Bl4ckD3vil
Enthusiast
Thread Starter
- Mitglied seit
- 15.03.2006
- Beiträge
- 1.552
Hallo,
mir ist ein Fall zu Ohren gekommen, bei dem ich nicht ganz nachvollziehen kann, ob das alles korrekt ist.
Folgende Situation: Alte Frau hat Einsitz im Haus, welches dem Schwiegervater und der Enkeltochter als Erbengemeinschaft gehört. Nun kommt die alte Frau in das Pflegeheim und die Erbengemeinschaft wird dazu verpflichtet die Miete gemäß Mietspiegel für diese Wohnung zu bezahlen.
Aufgrund einer schlechten Wohnungsmarktsituation ist es nicht gewährleistet, dass ein Mieter gefunden werden kann, da viele Wohnungen leer stehen. Die Erbengemeinschaft hat beschlossen, die Wohnung nicht an den Wohnungsmarkt zu bringen (persönliche Gründe ect).
Kann das Finanzamt hier davon ausgehen, dass die Wohnung vermietet werden kann?
Der Fall hat sich vor einigen Jahren ereignet, ist also nicht mehr von Bedeutung. Es interessiert mich jedoch, da ich es etwas dreist fand, Mieteinnahmen zu unterstellen, die nicht vorhanden sind. Ist es hierbei relevant, dass die Wohnung nicht vermietet werden soll (Finanzamt könnte sagen, dass ja die Möglichkeit dazu besteht) oder dass die Wohnung nicht vermietet werden kann (ist auf dem Wohnungsmarkt angeboten, findet aber keinen Mieter).
mir ist ein Fall zu Ohren gekommen, bei dem ich nicht ganz nachvollziehen kann, ob das alles korrekt ist.
Folgende Situation: Alte Frau hat Einsitz im Haus, welches dem Schwiegervater und der Enkeltochter als Erbengemeinschaft gehört. Nun kommt die alte Frau in das Pflegeheim und die Erbengemeinschaft wird dazu verpflichtet die Miete gemäß Mietspiegel für diese Wohnung zu bezahlen.
Aufgrund einer schlechten Wohnungsmarktsituation ist es nicht gewährleistet, dass ein Mieter gefunden werden kann, da viele Wohnungen leer stehen. Die Erbengemeinschaft hat beschlossen, die Wohnung nicht an den Wohnungsmarkt zu bringen (persönliche Gründe ect).
Kann das Finanzamt hier davon ausgehen, dass die Wohnung vermietet werden kann?
Der Fall hat sich vor einigen Jahren ereignet, ist also nicht mehr von Bedeutung. Es interessiert mich jedoch, da ich es etwas dreist fand, Mieteinnahmen zu unterstellen, die nicht vorhanden sind. Ist es hierbei relevant, dass die Wohnung nicht vermietet werden soll (Finanzamt könnte sagen, dass ja die Möglichkeit dazu besteht) oder dass die Wohnung nicht vermietet werden kann (ist auf dem Wohnungsmarkt angeboten, findet aber keinen Mieter).
Zuletzt bearbeitet: