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Rechtsfrage bei Emule Downloads

Joe21

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Bin mir nicht sicher ob das hier rein passt aber ich finde nichts anderes wo man soetwas posten kann.

Also ich wollte wissen ob man jetzt generell nicht mir ner Downloadsoftware Software wie Emule runterladen darf oder ob man das schon darf.

Beispielsweise Filme die schon im Fernseher (nicht Premiere sondern z.B. von Satteliten Fernsehen wie N24 oder so) gelaufen sind. Oder etwa Dokumentationen welche ja auch haufenweise auf N24 gesendet werden.
Diese Filme/Dokus werden ja von Leuten aufgenommen und dann so inst Netz gestellt.

Darf man diese downloaden oder nicht? Im endeffekt ist das dann ja wie ein Videorekorder (welcher ja nicht verboten ist) oder etwa doch nicht?

Würde gerne eure Meinung dazu hören.

mfg

Johannes Franz
 
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Soweit ich weiß darf man diese Sachen saugen aber nicht anbieten. Dadurch, dass man sie beim Saugen automatisch anbietet steckt man in ner Zwickmühle ;)
 
Das betrifft soweit ich gehört hab aber doch nur die Sachen welche ohnehin illegal verbreitet werden. Wie neu Kinofilme oder Spiele usw...

Für meine Sachen wär das Internet und Emule ja nur ein "Videorekorder".
 
rechtliche grauzone da es dazu noch kein gerichtsverfahren bzw urteil gab
 
Auch die Filme und Dokumentationen, die im TV schon gelaufen sind, ist beim Upload Strafbar...
Es werden ja weiterhin DVD´s (VHS warscheinlich jetzt eher weniger) verkauft...
Hingegen ist der Download für den privaten Heimgebrauch, seit der letzten Rechtssprechung nicht strafbar, nur das Anbieten!
 
und wenn keine dvds davon verkauft werden? oder nicht mehr? da gibts noch einiges zu klären, und so lange es dazu nicht ein gerichtsurteil gibt kann das keiner pauschal sagen.
 
Grundsätzlich hat der Urheber der Sendung darauf ein Copyright. Was er damit tut, ist seine Sache.

Deswegen ist es grundsätzlich nicht legal, sich an der Verbreitung der Sendungen zu beteiligen. Der Download ist insofern problematisch, da du vorher wissen mußt, ob er aus legaler Quelle stammt. Illegal ist es, wenn er zweifelsfrei nicht legal herstellt wurde.

Zwar kannst du sowas mit einem Videorekorder vergleichen, jedoch fehlen dazu Präzedenzfälle.

Bei seltenen Angeboten stellt sich nur immer die Frage, welche Weiterverwertung der Rechteinhaber überhaupt anbietet. Nicht jede Fernseh-Doku wird auf VHS/DVD etc. angeboten, weshalb die Archivierung auf Video schon Sinn macht.

Imho wäre ich bei solchen Dingen aber vorsichtig, weil es eben nicht einwandfrei ist und du Probleme bekommen könntest. Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter...

Und bei einigen alten Schinken bezweifele ich, dass die Rechteinhaber ihre Ansprüche durchsetzen wollen (wenn's sie denn überhaupt interessiert)
 
Shihatsu schrieb:
und wenn keine dvds davon verkauft werden? oder nicht mehr? da gibts noch einiges zu klären, und so lange es dazu nicht ein gerichtsurteil gibt kann das keiner pauschal sagen.

Dass war jetzt nur ein Beispiel, grundsätzlich ist auf jeder ausgestrahlten Sendung ein Urheberrecht, genauso bei literalischen verfassten Texten und Bildern bei Ebay.

Und es gab ein Gerichtsurteil darüber, gerade wegen den Massenstrafanzeigen!
Die Gerichte wären ja über Jahre hinweg beschäftigt wenn 200.000 Strafanzeigen bearbeitet werden müssten...
Wenn ich den Text wiederfinden würde dann würde ich den Link bereitstellen...
Es gab meine ich ein Richtwert... z.b bei Musik ist es bei über 1000 Liedern wird erst ermittelt... bei nicht kommerziellen Einsatz, d.h. für privaten gebrauch.
 
:haha: nein keine 1000 angeboten und keine 1000 gesaugt :haha: :fresse:

das würde ja monate dauern.

nein im ernst. ich möchte mir gerne ne sammlung von den Dokumentationen von N24 zusammenstellen. früher hatte ich soetwas immer mit meiner TV Karte gemacht doch da die leider kaputt ist und ich mir nicht unbedingt einen neue kaufen möchte (als Schüler/Student...naja Geldnot hald...) wollte ich schon wissen ob man das jetz darf oder ned...

neue Filme und Musik sinds sowieso nicht.das ist mir einfach zu gefährlich geworden weils bei einem bekannten den Rechner gefilzt haben...hab aber keine Ahnung obs am Lieder/Filmesaugen oder an den angebotenen Cracks auf seiner Homepage war...:fresse: ... naja eher das 2te aber ich möcht hald so nen Ärger vermeiden.Vorallem weil ich das Zeug ohnehin nur 1mal anschaun bzw. 10mal hören würde und dann sowieso wieder lösche...also rentiert sich sowas eher nicht dafür ne Anzeige zu riskieren.

Aber ich dachte hald bevor ich mir jetz ne neue TV Karte kaufe und dann wieder ewig aufpassen muss wann wo etwas kommt lad ich mir die Dinger einfach runter...Für Strom und I-Net muss ich nämlich nix zahlen...:drool:
 
Grundsätzlich darfst du nur zum eigenen gebrauch aufzeichnen.

DA die Weitergabe an sich ja schon ein Verstoß des copyrights ist.

Ist halt alles ein bischen verstrickt. Am Besten du besorgst dir eine TV Karte und gut. Dann kannst sie selber aufnehmen. Und die etws besseren kannst auch im vorraus progen und zur mot kannst den Rechner so einstellen das er von alleine an geht und die software ihn wieder aus macht.

Mußte ich schon das ein oder andere mal machen.

MfG
 
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