Gewährt O2 Zweitbesitzern Garantie?

M

Mirko76

Guest
Hi,

hab hier 2 XDAs von O2 liegen, bei einem ist das Mikrofon defekt und der andere hängt sich bei Wärme auf oder geht garnicht erst an.

Beide Handys hab ich im letzten Jahr gebraucht gekauft.
In den Garantiebedingungen steht, dass die Garantie nur vom "Erstkäufer eingeklagt werden kann".

Die beiden Erstbesitzer hab ich schon angeschrieben, aber keiner hat sich bisher gemeldet, die Kaufbelege hab ich von beiden Handys da.

Heißt das, dass man als Zweitbesitzer keine Ansprüche hat?

Mirko76
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Mal ne Frage dazu, von wann sind denn die AGB ? Die aktuellsten oder stehen die auf der Rechnung ?

Meines Wissens hatte Sony so was früher auch mal drin, aber zwischenzeitlich rausgenommen. Bin mir aber nicht ganz sicher, hatte es mal in Verbindung einer reklamierten Playstation 3 gehört. Aber weiß nicht wie das ausgegangen ist.

ansonsten bei o2 nachfragen, sollte wohl das schnellste sein, wenn nicht zufällig jdm. mit gleicher Hintergrundgeschichte auf deinen Thread stößt.
 
da erzählt einem jeder was anderes, wenn man da anruft.
 
Zuletzt bearbeitet:
In den AGBs von O2 steht nix von Erstkäufer, das steht nur in der Garantiekarte bei beiden Geräten.

Hatte am Mittwoch bei der Hotline angerufen, da hieß es, es sei kein Problem, schicken wir ein.
Hab dann gefragt, wohin das reparierte Gerät geht, da meinten die, zum Käufer, also zum Erstbesitzer.
Ich wollte dann die Adresse ändern lassen, aber das wollte die gute Frau nicht akzeptieren und hat wieder aufgelegt.

Am Donnerstag hatte ich logischerweise jemand anderen dran, der meinte, dass nur der Erstbesitzer den Garantieanspruch hat, ich solle mich an den wenden und hat dann aufgelegt.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh