Darf ichASUS GTX680 mit dem mitgelieferten GPU Tweak übertakten ohne Garantieverlust

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aeugle

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Hallo ASUS Experten,

ASUS baut super Karten. Bin sehr zufrieden.


Frage:
Darf ichASUS GTX680 DC2 mit dem mitgelieferten GPU Tweak übertakten ohne Garantieverlust?

Grüße
Thomas
 
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push, es kann doch sein dass hier kein asus experte eine antwort har
 
Wenn die Software mitgeliefert wird..
 
Hallo, ist denn hier kein wirklicher ASUS Kenner.
@Naennon: Mit dieser Antwort kann ich nix anfangen. Ist as jetzt ein ja oder nein?
 
Hallo, ist denn hier kein wirklicher User, der sich mal in Geduld üben kann?

(unterlasse bitte das spammen, wenn ein User ne Antwort hat, dann wird er das kundtun und ASUS arbeitet nicht 24/7, sondern zu normalen Bürozeiten und diese sind in .de um 19:00 bereits vorbei! und 00:00 schon lange!)
 
Hallo, ist denn hier kein wirklicher User, der sich mal in Geduld üben kann?

(unterlasse bitte das spammen, wenn ein User ne Antwort hat, dann wird er das kundtun und ASUS arbeitet nicht 24/7, sondern zu normalen Bürozeiten und diese sind in .de um 19:00 bereits vorbei! und 00:00 schon lange!)

ok sehe ich ein ;-)
hoffe dass ich dann heute eine Antwort bekomme. Ist ja eine gute Idee mit dem Herstellforum, da auf der HP von ASUS nicht wirklich gehofen wird
 
Hallo aeugle,
grundsätzlich kannst du die Karte mit unseren Tools übertakten. ABER: Wenn die Karte aufgrund der Übertaktung kaputt geht hast du keinen Anspruch auf Garantie. Wir sind idR. aber recht Kulant was das Thema angeht. Die finale Entscheidung obliegt allerdings dem RMA Zentrum. Wenn dort festgestellt wird das z.B. die Spannung im extremen Maße zu hoch eingestellt wurde, und der Defekt daher kommt, kann es sein das die Garantiereparatur abgelehnt wird. Wenn du die Karte also übertakten willst tue dies immer mit bedacht.

Gruß
Doktor
 
Hallo aeugle,
grundsätzlich kannst du die Karte mit unseren Tools übertakten. ABER: Wenn die Karte aufgrund der Übertaktung kaputt geht hast du keinen Anspruch auf Garantie. Wir sind idR. aber recht Kulant was das Thema angeht. Die finale Entscheidung obliegt allerdings dem RMA Zentrum. Wenn dort festgestellt wird das z.B. die Spannung im extremen Maße zu hoch eingestellt wurde, und der Defekt daher kommt, kann es sein das die Garantiereparatur abgelehnt wird. Wenn du die Karte also übertakten willst tue dies immer mit bedacht.

Gruß
Doktor

Dass ASUS Tweak Tool hat ja eine konservative Spannungsbegrenzung. D.h. ich kann die ja gar nicht extrem mit Spannung versoregen.
D.h. wenn ich in diesem Spannungsbereich bleibe verliere ich die Garantie nicht?

Bräuchte schon eine konkrete Aussage.Immerhin bewirbt ASUS eine Karten mit diesem Tool. Da müßte das dann doch garantiert sein.

Bitte Dich nochmals um Stellungnahme.

Grüße
Thomas
 
Hallo Thomas,
wie geschrieben, Übertaktung kann nie innerhalb der Garantie liegen. Es ist per se ein Betreiben ausserhalb der eigentlichen Spezifikationen.
Aber du hast auch richtig erkannt das die Möglichkeiten unseres Tools in einem gewissen Rahmen liegen. Dieser ist schon so gewählt das ein Defekt sehr unwahrscheinlich ist. Allerdings ist das nicht automatisch ein Freifahrtschein. Einige User versuchen auch gerne mit anderen Tools dann noch mehr herauszuholen. Deswegen auch der Hinweis das man sowas immer bedacht machen sollte. Speziell bei Spannungsmodifikationen ist schnell mal ein Bauteil durchgebrannt.

Also bleibt es bei der Aussage: Ja, du kannst übertakten. Sobald aber ein Defekt aufgrund dessen auftritt kann dies zum Garantieverlust führen. Auch wenn das ASUS Tool genutzt wird!
Allerdings sind wir, wie ebenfalls schon erwähnt, immer recht Kulant bei solchen Sachen. Wenn sich aber zeigt das es extreme Modifikationen waren, wo die Kühlung z.B. nicht ausreichend war, kann es sein das die Garantie nicht anerkannt wird und die Karte unrepariert zurück geht.

Gruß
Doktor
 
Kann ich bestätigen - ASUS ist deshalb bei Grafikkarten neben EVGA und XFX mein Referenzgraka-Hersteller.


Das bei Defekt aufgrund von zu hohem OC keine Garantie übernommen wird ist logisch - das kann sich jeder doch selber denken? :confused:

ASUS ist übrigens auch sehr kulant bei Kühlerwechseln, solange kein Mechanischer Schaden an der Karte verursacht/feststellbar ist der durch den Kühlerwechsel verursacht worden ist. :)

(Hatte mal eine HD5770 Direct CU die mir abgeraucht ist, bekam sogar vom ASUS RMA Center eine Scherzhafte Email wo der Bearbeiter meinte "Nette Wärmeleitpaste" ;) - echt nicht schlecht die Jungs dort :bigok: )


lg

Marti
 
Kann ich bestätigen - ASUS ist deshalb bei Grafikkarten neben EVGA und XFX mein Referenzgraka-Hersteller.


Das bei Defekt aufgrund von zu hohem OC keine Garantie übernommen wird ist logisch - das kann sich jeder doch selber denken? :confused:

ASUS ist übrigens auch sehr kulant bei Kühlerwechseln, solange kein Mechanischer Schaden an der Karte verursacht/feststellbar ist der durch den Kühlerwechsel verursacht worden ist. :)

(Hatte mal eine HD5770 Direct CU die mir abgeraucht ist, bekam sogar vom ASUS RMA Center eine Scherzhafte Email wo der Bearbeiter meinte "Nette Wärmeleitpaste" ;) - echt nicht schlecht die Jungs dort :bigok: )


lg

Marti

Hallo Marti,

Das bei Defekt aufgrund von zu hohem OC keine Garantie übernommen wird ist logisch - das kann sich jeder doch selber denken? :confused:


-> eben nicht logisch. Bei einem Produkt dass mit Overclockfähigkeit beworben wird, zudem extra noch ein dazu im Lieferumfang beiliegt ist es nur logisch dass dieses auch benutzt werden darf. Alles andere ist m.E. eine üble "Irreführung" von Kunden.
 
Falsch... Ich kann mir auch nen Ferrari kaufen und den Motor bei 15000 upm in die Hölle jagen - denkst du Ferrari ersetzt mir dann den Motor weil es ein Sportwagen der Superlative ist? :confused:
 
Falsch !!!! Moderne Motoren haben Drehzahlbegrenzer, sogar in der Formel 1 damit sowas nicht passiert.
ASUS bewirtet das Produkt mit dem Overclock feature als eindeutiges Differentierungsmerkal. Und dann Garantieverlust: Dass passt nicht und ist Irreführung.

Ich zitiere mal aus der Produkt Werbung:

Neue Gaming-Geschwindigkeiten erreichen mit der ASUS GTX 680 und GPU Tweak
•Mit dem GPU Tweak-Utility kann der Nutzer die Taktraten, Spannungen sowie die Lüfterleistung über eine intuitive Oberfläche verändern und optimieren

Grüße
Thomas
 
Ich zitiere mal aus der Produkt Werbung:

Neue Gaming-Geschwindigkeiten erreichen mit der ASUS GTX 680 und GPU Tweak
•Mit dem GPU Tweak-Utility kann der Nutzer die Taktraten, Spannungen sowie die Lüfterleistung über eine intuitive Oberfläche verändern und optimieren

Ja und ? Da steht nix von OC und Erhalt der Garantie. Es gibt schon ewig mitgeliefertet Tools von herstellern für OC und bei jedem OC erlischt die Garantie außer sie ist werkseitig schon übertaktet eingestellt. "OC Edition" usw.
 
und jetzt hab ich doch Recht !!!

