Ajan
Enthusiast
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- Mitglied seit
- 10.10.2004
- Beiträge
- 1.633
Moin,
Also ich habe am 01.05.06 einen A-vertrag unterschrieben bei einer kleinen Werkstatt wo ich als Kfz meister auf teilzeit arbeite, zusätzlich bin ich dort auch noch zum Betriebsleiter erklärt worden weil der Inhaber der Werkstatt selber keinen Meistertitel besitzt und er sonst keine Werkstatt führen dürfte. Es ist also ein Betrieb wo Ich,der Chef und sein bruder als mechaniker arbeite.
Vereinbart waren 6 Monate Probezeit, und morgen haben wir ja schon den 2.11.06, womit dann ja die Probezeit abgelaufen wäre. Habe den Chef auch schon letzte Woche öfters gefragt was den nun ist .. ob er mich weiterhin behalten möchte oder ob wir uns trennen aber er gibt keine klare antwort weil er sich noch nicht sicher sei.
Im A-Vertrag steht unter dem Punkt Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgendes:
Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das A-verhältnis von beiden vertragsschließenden partein mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Der A-geber ist berechtigt, den A-nehmer ab dem Zeitpunkt des Ausspruches einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit unter Anrechnung auf offenen Urlaub freizustellen.
Ohne Auspruch einer kündigung endet das Arbeitsverhältnis spätestens mit Eintritt des A-nehmers in eine Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente.
Also müßte der vertag eigentlich nach ablauf der 6 Monate Probezeit laut vertrag automatisch unbefristet sein oder ? Oder erst nach 6 Monaten + die 14 tägige Frist ?
Bin nämlich sehr unsicher weil:
1. Chef mir nicht sagt ob er mich weiter haben möchte oder nicht
2. Er noch gerne 1 monat Probezeit dranzuhängen möchte um sich noch etwas zu überzeugen mindestens aber 14 tage mehr zeit braucht.
3. Ich zufällig mitbekommen habe das er seit ungefähr mitte oktober schon stellenazeigen im internet hat. (worauf ich ihn aber noch nicht angesprochen habe)
Also ich habe am 01.05.06 einen A-vertrag unterschrieben bei einer kleinen Werkstatt wo ich als Kfz meister auf teilzeit arbeite, zusätzlich bin ich dort auch noch zum Betriebsleiter erklärt worden weil der Inhaber der Werkstatt selber keinen Meistertitel besitzt und er sonst keine Werkstatt führen dürfte. Es ist also ein Betrieb wo Ich,der Chef und sein bruder als mechaniker arbeite.
Vereinbart waren 6 Monate Probezeit, und morgen haben wir ja schon den 2.11.06, womit dann ja die Probezeit abgelaufen wäre. Habe den Chef auch schon letzte Woche öfters gefragt was den nun ist .. ob er mich weiterhin behalten möchte oder ob wir uns trennen aber er gibt keine klare antwort weil er sich noch nicht sicher sei.
Im A-Vertrag steht unter dem Punkt Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgendes:
Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das A-verhältnis von beiden vertragsschließenden partein mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Der A-geber ist berechtigt, den A-nehmer ab dem Zeitpunkt des Ausspruches einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit unter Anrechnung auf offenen Urlaub freizustellen.
Ohne Auspruch einer kündigung endet das Arbeitsverhältnis spätestens mit Eintritt des A-nehmers in eine Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente.
Also müßte der vertag eigentlich nach ablauf der 6 Monate Probezeit laut vertrag automatisch unbefristet sein oder ? Oder erst nach 6 Monaten + die 14 tägige Frist ?
Bin nämlich sehr unsicher weil:
1. Chef mir nicht sagt ob er mich weiter haben möchte oder nicht
2. Er noch gerne 1 monat Probezeit dranzuhängen möchte um sich noch etwas zu überzeugen mindestens aber 14 tage mehr zeit braucht.
3. Ich zufällig mitbekommen habe das er seit ungefähr mitte oktober schon stellenazeigen im internet hat. (worauf ich ihn aber noch nicht angesprochen habe)