Kündigung nach ablauf der Probezeit ?

Ajan

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Moin,

Also ich habe am 01.05.06 einen A-vertrag unterschrieben bei einer kleinen Werkstatt wo ich als Kfz meister auf teilzeit arbeite, zusätzlich bin ich dort auch noch zum Betriebsleiter erklärt worden weil der Inhaber der Werkstatt selber keinen Meistertitel besitzt und er sonst keine Werkstatt führen dürfte. Es ist also ein Betrieb wo Ich,der Chef und sein bruder als mechaniker arbeite.

Vereinbart waren 6 Monate Probezeit, und morgen haben wir ja schon den 2.11.06, womit dann ja die Probezeit abgelaufen wäre. Habe den Chef auch schon letzte Woche öfters gefragt was den nun ist .. ob er mich weiterhin behalten möchte oder ob wir uns trennen aber er gibt keine klare antwort weil er sich noch nicht sicher sei.

Im A-Vertrag steht unter dem Punkt Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgendes:

Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das A-verhältnis von beiden vertragsschließenden partein mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.

Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Der A-geber ist berechtigt, den A-nehmer ab dem Zeitpunkt des Ausspruches einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit unter Anrechnung auf offenen Urlaub freizustellen.

Ohne Auspruch einer kündigung endet das Arbeitsverhältnis spätestens mit Eintritt des A-nehmers in eine Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente.



Also müßte der vertag eigentlich nach ablauf der 6 Monate Probezeit laut vertrag automatisch unbefristet sein oder ? Oder erst nach 6 Monaten + die 14 tägige Frist ?

Bin nämlich sehr unsicher weil:
1. Chef mir nicht sagt ob er mich weiter haben möchte oder nicht
2. Er noch gerne 1 monat Probezeit dranzuhängen möchte um sich noch etwas zu überzeugen mindestens aber 14 tage mehr zeit braucht.
3. Ich zufällig mitbekommen habe das er seit ungefähr mitte oktober schon stellenazeigen im internet hat. (worauf ich ihn aber noch nicht angesprochen habe)
 
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Hi,

mit Ablauf der sechs Monate ist die Probezeit vorbei. Das A-Verhältnis ist somit auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung aufgrund der Probezeit ist nicht möglich.

Eine Kündigung ist also nur nach Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, oder was es da sonst noch so gibt möglich.

Gruß
 
oele pinguin hat so ziemlich alles gesagt!

14 Tage Frist bedeutet: er hätte dir vor 14 Tagen als letzdem Termin eine Kündigung zukommen lassen können! da morgen die Probezeit vorbei ist, hat sich damit die Sache erledigt! viel Erfolg im Job!
Falls er es sich anders überlegt ist er ziemlich dumm! weil das kann teuer für ihn werden!
 
Zuletzt bearbeitet:
Bis zum letzten Tag der Probezeit kann man auch mit zwei Wochen Kündigungsfrist den Arbeitnehmer entlassen. Im vorliegenden Fall ist allerdings tatsächlich ein unbefristeter Vertrag zustande gekommen. Ist aber auch nicht viel besser. Jetzt beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Bei steigender Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert sich diese Frist nach BGB §622.

Mit einer großen Abfindung kannst du bei dieser kurzen Betriebszugehörigkeitsdauer auch nicht rechnen.

Schlau wäre jetzt noch schnell der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung. Die kannst du in einem Jahr wieder kündigen und wenn dein Arbeitgeber dir dumm kommt, dann kannst du ohne Risiko zum Anwalt und vor Gericht gehen.
 
Rechtsschutz ist schon vorhanden obwohl ich hoffe das ich die in dem Fall nicht in Anspruch nehmen muß, bin aber mal gespannt wie es weiter läuft. Ich glaube nämlich das er vorhat mich 14 Tage nach ablauf der probezeit zu kündigen der Gedanke kam mir erst recht als er meinte das ich mindestens noch 14 Tage zur Probe arbeiten soll bevor er sich entscheidet.

Dann bin ich ja praktisch aus dem Schneider und er wird mich so leicht wohl nicht mehr los :)

Danke an alle
 
naja stimmt schon aber er kann mich doch jetzt nur noch aus wichtigen Grund kündigen oder etwa nicht ?
 
Bis zum letzten Tag der Probezeit kann man auch mit zwei Wochen Kündigungsfrist den Arbeitnehmer entlassen. Im vorliegenden Fall ist allerdings tatsächlich ein unbefristeter Vertrag zustande gekommen. Ist aber auch nicht viel besser. Jetzt beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Bei steigender Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängert sich diese Frist nach BGB §622.

das geht aber auch nur dann so problemlos wie du es schilderst, wenn das kschg nicht greift...sonst isset nich so einfach.

naja stimmt schon aber er kann mich doch jetzt nur noch aus wichtigen Grund kündigen oder etwa nicht ?

ohne kschg ist auch ohne wichtigen grund eine kündigung möglich. korrigiert mich, wenn ich mich irre. hab gerade nur mal oberflächlich nachgeschaut.

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
er kann aber auch die Probezeit nochmals verlängern, und in dieser Zeit kann er ohne triftigen Grund kündigen. Er muss nichtmal einen Grund angeben!
 
Probezeit kann man nicht nachträglich verlängern, wo hast Du sowas her?
Es gilt selbstverständlich was im Arbeitsvertrag steht, solange es nicht gegen Arbeitsrecht verstößt.
An Deiner Stelle Ajan würde ich so einen Chefe in den Wind schießen, da kommt keine Vertrauensbasis und früher oder später wird er Dich loswerden. Dann lieber Nägel mit Kopfen machen. Erzähl ihm doch Du hast ein gutes Angebot bekommen und dreh den Spieß um.
 
ich meinte vor Ablauf der ersten Probezeit, da kann man natürlich die Probezeit verlängern
 
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