Nur in deinen Träumen Dude, ich weiß zwar nicht was du dir eingeworfen hast - gut ist es für dich auf jeden Fall nicht...

Wäre ja noch schöner wenn jeder Hirni Spannung und Takt nach Lust und belieben ändern könnte - Garantiezeit fast vorbei? Spannung auf 1,5V und ab dafür... Oh kaputt... Ersetzt mir das mal Asus... :stupid:

Du bezahlst für die Hardware, sprich das sie extra fürs übertakten ausgelegt ist - nicht mehr und nicht weniger.

Wenn du sie dabei zerstörst ist das DEINE Verantwortung und nicht die des Herstellers...


LG Marti

(via Sony Xperia Tipo Dual gesendet)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde es aber auch so sehen, wenn etwas damit beworben wird so sollte ich dies auch nutzen können, ohne Garanieverlust. Ich denke im Extremfall würde es für ASUS rechtlich fraglich werden ob die Garantie wirklich erlischt wenn man etwas nutzt was beworben wurde. Sicher, Garantie ist eine freiwillige Leistung, aber wenn mit dieser geworben wird eben nicht mehr. Das soll jetzt nicht heißen das man einen Freifahrtschein hat, aber wenn einen User wirklich nur mit dem ASUS-Tool die Karte abraucht und ASUS dann eine Garantieleistung verweigert, würde es mich nicht wundern wenn ASUS da rechtlich den Kürzeren ziehen würde.

Ich meine ich kann doch nicht mit etwas werben, und genau diesen beworbenen Punkt dann im Falle eines Defektes als Grund für eine Garantieablehnung angeben.
Das ist mal meine bescheidene Meinung dazu.
 
Nur in deinen Träumen Dude, ich weiß zwar nicht was du dir eingeworfen hast - gut ist es für dich auf jeden Fall nicht...

Wäre ja noch schöner wenn jeder Hirni Spannung und Takt nach Lust und belieben ändern könnte - Garantiezeit fast vorbei? Spannung auf 1,5V und ab dafür... Oh kaputt... Ersetzt mir das mal Asus... :stupid:

Du bezahlst für die Hardware, sprich das sie extra fürs übertakten ausgelegt ist - nicht mehr und nicht weniger.

Wenn du sie dabei zerstörst ist das DEINE Verantwortung und nicht die des Herstellers...


LG Marti

(via Sony Xperia Tipo Dual gesendet)


Ich sehe das anderes, wenn die schon ein Tool mitliefern, dann sollte es so (vernünftig) gebaut sein das nicht 1,5 V Volt Spannung angelegt werden können. Und deshalb sind die Spannungswerte im GPU Tweak Tool ja 1,16 oder 1,17 limitiert.
Und für eine ausreichende Kühlung haben die ja gesorgt.
Meines Erachtens kann mit dem Tool nix passieren und deshalb darf es benutzt werden ohne Garantieverlust. Alles andere wäre Irreführung der Kunden.
 
Ich verstehe aber eines nicht, wenn es deines Erachtens alles so eindeutig ist, warum erstellst du diesen Thread?

Du scheinst es ja besser zu wissen. Meine Meinung tendiert zwar in die gleiche Richtung wie deine, aber Meinen ist nicht Wissen. Im Zweifel kann sowas sowieso nur von ASUS bzw. einen (wenn es so weit kommt) zuständigen Gericht geklärt werden.
 
Ok habe ich ganz vergessen den Grund anzugeben.
Habe mir beim Händler eine GTX680 gekauft und dann nach einer Woche festgestellt dass ich lieber eine GTX690 hätte.
Nun nimmt der Händler die Karte nicht mehr zurück da ich diese mit dem ASUS Tweak Tool übertakte.
Da das hier ein Herstellerforum ist dachte ich ein ASUS Mensch könnte dem den Wind aus den Segeln nehmen.

