Sinus 1-5 Telefon nicht mehr zugelassen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

firefox888

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
29.12.2006
Beiträge
4.509
Hi,

hier, fals ihr das noch nicht wusstet, meine Mutter kam gerade mit ner TV Zeitung ins Zimmer :d

Wir haben nämlich auch ein Sinus 2121, jedoch habe ich keine ahnung, ob das zu 1-5 hinzuzählt, hmm..

Schnurlostelefone:
DECT-Zulassung bis 2013 verlängert

In letzter Zeit häufen sich beim IZgMF die Anfragen, ob DECT-Anlagen über das Jahr 2008 hinaus betrieben werden dürfen. Ursache solcher Anfragen ist unsere Meldung aus dem Jahr 2003: “Auch DECT-Zulassung läuft Ende 2008 aus”. Inzwischen ist diese Meldung jedoch überholt. Den momentan aktuellen Stand beschreibt die folgende Meldung, die wir von der Website der Bundesnetzagentur (BNetzA) übernommen haben (07.05.08).

Für die derzeit modernsten digitalen Schnurlostelefone, die DECT-Geräte, ist der Frequenzbereich 1880-1900 MHz für die Benutzung durch die Allgemeinheit bis 2013 zugeteilt und wird in Abhängigkeit von der europäischen Harmonisierung fortgeschrieben. Die Befristung erfolgt, da man sich im Interesse der Allgemeinheit für neue Technologien und eine effiziente Frequenznutzung zukunftsorientierte Steuerungsmöglichkeiten offen halten will.

Noch bis zum 31. Dezember 2008 dürfen analoge Schnurlostelefone der Baureihen CT 1+ (80 Kanäle, 885-887 und 930-932 MHz) sowie digitale Geräte der Baureihe CT 2 (40 Kanäle, 864,1-868,1 MHz) betrieben werden, solange andere Frequenznutzungen durch diese Schnurlostelefone nicht gestört werden. Störungen durch andere Frequenznutzungen sind vom Gerätenutzer hinzunehmen.

CT 1+, CT 2 und DECT-Geräte, die im Rahmen dieser Allgemeinzuteilungen von Frequenzen eingesetzt werden, unterliegen den Bestimmungen des „Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen“ (FTEG) und des „Gesetzes über die Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten“ (EMVG). Sie müssen die grundlegenden Anforderungen nach diesen Gesetzen erfüllen und entsprechend in Verkehr gebracht und gekennzeichnet worden sein (CE-Kennzeichnung). Die CT 1+ und CT 2-Geräte sind in die Klasse 2 eingestuft, d. h. es handelt sich nicht um eine europäisch harmonisierte Funkanwendung.

Schnurlose Telefone für den Markt in Fernost oder den USA dürfen in Deutschland nicht genutzt werden. Da diese in einem anderen Frequenzbereich arbeiten als die in Deutschland angebotenen Schnurlostelefone, werden andere Funkdienste massiv gestört. Obwohl solche Telefone keine deutsche Frequenzzuteilung erhalten können, werden sie gern von Reisen mitgebracht. Doch auch manches vermeintliche Schnäppchen vom Flohmarkt oder anderswo her kann sich zum teuren Bumerang entwickeln (s. u.).

Auch Schnurlostelefone der ersten Generation nach dem Standard "CT 1" werden noch privat und auf Flohmärkten gehandelt. Die ursprüngliche Zulassung dieser Geräte und die Allgemeingenehmigung zum Betreiben dieser Schnurlostelefone, die ab Mitte der 80er Jahre auf den deutschen Markt kamen, sind wegen Änderung der Frequenznutzung längst abgelaufen und ihr Betrieb somit unzulässig.

Nicht mehr zugelassene Geräte der Baureihe CT 1 sind teils bereits am beachtlichen Gewicht, aber vor allem an den Bezeichnungen Sinus 1 bis Sinus 5, Kennzeichnungen wie Posthorn, Z und einer Zulassungsnummer, die mit U oder V endet, bzw. einer der Zulassungsnummern A200025X, A200027X, A200465W oder A200025X, zu erkennen. Diese Geräte durften längsten bis zum 31. Dezember 1997 betrieben werden, denn die betreffenden Funkfrequenzen (914-915 bzw. 959-960 MHz) werden nun für den öffentlichen Mobilfunk zur Erweiterung der Netzkapazitäten genutzt.

Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein nicht oder nicht mehr zugelassenes Schnurlostelefon als Verursacher fest, so muss die Bundesnetzagentur (nach den Vorgaben der Frequenzgebührenverordnung) dem Verursacher ihren oft nicht unerheblichen personellen und materiellen Aufwand für die Störungseingrenzung neben einem Ordnungswidrigkeitsgeld in Rechnung stellen. Wer also ein solches Altgerät hat, oder wegen eines anscheinend günstigen Angebots an den Erwerb denkt, sei hiermit zur Vorsicht gemahnt. Im Zweifelsfall hilft eine Rücksprache mit einer der Außenstellen der Bundesnetzagentur weiter, die gerne beratend informiert.

Bundeseinheitliche Rufnummer der Funkstörungsannahme: 0180 3 - 23 23 23 (Festnetzpreis 9 ct/min; andere Preise aus Mobilfunknetzen möglich).

Quelle: Schnurlos telefonieren - aber bitte nicht mit Geräten der ersten Generation
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ich finde das eine rießen große Frechheit. Ich werde einen scheiss tun und mir ein neues Telefon holen. Eine der vielen Meldungen die man einfach überlesen sollte.
 
Außerdem wie soll da bitte das TELEFON Netz gestört werden?

ADSL verursacht viel höhere Störfrequenzen, ich kann mir nur denken, das man dann mit dem Telefon die nagelneue Fernbedienung vom Nachbarn stört :d
 
Warum soll ICH mir ein neues Telefon kaufen wenn DENEN ihre Lizensen für den Betrieb der Frequenzen auslaufen. Also ne Leute beim besten willen nicht. Wie gesagt einfach nicht beachten und eventuellen Besuch wie die GEZ behandeln.
 
Mir sagte gestern ne Kollegin man kann die betroffenen Geräte testen, indem man während einem Gespräch mit dem Mobilteil mal weiter von der Station weg geht. Wenn es dann leiser wird, muss ein Neues angeschafft werden :fresse:
 
@Hardwarekenner
Ist dein Avatar ernst gemeint?
 
Die frei werdenden Frequenzen sollen künftig von Mobil- und Nahfunkanwendungen genutzt werden.

War ja klar :|

@ michi2k

Die braucht man e nicht mehr ernstnehmen :d:d:d

DIE LINKE Hamburg fordert:

* Sofortiger Waffenstillstand in Gaza
* Beendigung der israelischen Aggression und Besetzung Palästinas
* Sofortige Aufnahme von Verhandlungen mit Hamas, um den Raketenbeschuss einzustellen
* Aufgabe der Blockade und Abriegelung des Gazastreifens
* Nur eine politische Lösung durch Friedensverhandlungen kann Sicherheit für beide Seiten bringen!

DIE LINKE hat sich in Konflikten immer für politische Lösungen auf dem Boden des Völkerrechts eingesetzt. Krieg und Militäraktionen sind für uns niemals eine Alternative. Wir fordern mit vielen anderen die Einstellung des Raketenbeschusses vom Gazastreifen aus wie die Beendigung der israelischen Luftangriffe. ... mehr

Wie gut das sogar Hauptschüler ein ganzes Jahr Geschichte über sowas hatten :heul:
 
@Hardwarekenner
Ist dein Avatar ernst gemeint?

:lol: der ist da sogar Mitglied!
aber pssst....
von wegen Wahlerfreiheit und so.....
wobei da fällt mir ein. Bis '90 hatten es die linken net so mit der Wahlfreiheit. :lol:

@t:

Bundeseinheitliche Rufnummer der Funkstörungsannahme: 0180 3 - 23 23 23 (Festnetzpreis 9 ct/min; andere Preise aus Mobilfunknetzen möglich).

ahhh haaa...das nennt man Service am Bürger!

ich telefoniere nur über Handy. Aber meine Freundinn hat so ein Mega uralt Telefon in Hundeknochen Größe für einen Berner Sennenhund.
jetzt müssen wir bestimmt bald Strafe zahlen :lol: :lol: :lol:

lg Akba

PS: Immer wieder geil das OT! :love:
 
Ja nur meine Mutter macht sich da echt sorgen. von wegen 1000 Euro Strafe.
Die will auch nicht das ich mir einen Fernseher kaufe, wo ich das nach 6 Jahren mal wieder angesprochen habe, allein wegen der GEZ :d
 
:lol: der ist da sogar Mitglied!
Naja er kommt zum Schutz meiner wertvollen Freizeit lieber gleich mal auf "die Liste"...

Ja nur meine Mutter macht sich da echt sorgen. von wegen 1000 Euro Strafe.
Die will auch nicht das ich mir einen Fernseher kaufe, wo ich das nach 6 Jahren mal wieder angesprochen habe, allein wegen der GEZ :d
Das ist die Höchststrafe die im worst case fällig wäre. Desweiteren ist das absoluter irrsinn. Stell dir mal vor die Fahren da so mit einem Peilwagen durch die Gegend (ja die Wagen wo viele meinen es wäre dei GEZ und schaut wer seine Gebühren nciht bezahlt :d ) und misst da die "verbotenen" Frequenzen. Dann kommen sie zum Entschluss das in eurem Haus/Wohnung ein Telefon nach altem Standart sein KÖNNTE.
Tja was machen sie dann?

Klingel, klingel haben sie ein altes schnurloses Telefon blablabla ---> NEIN!
Dürfen wir mal reinkommen? --> NEIN!

Fertig. Den Richter möchte ich sehen der deswegen eine "Hausdurchsuchung" o.ä. anordnet...
 
Hausruchsuchung können die ja "glaube" ich nur verlangen, wenn die zum Nachbarn gehen und der Nachbar sagt, das du einen Fernseher hast :d
 
Sinus 2121 = DECT Standard somit ist deine Frage beantwortet. Man kann ja auch noch einmal Wikipedia dazu ziehen um mal paar Fakten zu den Standards zu erhalten. http://de.wikipedia.org/wiki/Schnurlostelefon

Und wer wissen will ob sein Telefon noch mit CT1 überträgt benutz eine Suchmaschine wie z.B. google, yahoo oder live.

Zu den nachfolgenden Beiträgen sage ich lieber mal nix. Ihr kennt ja die Regeln und den "Am Puls der Zeit" Thread.

*closed*
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh