 34,21€ als SON Wertersatz Nutzung abgezogen. Fällt mir gerade mal spontan die Frage ein, wieso das denn? Das Teil hat 7 Monate überlebt?!
 
"leider konnte unser Vorlieferant die Karte nicht reparieren/austauschen und hat daher eine Zeitwertgutschrift erstellt. Wir haben diese an Sie weitergeleitet."

Wo sehe ich da jetzt denn Grund dafür, dass ich nicht 100% erstattet bekomme?
 
Steht in den AGBs welche du akzeptiert hast durch deine Bestellung... alles rechtens so.

Okay hatte mich nur gewundert. Kenne mich mit Garantie etc. nicht so aus, war das erste mal, dass etwas defekt gegangen ist. Danke!

würde ggf zur powercolor pcs+ greifen, anstatt zur xfx. die haben zumindest beide den gleichen preis. so eine powercolor hatte ich schonmal hier und die sind sehr leise, auch unter last. zudem hochwertig verarbeitet, die haben sogar ne packplate schon montiert.

8575639 - 3072MB PowerColor Radeon R9 280X TurboDuo OC Aktiv

Backplate bringt doch nur optisch was und laut diesem Thread nur minimal etwas der Warmeableitung. Und die Taktraten sind bei der XFX besser (abgesehen von dem Strom).

aktueller Warenkorb:
https://www.mindfactory.de/shopping...2207619cb6a5cecbe5dbc2b8ff7cd3fc01c0734f3bb97

Edit: Brauche ich einen CPU Kühler? Meine des öfteren gelesen zu haben, dass es beim e3 1230 nicht nötig sei, ist das bei dem 1231 auch so bzw ist die Aussage grundsätzlich richtig?
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja was heisst brauchen, ich würde einen EKL Sella oder Brocken ECO dazu packen. Ein Kühler in der Preisklasse reicht. Der Boxed tut auch kühlen, nur eben etwas lauter.
 
Steht in den AGBs welche du akzeptiert hast durch deine Bestellung... alles rechtens so.

Soweit ich das Gewährleistungsrecht kenne, kann man auf Nachbesserung pochen und ansonsten vom Vertrag zurücktreten und die volle Summe zurückfordern. Diese Zeitwertgutschriften sind nur rechtes, wenn du drauf eingehst.
 
dies ist leider nicht mehr möglich. Wir haben die Grafikkarte zu unserem Vorlieferanten zwecks Garantieabwicklung weitergeleitet. Dieser konnte die Grafikkarte nicht tauschen/reparieren und hat deshalb eine Zeitwertgutschrift erstellt.

.. War die Antwort nachdem ich auf Nachbesserung gebeten habe. Gibt es nicht sowas wie Herstellergarantie!? Könnt ihr mir in dem Fall etwas unter die Arme greifen, falls da was machbar ist? Habe wirklich 0 Erfahrung was das betrifft

Gruß
 
Wenn du die Ware an den Händler zurückgeschickt hattest und nicht direkt an den Hersteller, musst du auf die Gewährleistung bestehen. Lass dich nicht mit Garantie abspeisen.
 
Geb dann mal pls. durch wie MF sich wieder rausreden will ! Das noch Gewährleistung auf der Karte war ist mir garnet aufgefallen ! Denn in der Gewährleistungszeit is nix mit Zeitwert ! Bestehe auf eine funktionierende Karte.
 
Habe geschrieben dass ich auf die Gewährleistung bestehe. Wollte eigentlich die hier genannte Hardware nächste Woche dort bestellen.. wenn das so weiter geht hat sich das ereldigt..
 
Die Antwort :
Sehr geehrter Kunde,

wir bedauern Ihre Unzufriedenheit mit der Bearbeitung Ihrer Reklamation.
§ 346 Abs. 3 BGB ist nicht einschlägig, weil wir mit dem im der Gutschrift angegebenen Wertersatz nicht die Verschlechterung der Sache geltend machen, sondern von Ihnen Wertersatz für die gezogenen Nutzungen gem. § 346 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 100 BGB.

Der Bundesgerichtshof hat am 16.09.2009 Az. VIII ZR 243/08 entschieden, dass bei Rückabwicklung eins Verbrauchsgüterkaufs dem Verkäufer ein Anspruch auf Nutzungswertersatz gem. § 346 Abs. 1 BGB zusteht.

Da Ihnen die von Ihnen reklamierte Ware 10 Monate zur Nutzung zur Verfügung stand, sind Sie uns gem. § 346 Abs. 1 BGB verpflichtet, für diese Nutzungszeit einen Wertersatz zu zahlen.

Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Gekauft am 14.01.2014 und am 23.08.2014 zur Abholung von DHL für Mindfactory bereitgestellt (Bestätigungsmail von Mindfactory kam am 30.08). Also schon mal der erste Fehler, von wegen 10 Monate Nutzung der Grafikkarte..

Wie soll ich reagieren?

/Am besten den vorigen Post löschen, habe nicht so schnell mit einer Antwort gerechnet.
 
Hast du die Karte jetzt 2 Monate besessen oder 10 wie MF behauptet ?
 
vom 15.01.2014 bis zum 23.08.2014 war die bei mir zuhause. Sind bei mir 7 Monate, also in keinem Fall 10
 
Erstmal widersprechen und auf falsche Fristen ansprechen.
Das zitierte Urteil bezieht sich auf einen Verschleissgegenstand (Auto), was die Grafikkarte bis auf den Lüfter ja nicht ohne weiteres ist.

Wenn die weiterhin auf stur schalten, würd ichs mal bei der Verbraucherzentrale versuchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe so geantwortet wie du es hier vorgeschlagen hast. Antwort ist lediglich, dass es ein Schreibfehler seiner Seite war und mit 7 Monaten berechnet wurde.

Keine Antwort auf mein/dein Kommentar mit dem Urteil..

Habe dem Supportmitarbeiter jetzt nochmal ein paar Paragraphen um die Ohren gehauen zwecks Gewährleistung und Ersatzlieferung (meine Graka ist auf Status Bestellt). Mal schauen was das gibt
 
Zuletzt bearbeitet:
Aktuelle Anwort:

Wir bestreiten das Vorliegen eines Gewährleistungsfalls.
Da Ihrer Rücksendung kein Nachweis für das Vorliegen eines Gewährleistungsfalls beilag, haben Sie uns gegenüber keinen Gewährleistungsanspruch.
Ohne Anerkennung einer Rechtsflicht und im Wege der Kulanz leiteten wir Ihre Reklamation zur Bearbeitung an unseren Vorlieferanten weiter. Dieser hat eine Zeitwertgutschrift erstellt. Diese haben wir an Sie weitergeleitet.

Habe mich dann mal schlau gemacht. Nach 6 Monaten muss der Käufter beweisen, dass der Defekt schon bei dem Kauf vorlag. Was bei Computerhardware praktisch unmöglich ist.

Somit also Garantiefall, seine Antwort war dann:

wir haben den Artikel zwecks Garantieabwicklung weitergeleitet. Der Vorlieferant / Hersteller hat uns die Zeitwertgutschrift ausgestellt. Wir haben diese an Sie weitergeleitet.

Ist es also korrekt dass Saphire mir 34,21€ für 7 Monate Nutzung für den Garantiefall abziehen? Kann doch nicht sein, sonst hätte ich ja direkt für eine Grafikkarte für 7 Monate Nutzung bestellen können :-)D).
 
Wie gesagt, letzter Versuch wär die Verbraucherzentrale, da du hier keine gültige Rechtsberatung bekommen kannst. Wenn der Händler die Grafikkarte einfach so weitergeleitet hat, und nun weder reparieren noch ersetzen kann, sollte das nicht zu deinen Lasten gehen.

Das Verhalten von einigen Shops ist über die Jahre immer schlechter geworden. Leg beim nächsten Mal lieber was drauf und bestell bei Alternate. Bei denen hab ich sowas nicht erlebt.
 
Kommuniziere mal dein Anliegen über eine öffentliche Plattform z.b Facebook. Hab die Erfahrung gemacht, dass der Support dort weitaus hilfsbereiter ist.

(bei mir wars zwar Dell und nicht MF aber probieren tät ichs trotzdem)
 
Denke nicht, dass MF da irgendwie was falsch macht, die bieten halt 0 Kulanz.

Aktuelle Lage ist, wie mache ich das mit der Garantie. Und ist Zeitwertgutschrift eine Art der Garantieerfüllung? Bin am überlegen ob ich mir die Graka nicht zurückschicken lasse und das auf direktem Weg zum Hersteller regel.
 
Dann müsstest du auch den Versand zahlen. Eine 270X ist aktuell auch nicht mehr so viel wert und Preis/Leistung ist auch nicht besonders. Letztens gabs die xfx 280x Black Edition für 189€. Ich wüde die Chance nutzen und auf was besseres setzen als die 270x bei deiner cpu
 
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