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Roaming-Gebühren

EU einigt sich auf Abschaffung bis Mitte 2017

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EU einigt sich auf Abschaffung bis Mitte 2017
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In den monatelangen Verhandlungen rund um das Ende der Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union konnte in der vergangenen Nacht eine Einigung erzielt werden. Wie der Europäische Rat mitteilt, wurden in der zwölfstündigen Verhandlungsrunde mit Vertretern des Europäischen Parlaments alle strittigen Punkte geklärt – nicht immer jedoch zum Vorteil der Verbraucher.

Denn auch wenn ab Mitte 2017 offiziell keine Roaming-Gebühren mehr erhoben werden dürfen, kann die Handy-Nutzung im EU-Ausland mit Mehrkosten verbunden sein. Denn nur beim unauffälligen, urlaubstypischen Verhalten dürfen die Mobilfunkanbieter keine Zuschläge verlangen. Wird jedoch gegen die noch auszuarbeitende „Fair Use“-Regel verstoßen, dürfen diese ihre Kunden weiterhin zur Kasse bitten. Damit, so die Begründung des Rates, soll Missbrauch verhindert werde. Erschwerend kommt aber auch noch ein anderer Punkt hinzu. Denn können die Anbieter höhere Kosten nachweisen, dürfen sie diese dem Kunden in Rechnung stellen – Details hierzu fehlen aber ebenfalls noch.

Als eine Art Übergangslösung sollen Ende April 2016 die aktuellen Roaming-Gebühren nochmals gesenkt werden. Für Telefonate im EU-Ausland dürfen dann pro Minute maximal 0,05 Euro, für SMS 0,02 Euro und pro angefangenem MB 0,05 Euro verlangt werden. Bis dahin bleibt es bei der derzeitigen Regelung: 0,19 Euro für ab- und 0,05 Euro pro Minute für eingehende Telefonate, 0,06 Euro je SMS sowie 0,20 Euro pro MB.

Überraschenderweise konnten sich Rat und Parlament auch im Punkt Netzneutralität verständigen. Grundsätzlich sollen die Netzbetreiber künftig alle Daten gleich behandeln. Das Blockieren oder Drosseln von Übertragungen soll dann nur noch in klar definierten Ausnahmefällen erlaubt sein, die Rede ist dabei von Cyber-Attacken oder um Engpässe im Netz zu vermeiden. Allerdings soll den Unternehmen auch die Möglichkeit eingeräumt werden, Spezialdienste bevorzugt zu behandeln. Gekoppelt ist dies jedoch an zwei Voraussetzungen: Zum einen muss die Bevorzugung notwendig sein, zum anderen darf die allgemeine Übertragungsqualität nicht darunter leiden.

Bis die beiden Vorschläge in die Tat umgesetzt werden, dürfte es jedoch noch einige Monate dauern. Denn zuvor müssen die EU-Mitgliedsstaaten sowie das EU-Parlament zustimmen.

Quellen und weitere Links

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