NEWS

Staatsanwaltschaft bittet kino.to-Nutzer zur Kasse

Portrait des Authors


Staatsanwaltschaft bittet kino.to-Nutzer zur Kasse
29

Werbung

Die Staatsanwaltschaft Dresden zieht in Betracht, dass einige der One-Click-Hoster-Seiten, auf die Kino.to verlinkt haben, den Betreibern von kino.to selbst gehörten. Jetzt versucht die Staatsanwaltschaft, einige Nutzer des Streaming-Portals strafrechtlich zu verfolgen. Besonders in Visier werden dabei die Leute genommen, die das Portal kommerziell und finanziell gefördert haben.

Damit man den Zugang werbefrei genießen konnte, musste man einen kostenpflichtigen „Premium-Account“ bei den jeweiligen One-Click-Hostern anlegen. Hier wird nun versucht, die Nutzer dieser „Premium-Accounts“ über ihre PayPal-Zahlungen zurückzuverfolgen, um so festzustellen, ob urheberrechtlich geschützte Filme angeschaut wurden, um so mit handfesten Beweisen strafrechtlich gegen diese Nutzer vorgehen zu können.

Jedoch stellt hier die Staatsanwaltschaft klar, dass es nicht das Ziel ist, alle Nutzer von Kino.to zu bestrafen, sondern dass es darum geht, dass klargestellt wird, welche Nutzer die Betreiber des Online-Portals kommerziell unterstützen und damit gewerblich gegen die Urheberrechte der Filmindustrie vorgingen. Diese Prüfung geschehe nun unter „Rücksicht auf die Verhältnismäßigkeit.“

Quellen und weitere Links KOMMENTARE (29)