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Kann man erkennen, ob ein Prozessor übertaktet wurde?

Schnabelchen

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Hallo!

Ich habe grade eine Bestellung erhalten, und gleich im Beisein des Postbeamten bemerkt, dass der Prozessor schon geöffnet worden ist, das Sigel des Kartons war gebrochen und ein klitzekleiner Kratzer ist auf dem Kühler zu sehen (3000er Winchester)!
Im Prinzip, wenn der Prozessor funktioniert ist es ok, aber kann ich sehen, ob dieser schon einmal übertaktet wurde? Oder soll ich den Prozessor gleich wieder zurückschicken? Ausprobieren wird schwer, weil ich noch nicht alle Komponenten habe, um ihn laufen zu lassen. Der Versand "Mb-it" soll in dieser Hinsicht aber recht zickig sein (Erfahrungen bei Geizhals).
Naja, sollte er kaputt sein, zahlt sich meine Rechtschutzversicherung endlich mal aus *g*!
 
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also wenn ich eine neue cpu bestelle und ich bekomme eine, die offensichtlich schonmal in gebrauch war, dann würde ich das ding zurück schicken, weil ich nicht das bekommen habe, was ich bestellt habe *punkt* :)
 
Bestätigung vom Zeugen (Postbeamter) geben lassen und zurück mit dem Ding, ganz einfach. Und das nächste Mal bei einem einigermassen vertrauenswürdigen Shop kaufen. Die sind dann vielleicht 5 Eur teurer aber dafür hat man deutlich weniger Ärger.

Zur CPU: Da war wohl jemand mit dem erreichbaren Takt nicht ganz zufrieden :d :d :d

edit: Ah so, also ob der schon mal übertaktet war kannste natürlich nicht sehen, aber davon ausgehen :d

War das Pad auf dem "boxed" Kühler denn schon benutzt?
 
Zuletzt bearbeitet:
*lach* Ja, die Vermutung habe ich auch schon gehabt ;)!

Na, wenn das Ding fehlerlos funktioniert, ist mir das relativ egal. Jedoch sollte er kaputt gehen und der Vorbesitzer hat ihn schon kräftig übertaktet, verfällt für mich die Garantie!

Wie soll denn so eine Bestätigung aussehen?

Soll ich das Teil reklamieren, oder gleich zurückgeben und Geld zurück verlangen? Ich kenn grad den Fachbegriff dafür nicht, Wi(e)derruf oder so.
 
Schnabelchen schrieb:
Na, wenn das Ding fehlerlos funktioniert, ist mir das relativ egal.

Naja, im Prinzip hast Du schon recht, wenn die CPU mit dem von AMD angegebenen Takt einwandfrei läuft ist das OK. Andererseits hätte ich persönlich einfach ein prinzipielles Problem mit dem Verhalten des Händlers. Wenn ich gutes Geld für eine neue Ware ausgebe, dann will ich auch eine neue Ware bekommen und keine gebrauchte, bei der ich nicht nachvollziehen kann was der Vorbesitzer schon alles damit angestellt hat. Vor allem bei CPUs. Wer weiss, vielleicht hat er das Ding "nur zum Testen" schon mit 2.0V gegrillt? OK, das war jetzt übertrieben aber ich denke es wird deutlich worauf ich hinaus will

Ich habe auch schon gebrauchte Ware gekauft, aber da war das auch ganz klar als "gebraucht" gekennzeichnet und ich wusste dass ich eben etwas gebrauchtes kaufe und keine Neuware bekomme. Aber Neuware anbieten und dann Gebrauchtware liefern ist einfach nicht OK, da ist es egal (meiner Meinung nach) ob sie funzt oder nicht.

Jedoch sollte er kaputt gehen und der Vorbesitzer hat ihn schon kräftig übertaktet, verfällt für mich die Garantie!

Auch wahr - falls man die Übertaktung nachweisen kann, was wohl eher nicht der Fall ist. Wenn mechanisch keine Misshandlungsspuren sichtbar sind wird in der Regel getauscht. AMD kann schliesslich nicht jede reklamierte CPU einem aufwendigen und teuren Test unter irgendwelchen Spezialkerspinblitzdingsern unterziehen. Und der Händler hat sowieso nicht die Möglichkeiten dazu.

Wie soll denn so eine Bestätigung aussehen?

Nun, in Deinem ersten Posting klang das so als ob der Postbeamte bei der Öffnung des Paketes dabei war und gesehen hat dass die "Box" schon geöffnet war und die Siegel gebrochen. Das dann halt bestätigen lassen.

Soll ich das Teil reklamieren, oder gleich zurückgeben und Geld zurück verlangen? Ich kenn grad den Fachbegriff dafür nicht, Wi(e)derruf oder so.

Ich kann Dir nur sagen was ich persönlich machen würde: Ich würde den Kauf widerrufen, mit ner gebrauchten Ware für den Preis einer neuen hätte ich, wie gesagt, meine Probleme. Wenn Du das Ding dennoch behalten willst weil es mit Nenntakt funzt und Du eh nicht übertakten willst ist es auch OK, das ist eine persönliche Entscheidung von Dir.

Nur WENN Du den Kauf widerrufen willst dann solltest Du die CPU auf keinen Fall einbauen und testen sondern alles so lassen wie es ist. Sonst kann Dir der Händler, dem Du ja eh misstraust, die Nutzung in Rechnung stellen. Wie der Widerruf bei diesem Händler genau abläuft muss auf seiner Homepage bei den AGBs angegeben sein.

Im Prinzip sollte da sowas stehen wie "Sofern Sie Ihre Bestellung als Endverbraucher getätigt haben, können
Sie ohne Angabe von Gründen durch Erklärung oder durch Rücksendung
Ihre Bestellung widerrufen. Für die Absendung der Widerrufserklärung
ist eine Frist von zwei Wochen einzuhalten, die mit Eingang unserer
Lieferung bei Ihnen beginnt."

Und dann natürlich die Adresse an die man das schicken soll und ob man eventuell einen speziellen, dem Paket beiliegenden Rücksendeaufkleber verwenden soll und so weiter und so fort. Im Prinzip genügt für den Widerruf die Rücksendung der Ware innerhalb einer Frist von zwei Wochen.

Was auch immer Du jetzt machst: Viel Glück! :d
 
an deiner stelle würd ich wiederrufen!
es ist ja egal ob die CPU funktioniert oder nicht!
Fakt ist,dass eine hohe Chance besteht,dass die CPU schon mal im Gbrauch war...
Wie bereits erwähnt ,its das ne Frage des Prinzips!
 
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