Hallo ihr
,
hab da mal eine Frage bezüglich der Musterung bei der Bundeswehr.
Habe heute meine "Einladung" zur Musterung erhalten und musste feststellen das die am 06.06.08 ist. Vor einiger Zeit habe ich Karten für Rock am Ring 2008 erworben, selbiges Festival beginnt am 06.06.08.
Auf dem Bescheid steht das die Möglichkeit besteht den Termin telefonisch zu verschieben wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Wenn ich jetzt da anrufe und sage "Hey Leute, ich hab leider Karten für RaR, können wir die Nummer nicht verschieben?" glaube ich nicht das die begeistert sind bzw. das als wichtigen Grund ansehen.
Nun meine Frage, wenn ich einen Grund erfinde wie z.B. Hochzeit eines Familienmitgliedes/Beerdigung o.A, muss ich dann einen "Beweis" vorlegen das ich an besagtem Datum auch auf einer Hochzeit oder vergleichbarem war?
Und was passiert wenn ich den Termin verstreichen lasse und nicht hingehe, kommt dann erst eine Mahnung und eine erneute Aufforderung vorstellig zu werden oder kommt dann direkt die Polizei und holt mich ab und karrt mich dahin?
Ich möchte mich nicht vor meiner Pflicht drücken, nur ist das Datum ein bisschen unpassend gewählt
.
Vielleicht weiß ja jemand Rat.
MfG,
socken

hab da mal eine Frage bezüglich der Musterung bei der Bundeswehr.
Habe heute meine "Einladung" zur Musterung erhalten und musste feststellen das die am 06.06.08 ist. Vor einiger Zeit habe ich Karten für Rock am Ring 2008 erworben, selbiges Festival beginnt am 06.06.08.
Auf dem Bescheid steht das die Möglichkeit besteht den Termin telefonisch zu verschieben wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Wenn ich jetzt da anrufe und sage "Hey Leute, ich hab leider Karten für RaR, können wir die Nummer nicht verschieben?" glaube ich nicht das die begeistert sind bzw. das als wichtigen Grund ansehen.
Nun meine Frage, wenn ich einen Grund erfinde wie z.B. Hochzeit eines Familienmitgliedes/Beerdigung o.A, muss ich dann einen "Beweis" vorlegen das ich an besagtem Datum auch auf einer Hochzeit oder vergleichbarem war?
Und was passiert wenn ich den Termin verstreichen lasse und nicht hingehe, kommt dann erst eine Mahnung und eine erneute Aufforderung vorstellig zu werden oder kommt dann direkt die Polizei und holt mich ab und karrt mich dahin?
Ich möchte mich nicht vor meiner Pflicht drücken, nur ist das Datum ein bisschen unpassend gewählt

Vielleicht weiß ja jemand Rat.
MfG,
socken