wlan für patienten

schmidtler

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hi @ all

ich soll ein Projekt auf die beine stellen in dem ich in einem Krankenhaus ein Wlan netz aufbauen möchte "Wlan für Patienten"

ich dachte erst daran das ich das komplette krankenhaus vernetzen will aber würd gern doch lieber erst klein anfangen...

folgendes steht zur debatte... soll ich eine eigene hardwarelösung erstellen oder das ganz gegen viel geld von einer externen firma machen lassen?

hier im haus wären 2 standpunkte für ein Wlan-netz

1. eingang Große halle mit sitzmöglichkeiten und 1 computer mit I-net zugang
2. Cafeteria

die nötigen kabel (glasfaser) usw liegt schon alles da beim standpunkt 1. noch ein großer verteilerkasten steht..
wie es bei standpunkt 2 aussieht weiß ich noch nicht genau aber ich denk das würde kein hinderniss sein, da der serverraum nur ca. 15meter davon entfernt steht..

jetzt noch die frage dazu wie muss solch ein wlan netz für Patienten, Besucher funktionieren?
bei externen lösungen hab ich gelesen das man sich an der Pforte (Zentrale) eine quittung kaufen muss wo dann die zugangsdaten fürs wlan draufstehen diese muss man dan eingeben und kann je nach tarif surfen...

find das hört sich garnicht so verkehrt an z.B. wochenflat 6€ oder so kp..

wäre sowas auch mit eigenen mittel zu realisieren? oder lieber auf die externen verlassen und keine verantwortung übernehmen in sachen datenschutz usw...?

lg
schmidtler
 
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wer hat das netzwerk und die server für die ärzte usw auf die beine gestellt? die würd ich das auch machen lassen. nur um sicher zu gehen, dass sich da nix in die quere kommt.
 
und natürlich musst du alle seiten aufzeichnen, welche die leute besuchen, damit du rechtlich abgesichert bist.
Rechtlich abgesichert um im Fall der Fälle garantiert wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnis angeklagt zu werden oder was?

Oder ist das Fernmeldegeheimnis inzwischen abgeschafft und ich Depp habe es nur noch nicht mitgekommen?
 
Am 01.01.2008 ist das als Gesetz über die "Vorratsdatenspeicherung" bekannt gewordene "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" in Kraft getreten.
Damit wurde erstmals auch die Speicherung von Daten zur Internetnutzung festgelegt.
Die Aufzeichnung dieser Daten muss spätestens ab 01.01.2009 erfolgen.

1. Wer muss speichern?

Anbieter von Internetzugangsdiensten (D.h. auch Hotels und Kliniken die Ihren Gästen den Zugang zum Internet ermöglichen.)
Soweit der Telekommunikationsdiensteanbieter selbst keine Verkehrsdaten erzeugt oder verarbeitet, muss er die Speicherung der Daten durch andere sicherstellen. In diesem Fall muss er der Bundesnetzagentur auf Verlangen mitteilen, wer diese Daten speichert.

2. Was muss gespeichert werden?

die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse,
eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt,
den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll- Adresse nach Datum, Uhrzeit und Zeitzone

3. Wie und wie lange muss gespeichert werden?

Die Daten sind so zu speichern, dass Auskunftsersuchen der berechtigten Stellen unverzüglich beantwortet werden können (§ 113a Abs. 9 TKG). Hinsichtlich Qualität und Schutz der Daten haben die Verpflichteten die im Bereich der Telekommunikation erforderliche Sorgfalt zu beachten (§ 113a Abs. 10 TKG).
Die Daten sind sechs Monate im Inland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu speichern. Die Löschung der Daten ist innerhalb eines Monats nach Ablauf der sechsmonatigen Speicherfrist sicherzustellen (§ 113a Abs. 11 TKG).

Die obigen Informationen sind ein Auszug aus den Informationen der Bundesnetzagentur, welche unter www.bundesnetzagentur.de vollständig abgerufen werden können.



ich glaub das meint er
 
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