Widerrufsrecht und Wertminderung ???

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

MiniMe1978

The Brain
Thread Starter
Mitglied seit
04.12.2006
Beiträge
7.643
Ort
Ratzeburg
Hallöchen

ich hatte eine CPU gekauft bei Notebooksbilliger.de

Diese habe ich zusammen mit dem auch dort gekauften Board innerhalb der Frist eingeschickt, bzw. von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.

Nun bekomme ich als Antwort, das ich eine Wertminderung vorgenommen habe und ich für die CPU 25Euro weniger zurückbekomme als ich gezahlt habe.
Beim Board ist dies komischer Weise nicht der Fall. Dieses ist genau so benutzt worden. Die CPU aber auch Verpackungen von Cpu und Board wurden einwandfrei gepflegt, die CPU ordentlich sauber gemacht und ohne Spuren wieder eingepackt. Wie soll ich, als Kunde nun also so etwas nutzen oder testen, wenn ich es offensichtlich nicht aufmachen darf? Da kann ja irgendwas nicht stimmen.

Nehmen wir ein Beispiel: Schwiegermutter auf dem rechten Auge nur noch 30% Stärke, links 80% wünscht sich ein TomTom zu Weihnachten. Ich werde also eins kaufen. Dieses wird sie testen müssen oder ausprobieren und mit Pech ja feststellen, dass sie damit nicht klarkommt weil zu klein oder weil sie halt beeinträchtigt ist beim Blick nach Mitte/Rechts in der Windschutzscheibe.

Nun wirds also zurückgeschickt. Wie soll ich/sie es getestet haben ohne es auszupacken, ohne die Software aufzuspielen und es im Betrieb sehen zu können?

Nun, zum Glück stellte das kein Problem dar und mir wurde verschert, dass es trotzdem möglich sei es umzutauschen/Widerruf ohne Minderung.<-das war nicht bei Notebooksbilliger.de


Nun stellt sch mir gleiche Frage also bei einer CPU, sie hat keinen Schaden, ist absolut sauber und vernünftig und ohne Spuren gereinigt. Selbst der Karton wurde ganz vorsichtig aufgemacht und der Aufkleber von Intel deckt sich mit den Resten die auf der anderen Pappseite sind....





AGB


BEI DER ÜBERLASSUNG VON SACHEN GILT DIES NICHT, WENN DIE VERSCHLECHTERUNG DER SACHE AUSSCHLIESSLICH AUF DEREN PRÜFUNG - WIE SIE IHNEN ETWA IM LADENGESCHÄFT MÖGLICH GEWESEN WÄRE - ZURÜCKZUFÜHREN IST.



Es ist doch ein Unding, dass man auf diese Art und Weise abgezockt wird. Diese CPU ist problemlos noch als Tray zu verkaufen, was eine Wertminderung gegenüber dem Boxed Verkauf von 4 Euro entspricht, wenn man bei verschiedenen Shops Tray und Boxed Preise vergleicht !


Was soll ich nun tun?
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Warum hast Du die CPU und Board denn zurückgeschickt?

Mal abgesehen von der Rechtslage (denn nicht alle Gesetze sind faire Gesetze) finde ich es richtig, wenn sich der Händler eine Wertminderung auszahlen läßt (abhängig vom Preis und den anderen Umständen). Der Händler hat mit solchen Tranksaktionen auch zusätzliche Arbeit neben gebrauchter Ware. Und vermutlich würdest Du Dich hier genauso zu Wort melden, wenn Du ein gebrauchtes Board oder CPU bekommen hättest, obwohl Du Neuware bestellt hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
BEI DER ÜBERLASSUNG VON SACHEN GILT DIES NICHT, WENN DIE VERSCHLECHTERUNG DER SACHE AUSSCHLIESSLICH AUF DEREN PRÜFUNG - WIE SIE IHNEN ETWA IM LADENGESCHÄFT MÖGLICH GEWESEN WÄRE - ZURÜCKZUFÜHREN IST.

Da gibst du dir doch selbst die Antwort. Ne CPU kannst du im Grunde überhaupt nicht im "Ladengeschäft" prüfen, also hast du durch das Aufmachen bereits den Wert gemindert.

Ich sehe das ganze nicht als Abzocke, sondern, in diesem Fall, als nützlichen Schutz für den Händler. Wenn du die CPU aus der Packung nimmt, minderst du den Wert des Produktes, weil es nicht mehr als "Neu" verkauft werden kann, sondern nur als B-Ware.

Stell dir mal vor, das gleiche machen 100 Leute am Tag und du hast dann 100CPUs rumliegen, die du nicht mehr vernünftig verkaufen kannst. Durch das Annehmen der Ware/Umsortieren im Lager geht ja auch nochmal Arbeitszeit drauf, die bezahlt werden muss.
 
wertminderung sind nur bei fahrlässiger handhabung zulässig und außerdem darf der Händler retoure als neuware verkaufen!

ergo ist kein schaden entstanden, ergo kann er dir nicht 25 € abziehen.
 
wertminderung sind nur bei fahrlässiger handhabung zulässig und außerdem darf der Händler retoure als neuware verkaufen!

ergo ist kein schaden entstanden, ergo kann er dir nicht 25 € abziehen.

Natürlich ist ein Schaden entstanden. Der Händler hat zusätzliche Arbeit und egal ob er wiederverkaufen als Neuware darf oder nicht.... der nächste Kunde, der entdeckt dass die Ware gebraucht ist schickt die dann direkt wieder zurück.

Nochmal die Frage: Warum hast Du die Sachen denn zurückgeschickt?
 
Zuletzt bearbeitet:
zurückgeschickt, weil sie mir nicht gfallen haben in der funktion <- die motivation zum nutzen meines rechtes ist denke ich auch völlig egal, selbst wenn mir die farbe nach dem einbau im gehäuse nicht gefallen hätte, oder ,was ja bei den i7 prozis eher unwichtig ist, das overclockingverhalten oder eine vid mir nicht passen würde.... spielt alles keine rolle.


DAZU KOMMT: mir wurde am telefon gesagt, als ich nach dem ablauf fragte und wie es aussieht mit den genannten artikeln da sie ja schon eingebaut waren, dass es ABOLUT kein PROBLEM darstellt! und ich habe bei dem telefonat extra nachgefragt bezüglich abziehen von geld oder ähnlichem!

und wenn mir jemand am telefon sowas sagt, dann gehe ich davon aus, dass dies auch der fall ist, punkt.


den ram habe ich ja z.b. behalten.

die sache mit den 100 cpu´s, wenn ich einen laden führe, dann habe ich ein gewisses risiko mit dem ich leben muss. also muss ich mit ganz viel pech damit leben, dass auf blöd 100 leute was kaufen und es wieder zurückgeben.

wenn ich im steakhouse ein steak bestelle, medium, und es anfange zu essen und es nicht meinen vorstellung entspricht, dann sage ich es und erwarte ein neues bestelltes oder werde nicht zahlen. und dieses beispiel meint nciht aufessen und dann beschweren ;)

und die cpu wurde auch nur "angeschnitten" !

das ist genau so das risiko eines restaurantbetreibers. da kann ich auch net sagen, sorry, kann ich net mehr verkaufen etc. das dann nicht mein problem als kunde, punkt.

warum ist es z.b. möglich getragene klamotten wieder im laden zurückzugeben und und und...

ich denke als händler, aber auch als hersteller, muss ich mich gewissen risiken aussetzen.

und zu dem gebraucht oder b-Ware, ich sage, weil ich sie gesehen habe und auch gereinigt habe, das kein unterschied erkennbar ist zum auslieferzustand ! ebenfalls ist sie voll funktionstüchtig.

nun also die frage, was sind MEINE Rechte, und, bin ich in der Beweispflicht?
 
Hättest du im Laden die CPU einbauen und testen können?

Sofern es eine Boxed CPU war, kannst du sie nicht wieder als Neu verkaufen, da Siegel gebrochen.
 
ob siegel gebrochen ode rnicht ist vollkommen wurscht.
retoureware darf als neuware verkauft werden, egal was du oder ich davon hält.

ABER, nur solange sie ordentlich behandelt wurde.
ist dies nicht der fall darf der Händler abzüge vornehmen.
darunter fällt nicht, das die verpackung geöffnet wurde, oder das teil getestet wurde.

Denn dafür ist der Versandhändlerpragraph schliesslich da!
 
Ich akzeptiere keine Retourware als Neuware.
und so würde ich das als Händler auch sehen.

Das Widerrufsrecht soll dich auf eine Stufe stellen als wenn du im Laden gekauft hättest.
Wertersatz-> nicht mehr Neu -> Retourware

Das trifft aber eben dann nicht zu wenn die Ware eben wie in einem Ladengeschäft behandelt wurde.
Dort kannst du auch nicht die Verpackung öffnen irgendwelche Siegelbrechen und dann zurückgeben.

Ist aber nur meine Persönliche Meinung.
Den die Kosten die dadurch entstehen werden wieder allen aufgebürdet.

Fällt kein Wertersatz an -> ergo keine Verschlechterung -> Neuware

Über welchen Betrag reden wir hier eigentlich?
 
Zuletzt bearbeitet:
die sache mit den 100 cpu´s, wenn ich einen laden führe, dann habe ich ein gewisses risiko mit dem ich leben muss. also muss ich mit ganz viel pech damit leben, dass auf blöd 100 leute was kaufen und es wieder zurückgeben.

Zurückgeben geht bei einem offenen Kauf nicht, höchstens der Händler zeigt sich kulant. Die Intel "Boxed" CPU kann jetzt nicht mehr als Boxed verkauft werden höchstens noch als Tray, oder RMA etc deklariert. Von daher ist die Wertminderung sehr wohl gerechtfertig. Ist doch bei CPUs schon immer so gewesen.
 
