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Neuling
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- Mitglied seit
- 05.02.2008
- Beiträge
- 394
Guten Tag,
ich habe am 18.12.2008 bei vv Computer einen Samsung SH-S223 DVD Brenner bestellt. Am 7.1.2009 wurde mir dann ein neues Gerät zugeschickt, da der alte defekt war, alles lief wunderbar ab, ich bekam von ihnen eine Freewaymarke und konnt somit den defekten Brenner kostenfrei einsenden und innerhalb von 3 Tagen lag der neue vor der Haustür. Mittlerweile ist er leider schon wieder defkt und ich habe mich erneut bei ihnen gemeldet. Ich solle nun alles so wie damals machen und diesmal bekomme ich aber keine Freewaymarke. Gut soweit so gut, gegoogelt und gefunden, dass der Verkäufer im Falle eines Mangels die Kosten übernehmen muss. Die Antwort kam schnell und lautet wie folgt:
Für alle ab dem 7.Monat nach Kauf auftretenden Defekte gilt keine Beweislastumkehr.
Ein Erstattungsanspruch der Rücksendekosten entsteht erst nach Feststellung eines Sachmangels am Produkt (Mangel der bei Übergabe bestand).
Bei dem kleinen Warenwert bitte die günstigste Rücksendemöglichkeit nutzen (Päckchen)
Was kann ich nun tun? Muss ich als Benachteiligter die Kosten zahlen? Können sie mir irgendeinen Strick draus drehen, wenn sie sagen würden, weil sie die Ware ja erst überprüfen wollen, dass die Ware nicht defekt sei?
Fragen über Fragen und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Schonmal vielen dank!
Grüße!
ich habe am 18.12.2008 bei vv Computer einen Samsung SH-S223 DVD Brenner bestellt. Am 7.1.2009 wurde mir dann ein neues Gerät zugeschickt, da der alte defekt war, alles lief wunderbar ab, ich bekam von ihnen eine Freewaymarke und konnt somit den defekten Brenner kostenfrei einsenden und innerhalb von 3 Tagen lag der neue vor der Haustür. Mittlerweile ist er leider schon wieder defkt und ich habe mich erneut bei ihnen gemeldet. Ich solle nun alles so wie damals machen und diesmal bekomme ich aber keine Freewaymarke. Gut soweit so gut, gegoogelt und gefunden, dass der Verkäufer im Falle eines Mangels die Kosten übernehmen muss. Die Antwort kam schnell und lautet wie folgt:
Für alle ab dem 7.Monat nach Kauf auftretenden Defekte gilt keine Beweislastumkehr.
Ein Erstattungsanspruch der Rücksendekosten entsteht erst nach Feststellung eines Sachmangels am Produkt (Mangel der bei Übergabe bestand).
Bei dem kleinen Warenwert bitte die günstigste Rücksendemöglichkeit nutzen (Päckchen)
Was kann ich nun tun? Muss ich als Benachteiligter die Kosten zahlen? Können sie mir irgendeinen Strick draus drehen, wenn sie sagen würden, weil sie die Ware ja erst überprüfen wollen, dass die Ware nicht defekt sei?
Fragen über Fragen und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

Schonmal vielen dank!
Grüße!