• Hallo Gast!
    Noch bis zum 20.07. kannst Du an unserer Umfrage zum Hersteller des Jahres teilnehmen! Als Gewinn verlosen wir unter allen Teilnehmern dieses Mal eine Grafikkarte Eurer Wahl für bis zu 1.000 EUR - über eine Teilnahme würden wir uns sehr freuen!

XMG p505 vs u505

niedawow

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
31.05.2013
Beiträge
4
Hallo zusammen,

Ich habe mich entschieden, mein 3 Jahr altes ASUS n55sl als Skype Notebook zu degradieren. Nicht weil das Notebook schlecht ist, aber viel mehr weil es seit 2 Monaten kaputt ist und ASUS unfähig ist, mir zu helfen. Deren Service Partner in der Schweiz hat die Reparatur durchgeführt und ich habe das Notebook kaputt zurückerhalten. Soviel zum Thema ASUS - nie wieder.

Da XMG auch in der Schweiz präsent sind, werde ich mir ein p505 oder ein u505 holen. Das sind meine Anforderungen:

  • aktuelle Spiele in sehr guter Qualität, es müssen nicht immer "ultra" Settings sein - dafür bräuchte ich 980M, was ein Aufpreis von knapp 400-450CHF heisst
  • kompakter und leichter als 17 Zoll
  • Ausbau: CPU, 8GB RAM (16?), Full HD mit GTX970M (Aufpreis auf 980 ist für mich nicht ökonomisch genug wegen Preis/Leistung), SSD

Nun zu meinen Fragen:

  • Soll ich eher zu der u505 Variante greifen, weil der 4790K höher getaktet ist, was viele Spiele brauchen? Wie viel schneller ist die Desktop Variante wirklich?
  • u505 hat die Option 2133er RAM einzubauen, sinnvoll oder reine Statistik?
  • Geräusche - für mich ein sehr wichtiges Thema. Kopfhörer hin und her, ich möchte nicht, dass mir das Teil um die Ohren dröhnt. Daher denke ich, dass p505 mit dem sparsamen CPU weniger Hitze transportieren müsste. Hat jemand Erfahrungswerte?

Danke für eure Beiträge :)

Gruss
nie-da
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Nimm die günstigere Variante. Die CPU ist bei einem Gamer Notebook eher zweitrangig. Die GPU ist das was zählt.

Spare dir die höher getaktete CPU, das merkst du sowieso nicht.

Ich bin selbst am überlegen meinen Quadcore gegen einen Dualcore mit HT zu tauschen. Nicht das ich was gegen einen Quad hätte, doch das Notebook wird unter Last so schweine heiß und das Netzteil ist am Limit.
Von der Mehrleistung merke ich so wieso nicht viel da die GT650@GTX660 lange vorher schon limitiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke. Und lohnt sich der Aufpreis (in meinem Fall 350CHF) auf die GTX980 oder lieber GTX970?
 
Das kommt immer auf einen selbst an. Eine pauschale Antwort gibt es da nicht.
Wenn man den Aufpreis zahlen kann und gerne das Schnellste hätte - wieso nicht. Ich habe mich auch für eine GTX980M entschieden. Wenn man eher ein rationaler Sparfuchs ist, der auch auf "high" statt "ultra" zocken kann, braucht man das nicht ;-)
Auch ich halte die U-Version mit Desktop CPU für Unsinn.
 
Schließe mich meinen Vorrednern an. Die U-Variante wird wahrscheinlich eh zu heiß, bringt zu wenig Mehrleistung, ist teurer und größer/schwerer. Von defekten CPUs (die man im U505 austauschen könnte) hört man selten... ist also kein großer Vorteil. Falls du eine Desktop-CPU schon hättest könntest du Geld sparen, ist aber wahrscheinlich nicht der Fall wegen dem Asus Laptop.

Schau dir doch die beiden Test bei Notebookcheck mal an: U505 und P505.
 
Eure Meinungen bestätigen meine Überlegungen.

Ich werde wohl zu der p505 Variante greifen. Die Frage mit der Grafikkarte stellt sich für mich so: jetzt 350 sparen oder mehr Zukunftssicherheit haben? Ehrlich gesagt, habe ich keine Lust alle 2 Jahre den Rechner zu wechseln und vermute, dass auch in 3-4 Jahren die Spiele auf "high" mit FHD Bildschirm mit dieser Konfiguration einigermassen gut laufen werden. Der Hardcore Spieler bin auch nicht (mehr ;) ).

Übrigens - der Preis von p505 mit 4720, 8GB 1866 RAM und GTX980M ist gleich dem Preis von u505 mit 4790K, 16GB 2133 RAM und GTX970M.

Danke euch.
 
Das ist eine vernünftige Entscheidung. Lieber in die GPU investieren als in die CPU.

Sehr gute Wahl.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh