tolgitolg
Enthusiast
Hi ihr lieben,
ich spiele mit dem Gedanken mich bei einem Internetportal anzumeleden, was verspricht das man Geld und Produkte für Teilnahmen Umfragen bekommt. Nun muss ich leider viele persönlichen Daten angeben, damit habe ich auch kein Problem (Bin schließlich bei Facebook) solange die Seriös sind. Im Internet kann ich nur gutes über die Lesen, wo andere User berichten das sie seit 2 Jahren angemeldet sind und schon paar 100€ haben. Die könnten ja auch Leute von Toluna sein.
Nun meine Frage was haltet ihr davon : Registrieren | Toluna kann ich da wirklich gewinn mit machen? Sitze sowieso viel vorm PC, warum nicht ein bisschen Kleingeld verdienen?
Habe die AGB vollständig gelesen und kann nichts verdächtiges finden, bei einem Punkt bin ich mir aber nicht sicher:
IM FALLE EINES STREITS UND FALLS EINE EINVERNEHMLICHE LÖSUNG BEIDER PARTEIEN NICHT ERREICHT WERDEN KANN, SOLLEN AUSSCHLIESSLICH DIE ZUSTÄNDIGEN FRANZÖSISCHEN GERICHTE ZUSTÄNDIG SEIN, UNGEACHTET DER EXISTENZ VON MEHR ALS EINEM VERTEIDIGER ODER DER BETEILIGUNG DRITTER PARTEIEN, DIES GILT AUCH FÜR DRINGENDE ODER EINSTWEILIGE VERFAHREN, EGAL OB ES SICH UM SUMMARISCHE VERFAHREN HANDELT ODER UM DURCH ANTRAG EINGELEITETE VERFAHREN.
Was soll das im klartext heißen? Das ich die nur in Frankreich anzeigen könnte?
Gruß,
Tolga
ich spiele mit dem Gedanken mich bei einem Internetportal anzumeleden, was verspricht das man Geld und Produkte für Teilnahmen Umfragen bekommt. Nun muss ich leider viele persönlichen Daten angeben, damit habe ich auch kein Problem (Bin schließlich bei Facebook) solange die Seriös sind. Im Internet kann ich nur gutes über die Lesen, wo andere User berichten das sie seit 2 Jahren angemeldet sind und schon paar 100€ haben. Die könnten ja auch Leute von Toluna sein.
Nun meine Frage was haltet ihr davon : Registrieren | Toluna kann ich da wirklich gewinn mit machen? Sitze sowieso viel vorm PC, warum nicht ein bisschen Kleingeld verdienen?
Habe die AGB vollständig gelesen und kann nichts verdächtiges finden, bei einem Punkt bin ich mir aber nicht sicher:
IM FALLE EINES STREITS UND FALLS EINE EINVERNEHMLICHE LÖSUNG BEIDER PARTEIEN NICHT ERREICHT WERDEN KANN, SOLLEN AUSSCHLIESSLICH DIE ZUSTÄNDIGEN FRANZÖSISCHEN GERICHTE ZUSTÄNDIG SEIN, UNGEACHTET DER EXISTENZ VON MEHR ALS EINEM VERTEIDIGER ODER DER BETEILIGUNG DRITTER PARTEIEN, DIES GILT AUCH FÜR DRINGENDE ODER EINSTWEILIGE VERFAHREN, EGAL OB ES SICH UM SUMMARISCHE VERFAHREN HANDELT ODER UM DURCH ANTRAG EINGELEITETE VERFAHREN.
Was soll das im klartext heißen? Das ich die nur in Frankreich anzeigen könnte?
Gruß,
Tolga
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