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Gerichtsurteil im Fall Youtube vs. Gema im April erwartet

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Gerichtsurteil im Fall Youtube vs. Gema im April erwartet
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Ausschlaggebender Grund im Rechtsstreit zwischen der Gema und YouTube ist die Frage, ob YouTube genug zur Löschung urheberrechtlich geschützter Musik tut. Das Landgericht Hamburg verkündete nun, dass die Entscheidung im Rechtsstreit am 20. April entschieden wird. Die Forderung seitens der Gema ist, dass zwölf geschützte Musikwerke von YouTube gelöscht und in Zukunft unzugänglich gemacht werden.

Die Gema forderte bereits Mitte 2010 eine einstweilige Verfügung, die jedoch vor Gericht abgelehnt wurde. Das Tochter-Unternehmen von Google verteidigt sich mit ihrem Filtersystem „Content-ID“, das nach eigener Aussage genau auf die Forderungen der Gema zutrifft, da es den Rechtsinhabern die Möglichkeit gibt, Videos zu löschen und über Werbeeinblendungen Einnahmen zu generieren.

Damit „Content-ID“ zuverlässig arbeitet, muss durch die Unternehmen eine Referenzdatei gegeben sein, die für YouTube einen digitalen Fingerabdruck erstellt, womit hochgeladene Videos blockiert werden können. Die Gema empfindet dies aber als nicht ausreichend und fordert ein System zum Blocken von Videos, das nach Schlagwörtern aussortiert. YouTube lehnt das aber ab, da es zu schnell zu fälschlichen Blockungen kommen würde.

Quellen und weitere Links

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