Jemand Erfahrung mit NOTEBOOKSBILLGER Reklamation

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XeQfan

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Servus,

Hat jemand von euch schon einmal Erfahrung sammeln dürfen bei Notebooksbilliger.de mit Raklamation?

Ist es normal das es keine Kulanz gibt und die Mitarbeiterunfähig sind einen zu bedienen ?
 
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Ich brauche mehr Details.

Zum Thema ansich kann ich nix sagen, hatte bisher nie nen Grund dort was zu reklamieren.

- 1up :wink:
 
Ab wann darf eine Nutzwertrechnung erstellt werden ?
 
Eigentlich ab einem halben Jahr.

Ich hingegen würde niemals eine solche Rechnung akzeptieren. Bei den meisten Herstellern hat man fast immer mehr Glück, weil Garantie. Also Gerät zurückfordern und direkt an den Hersteller wenden.

Einige Hersteller akzeptieren keinen Direktkontakt. Dann Garantieansprüche, wenn vorhanden, über den Verkäufer abwickeln lassen. Das hat aber nicht mit der Gewährleistung zu tun!
 
Ganz genau, wenn der Händler so mit dir abrechnen will, die Herausgabe der Ware verlangen und direkt beim Hersteller einreichen.

Bislang hatte ich allerdings über Jahre gute Erfahrungen mit Notebooksbilliger, hat auch schon öfter im Store eingekauft.

Zu bemängeln wäre aus meiner Sicht nur die langen Wartezeiten, 20+ Leute stehen schon im Flur und ein einzelner Mitarbeiter versucht Herr der Lage zu werden.
 
Notebooksbilliger möchte das Gerät nicht umtauschen. bzw mir ein neues herausgeben.
Obwohl es schon 2 mal in der reparatur war und der Fehler nicht gefunden wird.
Daruf hin habe ich angefordet das ich vom Kaufvertrag zurück tretten möchte.
Und darin stand folgendes:

Bei einem erfolgreich durchgeführten Rücktritt vom Kaufvertrag erhalten Sie eine Gutschrift über einen
Nutzungsrestwert. Dieser Nutzungsrestwert berücksichtigt den Gebrauchsvorteil durch Nutzung des Gerätes und
wird ermittelt, indem der Kaufpreis des Artikels durch die voraussichtliche Gesamtnutzungsdauer geteilt wird. Der
sich daraus ergebende Satz wird mit der tatsächlichen Nutzungszeit multipliziert. Reparaturzeiten werden bei der
Ermittlung der tatsächlichen Nutzungszeit berücksichtigt und somit nicht in Abzug gebracht. Die voraussichtliche
Gesamtnutzungsdauer wird gemäß der linearen Abschreibung, z.B. bei Notebooks mit 36 Monaten, angesetzt.


-Keine Kredikartenzahlung
-Das Personal ist schlecht geschult und spricht mit einem als wäre man ....
-Kulanz kennt das Unternehmen nicht
-Service sowie warte Zeiten sind leider echt LOW

Und im Geschäft was immer Pausenlos überfühlt ... und an der Kasse nur 1 Mensch ist.
 
Die halten sich nur an die gesetzlichen Normen. Niemand will mehr Geld verlieren als nötig. Ich kenne darüber hinausgehend Kulanzregelungen nur von Amazon und Logitech.
 
Hältst dich aber auch ziemlich knapp mit Infos zu deinem Problem... wie soll man dir da helfen?
Wir wissen ja noch nicht einmal worum es hier nun eigentlich geht. :-/
 
Um den fehler zu erklären, Ich kann mit dem Handy im liegen ab und zu auch mal in vertikaler lage nicht Telefonieren. bzw. der Gesprächspartner versteht mich nicht mehr.

Ich klinge als ob ich das Handy ganz weit weg liegen lassen habe.
 
Ich hatte extrem schlechte Erfahrungen zum Thema Gewährleistung bei NB gemacht.

