NEWS

BMWi beschließt Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs

Portrait des Authors


BMWi beschließt Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs
11

Werbung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Gesetzesentwurf (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) - PDF) vorgestellt, nachdem alle Netzabschlusspunkte passiv sein müssen. Das Gesetz stellt eine freie Wahl eines Endgeräts für den Breitbandanschluss (Router, Kabelmodem) sicher. Damit soll die bisherige Praxis einiger Netzbetreiber unterbunden werden, die für den Netzzugang ausschließlich von ihnen vertriebene Endgeräte zulassen.

Einige Netzanbieter halten dazu Einwahldaten, technische Rahmenbedingungen oder aber Zugangsdaten für Spezialdienste, wie VoIP, unter Verschluss, so dass der Kunde keine Wahl beim jeweiligen Endgerät hat. Nachteilig ist dies nicht nur durch die fehlende freie Entscheidung des Kunden, sondern auch aus technischer Sicht. So haben viele Nutzer gerne die Kontrolle über die eigenen Internetverbindung und die dahinterliegenden Services. Bei einigen der sogenannten Zwangsrouter besteht diese Konfigurationsmöglichkeit aber nur in Teilen. Zudem sind in jüngster Vergangenheit immer wieder Router von Sicherheitslücken betroffen, die vom Nutzer nicht immer sofort geschlossen werden konnte, da der Hersteller des Routers die neue Software-Version nur über den Internet Service Provider freigeben konnte. Auch hier sollte der Nutzer selbst entscheiden können, welchen Router er einsetzt und welchem Hersteller er aufgrund der häufigen Firmware-Updates mehr Vertrauen entgegenbringt.

Alle Arten von Endgeräten sind künftig von dieser Liberalisierung erfasst. Dies trägt dem Ziel und Zweck der europäischen Vorgaben Rechnung, einen offenen, wettbewerbsorientierten Warenverkehr von Telekommunikationsendeinrichtungen zu ermöglichen. Ergänzend wird im Telekommunikationsgesetz (TKG) der Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz als passiver Netzabschlusspunkt definiert. Damit soll die aktuelle Praxis einiger Anbieter beendet werden, den Zugangspunkt zum öffentlichen Netz in ihrem eigenen Router zu definieren.

Nach dieser Anhörung soll die erforderliche Notifizierung des Gesetzentwurfes bei den europäischen Dienststellen durchgeführt werden, um das weitere Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich mit einem Kabinettbeschluss einleiten zu können. Dies kann noch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Danach sind die Netzanbieter gefragt, die alle notwenigen Informationen den Kunden zukommen lassen müssen, damit diese eine freie Entscheidung bei der Wahl des Endgerätes ermöglicht bekommen.

Quellen und weitere Links

Werbung

KOMMENTARE (11) VGWort