Azzzu
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So soll die Generalstaatsanwaltschaft Nordrhein-Westfalen ihren Online-Ermittlern empfohlen haben, die Aufmerksamkeit nur noch auf gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen zu lenken. Laut den neuen Bestimmungen sollen Filesharer nun erst ins Visier der Fahnder geraten, sobald diese mehr als 200 Dateien illegal heruntergeladen haben. In Sachsen-Anhalt wird der Staatsapparat dagegen erst ab 3.000 Files bzw. 200 heruntergeladenen Filmen aktiv. Im Süden Deutschlands soll die Grenze bis zum Einschreiten der Beamten bei einer Schadenshöhe von circa 3.000 Euro liegen.
Nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern sollen auch in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt vergleichbare Richtlinien ausgegeben worden sein. Niedersachsen soll später dazustoßen. Wie der Kölner Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke dem Focus gegenüber angeblich mitgeteilt hat, "soll das Internet kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat".
Auch einige große Städte sollen die Ermittlungen gegen tausende von der Musikindustrie angezeigte Bürger eingestellt haben. Durch zu geringe Schuld sei es fast nie zu Anklagen gekommen, außerdem seien die Behörden keine Ermittlungshelfer der Medienbranche, heißt es.
Quelle: http://www.pcgameshardware.de/aid,6...bt_neuen_Leitfaden_fuer_Online-Ermittler_aus/
Nach Angaben von Justiz- und Ministeriumssprechern sollen auch in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt vergleichbare Richtlinien ausgegeben worden sein. Niedersachsen soll später dazustoßen. Wie der Kölner Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke dem Focus gegenüber angeblich mitgeteilt hat, "soll das Internet kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat".
Auch einige große Städte sollen die Ermittlungen gegen tausende von der Musikindustrie angezeigte Bürger eingestellt haben. Durch zu geringe Schuld sei es fast nie zu Anklagen gekommen, außerdem seien die Behörden keine Ermittlungshelfer der Medienbranche, heißt es.
Quelle: http://www.pcgameshardware.de/aid,6...bt_neuen_Leitfaden_fuer_Online-Ermittler_aus/
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