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Rechtsfrage zum Kauf im Internet

V.I.P.E.R

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Hallo Community,

ich habe bei einem Onlineshop eine Sat Anlage mit einem Multischalter(MS) gekauft.
Rechnung ist vom 29.06.2010.

Beim Einbau Anfang Juli stellte ich fest, dass der MS nicht richtig funktioniert.
Leider war der Onlineshop aufgrund von Urlaub den ganzen Monat nicht zu erreichen. Eine Email ist mir mitte Juli beantwortet worden. Heute bekomme ich eine Email, dass das Gerät wohl defekt ist und Sie mir einen Paketschein zuschicken. Soweit so gut.
Weiter steht in der Mail, dass wenn das Gerät gebrauchsspuren vom Festschrauben usw hat, nicht getauscht sondern Repariert werden muss.(Gebrauchsspuren an den Bohrlöchern sind vorhanden)

Dies bedeutet für mich, dass ich wohl mehrere Tage ohne Tv-Empfang auskommen muss.

Jetzt meine Frage, was für möglichkeiten habe ich?

Kann ich:
1) das Gerät einfach zurückschicken und mein Geld zurück verlangen?
2) Auf einen Tausch bestehen?
3) oder muss ich in jedem Fall eine lange Reperatur abwarten?


Gruß viper
 
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also erstmal: ein paar tage ohne fernsehen wirste schon überstehen. man hat dann soviel zeit für sinnvolle dinge.

1.+2.+3.: bei einem gewährleistungsfall, sprich einem anfänglichen mangel des produkts, hat der käufer die wahl, ob er ein neues gerät bekommt oder eine reparatur machen lässt. ausnahme: deine wahl wäre für den verkäufer unzumutbar, dann kann er das ablehnen. einfach zurückschicken würde ich nicht, denn die widerrufsfrist ist abgelaufen und du musst den verkäufer schon von deiner gewährleistungsinanspruchnahme in kenntnis setzen. am besten schriftlich.

wenn du also eine neulieferung möchtest kannst du darauf bestehen, es sei denn es wäre unzumutbar (bspw wenn das produkt nicht mehr verfügbar ist). in der regel wollen die läden lieber reparieren, es ist aber grundsätzlich deine entscheidung.

duvo
 
Erstmal danke für deine Antwort. Bei einem 8 Port multiswitch bin ich nicht der einzige der da nicht gucken kann. Es geht mir auch nicht um ein paar Tage. Ich weiß nur wie lange so eine Reparatur dauern kann...
 
Wie es RECHTLICH genau aussieht, solltest Du lieber zB bei ner Verbraucherzentrale nachfragen. Du hast an sich grundästzlich die Wahl: gleichen Artikel neu oder reparieren lassen - aber wie das in so nem Einzelfall ist auch wegen der Zumutbarkeit? Schwer zu sagen... Von was für einem Warenwert sprechen wir? Es ist halt nicht generell so, dass man mit dem Argument "ich brauch das Teil" mehr Rechte hat als wenn man den Artikel nicht unbedingt braucht.

Vlt auch mal den Hersteller kontaktieren, was der dazu sagen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
der Warenwert ist 85 €. Ich hab für 500€ bei dem Laden gekauft.
 
Der Warenwert ist denen WUrst. Dass du als Großkunde bevorzugt wirst, das war mal. Da brauchste dir also keine Hoffnungen machen.

Zum Thema: Der Verkäufer hat die Möglichkeit dir das zu reparieren. Erst beim 3ten erfolglosen Versuch hast du ein Recht auf Wandlung, also Rückgabe von dem Ding. Vorher wird dir nichts anderes übrig bleiben als abzuwarten und zu hoffen, dass das Ding funzt wenn es zurückkommt..
 
ohh, das wusste ich nicht, dann bitte schnell zumachen ...
 
Das meint ich ja damit, dass Du Dich lieber an zB ne Verbraucherzentrale wenden solltest. Es gibt zwar ein paar Dinge, die man einfach weiß, aber "Rechtsberatung" ist halt so ne Sache...

Neulich kam in einer TV-Sendung, dass man als Kunde das Recht hat: entweder reparieren oder direkt Neuware. Aber das ist immer so ne Sache, das mag rein gesetzlich vlt stimmen, aber das ist halt auch immer ne Einzelfallfrage... bei nem 20€ Toaster ist es eher klar, dass Du einfach nen neuen bekommst. Bei zB nem Auto ist völlig klar, dass es unzumutbar für den Händler ist, Dir nen neuen zu gaben, nur weil zB der Kofferraum nicht richtig schließt...

Sprich nochmal mit dem Shop, dass eben auch 10 Leute von dem Teil abhängig sind, ob der nicht direkt tauschen kann - wenn es ein Produktfehler ist, müßte an sich eh der Hersteller dann dem Shop den Schaden ersetzen. Oder wenigstens Leihersatz. Und vorher vlt. mal den Hersteller fragen. Manche Hersteller sind je nach Sachlage sogar so kulant, dass die einem neues Gerät zusenden und man erst dann das alte denen zusendet.

Ansonsten bleibt Dir nix, als für die Reparaturzeit übergangsweise nochmal so ein Teil, zu kaufen, wenn es "nur" 80€ verteilt auf 8 Leute oder mehr sind - wenn Du das dann wieder verkaufst, sind es dann ja nur noch ein paar Euro pro Mann.
 
Du machst Dir solche Gedanken bei einem Warenwert von EUR 85,00? :rolleyes:

Bestell doch einfach einen neuen Multischalter und benutz den neuen. Dann lässt Du den alten reparieren oder tauschen. Ist dann egal, wie lange es dauert.

Einen von beiden kannst Du dann bei eBay oder hier im Forum wieder verkaufen.
 
Der Warenwert ist denen WUrst. Dass du als Großkunde bevorzugt wirst, das war mal. Da brauchste dir also keine Hoffnungen machen.

Zum Thema: Der Verkäufer hat die Möglichkeit dir das zu reparieren. Erst beim 3ten erfolglosen Versuch hast du ein Recht auf Wandlung, also Rückgabe von dem Ding. Vorher wird dir nichts anderes übrig bleiben als abzuwarten und zu hoffen, dass das Ding funzt wenn es zurückkommt..

sry, aber das ist völlig falsch. klar kann man hier keine verbindliche rechtsberatung erwarten oder abgeben. aber bitte nicht so etwas schreiben.
allein schon das rechtsinstitut der "wandelung" gibt es nicht mehr. das heißt rücktritt und hat grds mit 3maliger reparatur nichts zu tun. siehe i.ü. post nr.3.
duvo
 
Schon mal daran gedacht, dass 85€ für andere eben doch wenig ist?
schön das es dir finaziell gut geht, es soll aber doch tatsächlich leute geben die von weniger ne woche ihre familie ernähren müssen....
einfach mal drüber nachdenken, nicht jeder hat geld wie haare!
 
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