Zugewiesenen freien Speicherplatz löschen ?

Locutus of Borg

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
08.09.2005
Beiträge
1.053
Ort
Norddeutschland
Hi,

ich hab da mal eine Interpretationsfrage zu einem Dialog in
einer Software zum unwiederruflichen löschen von Daten:

Zugewiesenen freien Speicherplatz löschen (anhaken oder nicht)

Bin mir nicht ganz sicher was das heißt, wenn ich nun z.B.
eine 4Mb große Datei direkt lösche oder auch aus dem Papierkorb
lösche, dann lösche ich doch auch den zugewiesenen freien
Speicherplatz, oder nicht? Also tue ich das nicht eigentlich immer?
Oder heißt das etwas anderes?

Ich will im Prinzip einfach Daten unwiederruflich löschen und natürlich
den dadurch enstehenden freien Speicherplatz zur Verfügung haben,
soll ich es nun also anhaken oder nicht?

Und wie viele Löschungen sind zu empfehlen, damit es wirklich endgültig unwiederherstellbar ist?

Mfg Locutus
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Windows löscht Dateien nicht, sondern markiert sie als gelöscht. Eine gelöschte Datei ist erst dann weg, wenn sie wieder überschrieben wird.

Falls Du zufällig den Heidi-Eraser meinst: Dieses Programm löscht bei der Option freien Festplattenspeicher löschen alles was nicht eine reguläre Datei ist = Dein freier Speicherplatz wird mit wirren Zahlenkombinationen oder Nullen überschrieben.
 
Danke für die Antwort, aber ich habs immernoch nicht so ganz verstanden ...

Kann mir jemand konkret den Unterschied beschreiben, wenn ich es anhake und wenn ich es nicht anhake, also am besten die letzte und vorletzte Frage konkret beanworten :)?

Das Tool ist übrigens TuneUpUtilities.

Mfg Locutus
 
Jemand ne Ahnung ?

Scheint mit anhaken jedenfalls zu funktionieren, also dass wieder der komplette freigewordene Speicherplatz verwendet werden kann, aber
würde mich trotzdem weiterhin interessieren was das denn nun heißt ;).

So long
Locutus
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh