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Die Rundfunkgebühr wird zur Pflicht-Haushaltsabgabe

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Die Rundfunkgebühr wird zur Pflicht-Haushaltsabgabe
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Die GEZ ist nicht gerade beliebt. Vor allem viele Internetnutzer, für die TV und Radio nur noch von nachrangigem Interesse sind, hatten Verständnisprobleme, wenn versucht wurde, die Rundfunkgebühren auch auf andere Geräte auszudehnen. Die Kreation sogenannter "Neuartiger Rundfunkgeräte" war das entsprechende Mittel, Nutzer von internetfähigen Computern und Mobiltelefonen zur Kasse zu bitten. Die Vorgehensweise der Gebührenbeauftragten und allein schon die Höhe der Gebühr (momentan 17,98 Euro pro Monat für TV und Radio) trugen ebenfalls nicht zur Beliebheit der Abgabe bei. In den letzten Jahren ließ die Quote der GEZ-Anmeldungen vor allem  bei der jüngeren Generation spürbar nach.

Diese beiden Probleme, die veränderten Mediennutzungsgewohnheiten und ein zunehmender Anteil an GEZ-Nichtzahlern, scheinen ausschlaggebend für eine jetzt verabschiedete Reform der GEZ gewesen zu sein. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben beschlossen, dass die GEZ-Gebühren ab 2013 von jedem Haushalt als pauschale Zwangsabgabe zu bezahlen ist. Also wird jeder Haushalt von diesem Zeitpunkt an Rundfunkgebühren zahlen müssen (Gebührenbefreiungen für sozial Schwache wird es weiterhin geben), unabhängig davon, ob und wie öffentlich-rechtlicher Rundfunk genutzt wird. Diese Haushaltsabgabe hat in manchen Fällen Vorteile: erwachsene Kinder oder Großeltern, die bei den Eltern wohnen, müssen nun nicht mehr einzeln zahlen. Dasselbe gilt für Bewohner eine Wohngemeinschaft. Auf der anderen Seite muß aber jeder zahlen, auch derjenige, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nutzt.

Wer sich erhofft hatte, dass mit der Einführung dieser Pauschale eine signifikante Senkung der Gebühr oder eine Diskussion um die Inhalte und die Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einhergeht, dürfte enttäuscht werden. Es wurde nur festgelegt, dass die Höhe der Pauschale die der bisherigen Gebühr nicht übersteigen soll. Dabei wird nun immer der volle Satz für TV- und Radionutzung fällig - die niedrigere Grundgebühr für Radios bzw. "Neuartige Rundfunkgeräte" gibt es nicht mehr.

Letztlich wird mit der Zwangsabgabe also der einfachste Weg für die Sicherstellung eines konstanten Gebührenaufkommens eingeschlagen. Wichtige Fragen, wie beispielsweise ob öffentlich-rechtlicher Rundfunk noch zeitgemäß ist bzw. wieder zeitgemäß werden kann, welche Inhalte mit welchem Qualitätsanspruch geliefert werden sollen und ob der riesige Apparat, der durch die Gebühren finanziert wird, so nötig ist, werden ausgeklammert.

Ob auf diese Weise die Akkzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der neuen Zwangsabgabe in der Bevölkerung und gerade auch unter jungen Menschen mit ihren eigenen medialen Gewohnheiten erhöht wird, bleibt abzuwarten.

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