Salvana
Enthusiast
Da ich seit einiger Zeit den Wunsch habe, Videos aufzunehmen, in welchen ich allerlei Sachen am Bildschirm erkläre, und nicht so recht weiß, wie die Rechtslage ist, dachte ich mir, ich frage mal hier nach - vielleicht kennt jemand die Handhabung.
Nach Wiki Wikipedia:Bildrechte heißt es, dass es bei Bildschirmfotografien oft das Thema der Schöpfungshöhe gibt. Nun frage ich mich, ab wo der Punkt angreift und was alles bekanntermaßen möglich ist, wenn man z.B. als Youtube-Partner (also kommerziell durch Werbung) Tutorials bereitstellt à la SemperVideo.
Wenn ich auf Wiki z.B. allein einen Screen von Google Chrome sehe, lese ich bei den CC-Bedingungen keine explizite Genehmigung für kommerziellen Gebrauch raus, wie man es sich beim YT Partnerprogramm wegen Werbeschaltung gewöhlich wünscht.
Ich habe sogar Bammel, das Youtube-Logo auf meinem Blog einzubauen, da im YT Logo-Bereich steht, es sei nur für die Presse zulässig - und ich bin kein Mitglied der Deutschen Presse-Agentur. Holt man sich hier im Normalfall jedes mal Sondergenehmigungen ein oder wird das im Falle Youtube lockerer gesehen? Und wie funktioniert auf diese Weise überhaupt das ganze Sharing-System, das überall verbreitet ist und eben auf YT-Buttons basiert, für die wohl keiner eine Erlaubnis eingeholt hat? Einfach im Sinne von: Wenn YT sich nicht beschwert, passt's?
Oder bei Screens von Newsseiten, die ich auch bei SemperVideo sah: Wie sieht es hier rechtlich auch? Ich habe letztens den Spiegel angeschrieben und gefragt, wie es mit Artikel-Vorschauen ist, die allein schon beim Teilen auf Facebook & co. entstehen. Leider bekam ich nie eine Antwort. Und selbst bei der Frage nach Thumbnails sah ich im Netz riesige Geschichten. Thumbnails sind geschützt und auch Google sei als Suchmaschine daher nicht unantastbar - man läge sich aber nicht mit Giganten an.
Wie gehen Tutorials-Macher mit so etwas um? Lizenzen kaufen, präferiert freie Software nutzen? GPL? Allerdings sehe ich auch viele Photoshop-Tutorials auf Youtube und frage mich, ob hier Lizenzen eingekauft worden sind, Adobe so etwas zulässt oder es nicht die Schöpfungshöhe erreicht.
Wird Homepages-Filmen eigentlich etwas anders gehandhabt als Software-Filmen?
Zumindest bei Microsoft fand ich eine Erlaubnis-Stellung (selbst bei Werbung - aber es dürfe nicht abwertend sein) in diesem Thread hier: Urheberrecht bei Bildschirmaufnahmen / Screenshot - Forum - CHIP Online
Ich habe leider keine Erfahrung in diesem Bereich und würde mich über jeden noch so kleinen Tipp freuen, denn als Winzling habe ich leider auch keine großartige Rücklage für Abmahnungen, weswegen ich mich diesbezüglich wenig traue. Bei Fotos ist die Sache klar, da gibt's genug lizenzfreies und kommerziell verwendbares Material, bei simplen Videos auch. Aber wie sieht die Sache aus, wenn man selbst Videos von Softwares & co. macht...
In den FAQ auf sempervideo.de fand ich leider keine genauen Infos bezgl. der Rechtslage.
Jegliche Tipps wären fantastisch - man muss hierauf auch nicht komplett eingehen. Ich würde mich schon über kleine Infos oder Hinweise zu Anhaltspunkten freuen.
Danke!
Nach Wiki Wikipedia:Bildrechte heißt es, dass es bei Bildschirmfotografien oft das Thema der Schöpfungshöhe gibt. Nun frage ich mich, ab wo der Punkt angreift und was alles bekanntermaßen möglich ist, wenn man z.B. als Youtube-Partner (also kommerziell durch Werbung) Tutorials bereitstellt à la SemperVideo.
Wenn ich auf Wiki z.B. allein einen Screen von Google Chrome sehe, lese ich bei den CC-Bedingungen keine explizite Genehmigung für kommerziellen Gebrauch raus, wie man es sich beim YT Partnerprogramm wegen Werbeschaltung gewöhlich wünscht.
Ich habe sogar Bammel, das Youtube-Logo auf meinem Blog einzubauen, da im YT Logo-Bereich steht, es sei nur für die Presse zulässig - und ich bin kein Mitglied der Deutschen Presse-Agentur. Holt man sich hier im Normalfall jedes mal Sondergenehmigungen ein oder wird das im Falle Youtube lockerer gesehen? Und wie funktioniert auf diese Weise überhaupt das ganze Sharing-System, das überall verbreitet ist und eben auf YT-Buttons basiert, für die wohl keiner eine Erlaubnis eingeholt hat? Einfach im Sinne von: Wenn YT sich nicht beschwert, passt's?
Oder bei Screens von Newsseiten, die ich auch bei SemperVideo sah: Wie sieht es hier rechtlich auch? Ich habe letztens den Spiegel angeschrieben und gefragt, wie es mit Artikel-Vorschauen ist, die allein schon beim Teilen auf Facebook & co. entstehen. Leider bekam ich nie eine Antwort. Und selbst bei der Frage nach Thumbnails sah ich im Netz riesige Geschichten. Thumbnails sind geschützt und auch Google sei als Suchmaschine daher nicht unantastbar - man läge sich aber nicht mit Giganten an.
Wie gehen Tutorials-Macher mit so etwas um? Lizenzen kaufen, präferiert freie Software nutzen? GPL? Allerdings sehe ich auch viele Photoshop-Tutorials auf Youtube und frage mich, ob hier Lizenzen eingekauft worden sind, Adobe so etwas zulässt oder es nicht die Schöpfungshöhe erreicht.
Wird Homepages-Filmen eigentlich etwas anders gehandhabt als Software-Filmen?
Zumindest bei Microsoft fand ich eine Erlaubnis-Stellung (selbst bei Werbung - aber es dürfe nicht abwertend sein) in diesem Thread hier: Urheberrecht bei Bildschirmaufnahmen / Screenshot - Forum - CHIP Online
Ich habe leider keine Erfahrung in diesem Bereich und würde mich über jeden noch so kleinen Tipp freuen, denn als Winzling habe ich leider auch keine großartige Rücklage für Abmahnungen, weswegen ich mich diesbezüglich wenig traue. Bei Fotos ist die Sache klar, da gibt's genug lizenzfreies und kommerziell verwendbares Material, bei simplen Videos auch. Aber wie sieht die Sache aus, wenn man selbst Videos von Softwares & co. macht...
In den FAQ auf sempervideo.de fand ich leider keine genauen Infos bezgl. der Rechtslage.
Jegliche Tipps wären fantastisch - man muss hierauf auch nicht komplett eingehen. Ich würde mich schon über kleine Infos oder Hinweise zu Anhaltspunkten freuen.
Danke!