Spiele-Fehler: Geld zurück bei drittem Patch

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mmhh.. na ja, welches spiel läuft denn nach drei updates immer noch nicht!?
das mit den kosten für den kunden: kostenlose hotlines der hersteller sollten schon sein, aber ich denke das eine paar leute diese hotline dann wegen cheats etc. missbrauchen würden!
 
na dann werde ich wohl mein altes Counter-Strike mal aus dem Schrank kramen und mein Geld zurückverlangen :d:d
 
Counter-Strike 1.0 war nicht verbugged... die patches waren kostenlose erweiterung und regeländerungen... und da gibts ja nur 4 patches...
 
Dann werd ich mir mal bei ebay günstig The Fall ersteigern, und das volle Geld zurückverlangen :d
 
bei solchen artikeln kommt es mir echt hoch ... aber was will man erwarten von der BILD ...
 
ach, des war vom Springer Verlag... na dann^^
aber laut deutschen recht kann man das geld für eine fehlerhafte ware zurückverlangen, wenn 3 Nachbesserungen net halfen...
 
ja klar ...

Dann muss das Game aber auch immernoch UNSPIELBAR sein nach dem 3. patch ... wenn es nur kleine bugs sind dann zeigen se dir den hier : :stupid: und machen : :lol:
 
Xelll schrieb:
jedes spiel geht nach dem 3 patch

Gehen? :lol:

Ich denke was manche Hersteller sich erlauben ist schon eine Frechheit. Ich weiß nicht warum - Playstation spiele laufen immer - gabs da schon mal Bugs? Ich hatte zumindest noch keine. Natürlich gibt es beim PC XXX beliebige Hardware zusammenstellungen - aber ich denke das kann nicht der alleinige Grund für zahllose Bugs sein. Und nach dem 3. Patch geht nicht jedes Spiel.. ich spiele gerne Fußball-Manager... mir fällt da aktuell keiner ein der mit 3 Patches ausgekommen ist....
 
bei playstation games gibts sehr viele bugs... die können au net behoben werden...
 
kaiser schrieb:
bei playstation games gibts sehr viele bugs... die können au net behoben werden...

Mir sind noch keine Aufgefallen von der Art: Bluescreen, Restarts, an Stelle X geht es einfach nicht weiter, usw....
Bis jetzt konnte ich jedes meiner PS2 Games durchspielen.
 
Ich frage mich nur wer entscheidet denn was "unspielbar" ist und was nicht?
Wer hat das Recht dazu? Jedem Menschen regt doch immer was anderes auf, dem einem das mehr, dem anderen das weniger...

Die Idee finde ich ansich nicht schlecht, somit ist der Kunde mal wieder König aber das alles könnte zum großen Nachteil der Hersteller werden.

PS: habe auch schon viele PS1/PS2-Spiele gezockt und nicht einen Bug entdeckt...
 
Zuletzt bearbeitet:
kritische bugs gibts ja net... alles des spiel läuft immer...

den einzigen kritischen bug den ich bei einer konsole gesehen habe war entwerder bei ps2 oder xbox... n kumpel hat mafia gespielt und bei einer stelle hat die konsole 5 mal gefreezed... beim 6ten mal gings...
 
Also, Dungeon Lords ist so ein Kandidat. Ist echt mit Vorsicht zu genießen. Ich hatte mir echt mehr erhofft.

Was echt nervt sind grobe Fehler nachdem man gespeichert und geladen hat. Man ist eingeschlossen oder Schlüsselereignisse treten nicht ein. Das verdirbt echt den Spaß am ganzen Spiel. :kotz:
 
kaiser schrieb:
ach, des war vom Springer Verlag... na dann^^
aber laut deutschen recht kann man das geld für eine fehlerhafte ware zurückverlangen, wenn 3 Nachbesserungen net halfen...
Das bezieht sich darauf, dass der Händler die Möglichkeit hat nachzubessern und nicht der Herrsteller. Steht so übrigens im deutschen Recht. Und hier nochmal was zum Nachdenken:

"(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, 1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte." §434(1) BGB.
Falls ihr die anderen Paragraphen auch noch braucht, schreib ich die anderen auch noch raus.
 
ein spiel das selbst nach dem dritten patch net ging war anstoss 4
nach jedem patch kam von ascaron nur huch geht ja immernochnet

jeder is irgendwann hängengeblieben (3. saison oder so und dann immer die savegames zu denen schicken arg)
 
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