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US Gericht gibt grünes Licht! AMD darf gegen Intel klagen

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US Gericht gibt grünes Licht! AMD darf gegen Intel klagen
Der kartellrechtlichen Klage von [url=http://www.amd.de]AMD[/url] gegen [url=http://www.intel.de]Intel[/url] bezüglich des Vorwurfs der Monopolausnutzung steht nun nichts mehr im Wege. Das US-Bundesgericht Delaware hat hierfür nun sein OK gegeben. In der 48 seitigen Anklageschrift beziffert AMD 38 betroffene Unternehmen, die angeblich von Intel zu unrechtmäßigen Geschäften gezwungen wurden. Diverse Großkunden von Intel und weitere PC-Hersteller müssen sich nun zur Sache äußern und Beweise offen legen. Seitens AMD stützt man sich auf eine Entscheidung der Taiwanesischen Kartellbehörde JFTC, die Intel bereits im Frühjahr diesen Jahres, die Ausnutzung seiner Monopolstellung vorwarf. Beschuldigt wird Intel unter anderem bezüglich rechtswidriger Exklusivverträge mit seinen Kunden und der Androhung von Vergeltungsmaßnahmen oder Vertragsstrafen bei Geschäftsbeziehungen mit AMD. Gerade letzteres dürfte nicht nur dem Märchenbuch eines windigen Autors entsprungen sein. Schon lange halten sich Gerüchte, dass ausgesuchte OEM PC-Hersteller und namhafte Großkunden zu besonders guten Konditionen bei Intel einkaufen dürfen, um der Konkurrenz Marktanteile abgraben zu können.
Wohl bekanntester Fall dürfte DEll sein.
War es bisher eher unverständlich, warum sich zum Beispiel Dell so vehement an seine Intel only Strategie klammerte, könnte der Prozess nun für Klarheit sorgen und heikle Details ans Tageslicht bringen. Man darf gespannt sein.

Das US-Bezirksgericht in Delaware hat einem Antrag von AMD betreffend die Bereithaltung beweiskräftiger Dokumente stattgegeben. Der Antrag wurde am 1. Juli 2005 im Rahmen des Rechtsstreits “AMD gegen Intel” gestellt.

Mit diesem Antrag wollte AMD eine richterliche Anordung erreichen, die es dem Unternehmen erlaubt, Dritt-Unternehmen aufzufordern, ihnen vorliegende beweiskräftige Dokumente aufzubewahren. Angesichts der jetzt vorliegenden richterlichen Zustimmung werden AMDs Anwälte 30 Partnerfirmen kontaktieren, um mit ihnen geeignete Maßnahmen zur Aufbewahrung von Beweismaterial zu besprechen. AMD wird bei der Durchführung darauf achten, dass den Partnerunternehmen so wenig Verwaltungsaufwand wie möglich entsteht.

AMDs Position zum Thema “Fairer und offener Wettbewerb”
AMD steht zu fairem und offenem Wettbewerb sowie zu den Werten und den Auswahlmöglichkeiten, die dieser den Kunden zu bieten hat. Unternehmen und Konsumenten sollten die Freiheit haben, aus einer Palette von Wettbewerbsprodukten wählen zu können, die auf kontinuierlicher Innovation basieren und auf Märkten angeboten werden, deren Spielregeln alle Hersteller befolgen. Wenn die Kräfte des Marktes funktionieren, haben die Verbraucher die Wahl und alle Beteiligten gewinnen. Für mehr Informationen besuchen Sie bitte die Web-Seite www.amd.com/breakfree.
Quellen und weitere Links

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