Rechtliches Problem bez. Drucker

MuP

Neuling
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Hallo Jungs und Mädels

wie die Überschrift bereits verrät, hab ich ein rechtliches Problem und zwar mit dem lieben Media Markt.

Ich schreib hier mal alles chronisch auf, wie es sich abgespielt hat:

24.12.2003: Kauf eine Epson RX500 für 333,99€ beim Media Markt

29.07.2004: Drucker kaputt, zur Reperatur gebracht

18.08.2004: Rückgabe des Druckers (Fehler:Carriage Assey + Head getauscht (hierzu später mehr...), alle Tintenpatronen getauscht (obwohl fast alle voll waren...), Gerät neu justiert)

17.01.2005: Drucker wieder defekt, wieder reparatur

Daraufhin haben wir 42€ bezahlt für einen Kostenvoranschlag, allerdings wollte man uns danach nicht sagen, was defekt war (Zitat:"steht ned im Computer, geht also ned"), daraufhin haben wir uns aufgeregt und wie ein wunder wars dann doch da...

Fehler: Carriage Assey defekt, Druckkopf defekt, alle Patronen ausgetauscht. Sie verlangen 290 € (wohl mehr als der Drucker jetzt wert ist)

Ist also genau das gleiche wie bereits beim 1. mal.

wir sagen das is ein garantiefall, weil genau das gleiche weniger als ein halbes jahr nach reperatur geschehen ist. Sie sagen nein und schicken uns von ort zu ort (andere filiale, den Reperaturdienst, die wieder zum MM usw.).

Also verlangen wir den Filialleiter vom MM und der telefoniert mit dem Reperaturservice und der sagt (ohne zu wissen, dass auf der Reperaturrechnung damals draufstand, dass der Druckkopf ersetzt wurde), dass er nur gereinigt wurde.

So nun steh ich da und weiß nicht genau was ich machen soll...

1) Anwalt einschalten is zu teuer und lohnt sich nicht wirklich

2) gabs hier mal einen Link in so ein Forum, wo man von Anwälten beraten werden kann, hat den wer?

3) wer ist im Recht eurer Meinung nach?
 
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das problem ist, dass nach 6 monaten der kunde beweisen muss, dass der fehler vom hersteller verschuldet ist. das ist nicht einfach (gutachten) daher kannst du nur auf kulanz hoffen. du kannst ja mal das gerät zu epson schicken. ansonsten wird dir wohl nichts anderes bleiben als dir einen neuen drucker zu kaufen, aber von einer anderen marke und einem anderem händler.

Gruß,

Goofy
 
das is mir voll klar

allerdings is es so, dass wenn ich den drucker einschicke und sie das reparieren UND GENAU DAS GLEICH WENIGER ALS EIN HALBES JAHR SPÄTER WIEDER HIN IS, wieder gewährleistungsanspruch besteht.

sie können es ja nicht einfach reparieren und wenn es dann nach ner woche wieder hin is, kann ich wieder zahlen....
 
bei der seite muss ich wohl deutscher sein :( kann meine BLZ nicht eingeben ohne dass ein fehler kommt...
 
bei gleicher reparatur erneuert sich der gewäheleistungsanspruch wieder. d.h. geht das gleiche teil nach rep wieder kaputt hat man darauf 6 monate gewährleistung, egal wie alt das teil ist (kann auch 10 Jahre alt sein oder 100)

also anwalt
 
klingt gut *ggg*

gibts noch andere meinungen?
 
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