Hier meine Geschichte in Kurzform:

- am 21.02.2015 habe ich bei NB ein Samsung Galaxy Note 3 bestellt
- seit dem 13.08.2015 tritt ein Kamera-Fehler auf (beim Starten der Kamera kommt die Fehlermeldung „Serverfehler. Kamera bitte neustarten.“)
- der Fehler trat innerhalb der ersten 6 Monate auf, also ein Fall von Gewährleistung (meiner Meinung nach)

- ich kontaktierte Notebooksbilliger und erhielt ein DHL-Retouren-Label für die Einsendung zur Reparatur zum W-Support (Reparatur-Center von Samsung)
- nach dem 1. Reparaturversuch:
Aussage „hintere Kamera wurde getauscht, Fehler wurde behoben“ – doch der Fehler war immer noch da
- nach dem 2. Reparaturversuch:
Aussage „ Fehler konnte nicht festgestellt werden“ – der Fehler war immer noch da
- nach dem 3. Reparaturversuch:
Aussage „Schaltkreise und diverse Kleinteile wurden getauscht, Fehler wurde behoben“ – doch der Fehler war immer noch da

- ich kontaktierte NB mit der Bitte, mir nach den 3 gescheiterten Reparaturversuchen ein funktionstüchtiges Austauschgerät zu kommen zu lassen
- Antwort: „Ein Austausch des Artikels ist nicht möglich.“
- telefonisch sagte mir dann ein Mitarbeiter von NB folgendes:
ich solle das Formular „Rücktritt vom Kaufvertrag“ ausfüllen aber darauf vermerken, dass ich keinen Rücktritt wünsche, sondern ein Austauschgerät haben möchte
- nachdem ich dies gutgläubig tat, kam folgende Aussage:
„Selbstverständlich werden wir uns dem Rücktritt vom Kaufvertrag nicht verwehren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bitte beachten Sie jedoch, dass sich der Kaufpreis um die Nutzungszeit reduziert.
Wir bitten Sie daher, nochmals zu überdenken, ob Sie uns nicht doch noch eine Möglichkeit zur Nachbesserung geben möchten.
Sollte diese wider Erwarten fehlschlagen, besteht die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag selbstverständlich weiterhin.“

- ich berichtete von der Aussage des Mitarbeiters am Telefon, dass ich keineswegs vom Kaufvertrag zurücktreten wollte, sondern nur ein Austauschgerät haben möchte
- „Leider ist ein Austausch der Ware nur in den ersten zwei Wochen nach Erhalt der Ware möglich.
Daher können wir Ihr Gerät bedauerlicherweise nicht Austauschen und bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.“

- ich hatte kein Verständnis, da der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auftrat und ich wollte auch keine Reduzierung meines Kaufpreises hinnehmen
- „Trotz erneuter Prüfung Ihres Vorganges, können wir Ihnen leider keine anders lautende Nachricht zukommen lassen.
Ein Tausch der Ware ist bedauerlicherweise nicht möglich und bitten Sie diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Wir als Händler gewähren unseren Kunden die 24 monatige Gewährleistung.
Voraussetzung für einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung ist, dass dieser bereits bei Gefahrenübergang bestand.
Uns liegen keinerlei Anhaltspunkte vor, das der Mangel bereits bei Auslieferung des Gerätes bestand.
Im Rahmen der Beweislastumkehr, liegt die Beweispflicht nach Ablauf von 6 Monaten ab Kauf bei Ihnen als Kunde.
Bitte teilen Sie uns kurzfristig mit, ob Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag einleiten möchten oder ob Sie einen erneuten Reparaturversuch wünschen.“

- ich hatte also laut NB nur 2 Möglichkeiten:
das Note 3 immer wieder zur Reparatur einzuschicken, bis der Fehler behoben wird oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag (um die Nutzungszeit reduziert)
- in wie weit sich der Kaufpreis reduziert, würde man mir nach Einsendung des defekten Gerätes mitteilen

- in meiner Verzweiflung kontaktierte ich SAMSUNG direkt und durfte mein Note 3 dort zu einer Reparatur einschicken (Porto musste ich selbst zahlen)
- das Gerät kam wieder – und es funktionierte! der Kamera-Fehler war behoben!
- doch nach genau 2 Wochen trat der gleiche Fehler wieder auf und die Kamera lässt sich seitdem wieder nicht benutzen

Ich behaupte nun, das Gerät hat schon von Anfang an einen Defekt gehabt, aber das hilft mir ja auch nicht weiter...

Ich hoffe, dass dies ein Einzelfall ist und der Mehrheit solche Strapazen erspart bleiben.

Trotzdem keine Kaufempfehlung von mir!
 
Schön, dass du dich extra dafür angemeldet und nach über 4 Jahren diesen Thread ausgegraben hast. :)
 
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