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Störerhaftung für Betreiber freier WLAN-Hotspots soll entfallen

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Störerhaftung für Betreiber freier WLAN-Hotspots soll entfallen
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Nachdem die derzeit noch geschäftsführend tätige Bundesregierung in den vergangen Jahren beim Thema Internet oftmals ein wenig glückliches Händchen bewies, herrscht nun zumindest innerhalb der Koalitionsarbeitsgruppen ein reges Treiben.

Denn nachdem Ende der vergangenen Woche der Breitbandausbau, den eine mögliche große Koalition vorantreiben will, besprochen wurde, stand nun der Punkt öffentliche WLAN-Hotspots auf der Tagesordnung. Ein Neuregelung der sogenannten Störerhaftung soll den beiden Verhandlungsführerinnen Dorothee Bär (CSU) und Brigitte Zypries (SPD) dafür sorgen, dass mehr frei zugängliche WLANs geschaffen werden.

Bislang müssen Betreiber von drahtlosen Netzwerken sicherstellen, dass diese ausreichend verschlüsselt sind, da sie sonst unter anderem bei über den entsprechenden Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen belangt werden können. Einzig der Zugang über ein Nutzerkonto, wie es beispielsweise bei Hotspots der Deutschen Telekom üblich ist, kann als Alternative genutzt werden. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe sieht nun vor, die Störerhaftung für derartige Netze abzuschaffen und die Anbieter den Access-Providern gleichzustellen. Damit würden diese ebenfalls ein Haftungsprivileg erhalten, womit sie für Verstöße von WLAN-Nutzern nicht belangt werden könnten.

Allerdings steht noch nicht fest, wie die Neuregelung konkret aussehen soll, laut Bär wäre ein Weg die Änderung des Telemediengesetzes. Mit der geplanten Änderung reagieren die Beteiligten auf Expertenaussagen, die in der derzeit gültigen Regelung klare Nachteile für die Verbreitung des Internets sehen. Allerdings hatten CDU, CSU und FDP zuletzt immer wieder erklärt, eine Überarbeitung der Vorgaben sei nicht notwendig.

 

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