Grüße
Thomas
 
Ja, eigentlich überlegt man sich sowas vorher, ich mag diese Umtauschmentalität auch nicht. Wie lang hattest du die Karte denn, bzw. wieviel Tage nach dem Kaufdatum hast du die Karte zurückgesendet? Wenn du Online bestellt hast,und innerhalb der 14 Tage des FAG zurückgesendet hast, MUSS er die Karte zurücknehmen (wenn alles komplett, keine Schäden usw.) Er KANN dir aber auch eine "Abnutzung" berechnen welche bei so einer hochpreisigen Karte schnell mal 100,-€ und mehr sein können. Behalt die Karte udn verkaufe Sie im Forum. Dann musst du zwar auch mit Verlust rechnen, aber das ist halt das Lehrgeld welches man zahlen muss wenn man nicht wiess was man will und meint man kann ja jederzeit zurückschicken/switchen/tauschen.

In meinen Augen hat es da auch mal was Gutes das ein Händler das durchzieht. Einen Artikel zurücksenden weil nicht passen, nicht funktionieren,nicht gefallen usw. geht ja gerade noch so, aber zurücksenden weil du es dir doch anders überlegt hast, das ist ne Sache wo ich als Händler die Karte auch nicht zurücknehmen würde!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da lob ich mir Amazon, die zicken da nie rum.
außerdem hätte ich bei dem Händler die GTX690 bestellt und hat ein SYS für fast 2000€ von ihm abgekauft.
Da hätte man m.E. kulant sein können. Hatte die Karte 6 Tage.
 
Achso... weil du bei Ihm ein 2000,-€ Gerät gekauft hast soll er kulant sein und "geöffnete" Ware dann mit Verlust weiterveräußern? Als NEU darf er die Ware nicht mehr verkaufen. Und ggf. hatte er die GTX680 extra für dich beim Distributor geordert, eine Rückgabe an den ist meist ausgeschlossen. Und gerade kleine Läden kämpfen dann damit das Sie Hardware bei sich liegen haben, wo sie die Kosten bereits vorgeschossen haben und nicht nicht wieder (zeitnah) verkaufen können. All diese Punkte führen zu einem Verlust für den Händler, und deshalb wird er sich auch quer stellen.
 
ok.
Verbuche das als lessons learned.
Kaufe im Internet am besten bei Amazon. Kaufen beim Händler hat neben der teureren Preise keine Vorteile
 
Keine Sorge, auch Amazon wird dies bald ähnlich machen... die haben ja gerade rote Zahlen geschrieben. Und so lange Leute wie DU (und Leute welche es machen wie du) das ganze ausnutzen, dürfen andere dieses Gebaren in Form von höheren Preisen bezahlen.

Also Glückwunsch... ich nenn sowas was du machst asozial. Und dann wundern sich die Leute wenn ein Händler nach den anderen Konkurs geht!
 
Du bitte werde nicht unverschämt. Amazon wirbt genau mit diesem Rückgaberecht. Die Rückläufer sind in den Business Case(falls Du weist was das ist) mit einkalkuliert und werden über Amazun Warehous Deals vertickt. Und ich habe bisher noch immer seriös bei Händlern vor Ort gekauft.

Falls Du zufällig das Musikhaus Thomann kennst. Die machen das genauso und bewrben sorgar mit 30 Tage Rückgaberecht.

Also entschuldige bitte für das asozial bei mir. Sonst müßte ich dich bei einem Moderator sperren lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun nimmt der Händler die Karte nicht mehr zurück da ich diese mit dem ASUS Tweak Tool übertakte.
Da das hier ein Herstellerforum ist dachte ich ein ASUS Mensch könnte dem den Wind aus den Segeln nehmen.

1. Dumm dass du deinem Händler das mit dem Tweak Tool erzählt hast, kann er nämlich nicht wirklich nachprüfen.
2. Ist sowas bei nem lokalen Händler Kulanz, die müssen gar nix umtauschen selbst wenn Asus sagt es wäre immer noch Garantie, du hast nicht bei Asus gekauft sondern beim Händler und der bestimmt die Regeln für einen Umtausch in so nem Fall.
 
bin halt ein ehrlicher Mensch. Was passiert denn angenommen die Grafikkarte geht kaputt. Dann muss Sie der Händler doch zu ASUS schicken oder?
 
Also entschuldige bitte für das asozial bei mir. Sonst müßte ich dich bei einem Moderator sperren lassen.

Wäre mir neu wenn User bestimmen können wer gebannt wird und wer nicht...und wo er Recht hat, hat er Recht.
 
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