Laut §355 hast du ja von deinem Widerrufsrecht fristgerecht und ordnungsmäßig gebrauch gemacht.
In deinem Fall muss aber auf §357 Satz 1 und daraus folgend auf §346 Satz 2 und Satz 3 bezug genommen werden. In Satz 3 wird geregelt wie die Pflicht vom Wertersatz nicht zum Einsatz kommt, also ist es der Grund des Zurückschickens sehr wohl von Bedeutung:

"zurückgeschickt, weil sie mir nicht gfallen haben in der funktion <- die motivation zum nutzen meines rechtes ist denke ich auch völlig egal, selbst wenn mir die farbe nach dem einbau im gehäuse nicht gefallen hätte, oder ,was ja bei den i7 prozis eher unwichtig ist, das overclockingverhalten oder eine vid mir nicht passen würde.... spielt alles keine rolle.
" (MiniMe1978 15:37)

Da mangelnde Übertacktungsfähigkeit und "Farbe" ist für mich kein "[berechtigter] Mangel [der sich] erst während der Verarbeitung... gezeigt hat."
Der Prozessor wurde ja nicht als übertacktbar sondern nur in seinen originalen Spezifikationen angeboten. Auch Unterpunkte 2 und 3 treffen auf dich nicht zu.

Satz 2 Unterpunkt 2
"er den empfangenen Gegenstand verbraucht...hat"
Das Öffnen der Verpackung und Inbetriebnahme ist für mich ein verbrauchen, da hierdurch zwangsweise eine Wertminderung entsteht. Viele Shops handhaben es anders und erstatten den vollen Kaufpreis zurück weil sie es auf eigene Kulanz machen, jedoch seh ich keines deiner Rechte beschnitten.

Wenn du jedoch die CPU nur ausgepackt hast um sie rein äußerlich zu kontrollieren ob ein physischer Schaden zu sehen ist und sie nicht in Betrieb genommen worden ist würde für mich §346 Satz 3 Unterpunkt 2
"...oder der Schaden gleichfalls eingetreten wäre."
greifen. Den wenn der Verkäufer die CPU ebenfalls geöffnet hätte um sie zu kontrollieren tritt ja auch keine Wertminderung ein.
 
Die Sache ist nicht eindeutig zu klären. Entweder versuchst du nochmal nachzuverhandeln oder du gehst zu einem Anwalt und klagst, was ich bei dem Streitwert aber nicht empfehlen würde.

Ich würde in diesem Fall aber eher zum Standpunkt des Händlers tendieren. Es geht um das Prüfen der Ware wie es in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre und eine CPU auspacken und einbauen ist halt einfach nicht möglich.

An deiner Stelle hätte ich denen am Telefon nicht gesagt, dass du das alles schon zusammengebaut hast. Dann hätten die nämlich ein Problem das nachzuweisen. Der Widerruf kann immer ohne Angabe von Gründen erfolgen. Wenn ihr das Recht habt zu schweigen dann macht auch davon gebrauch. Vorteile bringt euch das "nett" sein wollen gegenüber dem Händler überhaupt nichts, nur Nachteile.

Der Aufwand des Händlers bei einem Widerruf hat übrigens in der Gleichung nichts verloren. Das gehört zu seinem Geschäft dazu und muß nicht bezahlt werden.

Bezüglich Retourware als Neuware verkaufen: ist erlaubt und völlig rechtens solange die Ware an sich nicht irgendwelche Gebrauchsspuren hat. Geöffnete Packung als neu verkaufen ist also erlaubt. Wobei man da auch bezüglich Kurzwaren bzw. Nahrungsmitteln Ausnahmen machen muß.

Der nächste Punkt wäre noch ob die 25 Euro Wertminderung gerechtfertigt sind, wenn eine tray Variante nur 4 Euro billiger ist. Afaik hast du die Möglichkeit nachzuweisen, das der entstandene Schaden geringer ist als die 25 Euro.

Ich würde also nachverhandeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Rechtsberatung im Forum!

Meine Meinung dazu egal ob rechtens oder nicht - dazu kann ich nichts sagen: Ich halte es für legitim, da du die Aktionen nicht hättest im Ladengeschäft durchführen können und dazu die Verpackung bei Boxed-CPUs irreperabel beschädigt wird. Und das Retour-Ware als Neuware verkauft werden darf, gilt auch nur so lange, wie sie im gleichen Zustand ist wie Neuware, was für gebrochene Sigel definitiv nicht gilt

Und bzgl des Beispiels mit dem TomTom: MediaMarkt oder sonstwer haben Vorführgeräte. Da kannst du auch nicht jedes aus dem Regal nehmen und anmachen. Die werden dir was husten.

Wer testen will oder muss, soll im normalen Einzelhandel kaufen und halt 10-20 Euro mehr bezahlen. So ein Service gibts halt nicht umsonst. Die preiswertesten Shops müssen halt auch ihre Preise irgendwie wieder reinbekommen.

Damit

*closed*

€: Dein Restaurantbeispiel beruht auf Kulanz. Recht hast du keines, wenn dein Steak ein Steak ist wie beschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh