Jo und die sind auch schon zig Jahre alt, jeder normale Mensch ließt sich erst die AGB'S vom Online Shop bevor er sich da ein Notebook kauft.
Ich weiss was da steht und hab für 10€ extra 2 Jahre Gewährleistung anstatt 6 Monate.
Hier ist was auf der One HP in den Agbs zur Gewährleistung steht:
§ 5 Gewährleistung
1. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verbraucher müssen uns Mängel innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, schriftlich anzeigen und so detailliert wie möglich beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte des Verbrauchers dar.
5. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung.
7. Servicepakete, deren Leistungen schon teilweise in Anspruch genommen worden sind, können leider nicht rückvergütet werden.
8. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
9. Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde bei uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Wen das nicht passt der kann auch das gleiche Notebook auch bei anderen Anbietern als nur ONE bestellen. Google einfach mal nach Compal KHLB2 Barebones oder Schau hier in den Sammelthread:
http://www.hardwareluxx.de/community/showthread.php?t=620753
Mfg