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Mirko76
Guest
Hi,
hab hier 2 XDAs von O2 liegen, bei einem ist das Mikrofon defekt und der andere hängt sich bei Wärme auf oder geht garnicht erst an.
Beide Handys hab ich im letzten Jahr gebraucht gekauft.
In den Garantiebedingungen steht, dass die Garantie nur vom "Erstkäufer eingeklagt werden kann".
Die beiden Erstbesitzer hab ich schon angeschrieben, aber keiner hat sich bisher gemeldet, die Kaufbelege hab ich von beiden Handys da.
Heißt das, dass man als Zweitbesitzer keine Ansprüche hat?
Mirko76
hab hier 2 XDAs von O2 liegen, bei einem ist das Mikrofon defekt und der andere hängt sich bei Wärme auf oder geht garnicht erst an.
Beide Handys hab ich im letzten Jahr gebraucht gekauft.
In den Garantiebedingungen steht, dass die Garantie nur vom "Erstkäufer eingeklagt werden kann".
Die beiden Erstbesitzer hab ich schon angeschrieben, aber keiner hat sich bisher gemeldet, die Kaufbelege hab ich von beiden Handys da.
Heißt das, dass man als Zweitbesitzer keine Ansprüche hat?
Mirko76