Fragen zum Download von Torrents

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

krecki

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
11.01.2005
Beiträge
4.259
Ich nutze ab und zu Azureus um Torrents downzuloaden. Ich lade eigentlich nur Serien herunter, die ich verpasst habe zu schauen und da ich über kein Aufnahmegerät verfüge ist das für mich die einzige Möglichkeit diese Sachennoch zu sehen.
Filme, Pornos etc. lade ich nicht herunter!

Jetzt meine Fragen.

1. Ist das downloaden von Serien, welche im frei empfangbarem Fernsehen laufen genauso illegal wie wenn man aktuelle Filme herunterlädt?

2. Filesharing mit zB Kazaa oder Emule kann ja relativ einfach zurückverfolgt werden, ist das bei Torrents auch so?

In den Fernsehberichten wo über illegales Downloaden berichtet wird wird nie über Torrents geredet nur über die anderen Möglichkeiten.

3. Eigentlich lädt man bei Torrents doch nur Bruchstücke des Torrents herunter. Ich habe mal gelesen, dass diese so klein sind, das das nicht unbedingt illegal ist da sie zu klein sind. Stimmt das?
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
1. Theoretisch ja. Der Rechteinhaber muss dem Verbreiten in die Öffentlichkeit zustimmen.
2. Ja. Fernsehberichte... verlier ich lieber kein Wort drüber.
3. Den Text hat wohl ein Amateur verfasst.

gruß
hostile
 
1. nö, öffentlich gesendete sendungen dürfen weitergegeben werden, sobald das logo eines senders drinne ist und kein paytv sind, sind sie "freiwild", aber nur zum privaten gebrauch, nicht für vorführzwecke, da braucht man die einwilligung des senders.

2. der rest ist nicht ernst gemient oder?
nach verfolgen kann man erstmal alles und der rest ist blödsinn von wegen klein usw.
 
Kannst du die beiden Punkte erläutern?

Klar.

Zu 2.: Wie wir von den "Killerspiel-Reportagen" gelernt haben bringen Fernsehsender gerne mal was durcheinander oder lassen etwas weg. (Ein Schelm ist, wer Vorsatz unterstellt :fresse:)

Zu 3.: Es egal wie groß ein Fragment ist. Wenn es ein Fragment einer urheber. gesch. Datei ist, ist es nicht rechtens. Du darfst ja auch nicht einfach (theoretisch) 10-Sek.-Ausschnitte von Musikstücken veröffentlichen ohne Einwilligung. Ich erinner mich an einen Flash-Cartoon-Autor, der mal von Annette Lusian (keine Ahnung wie die Dame geschrieben wird) einen Ausschnitt von "Das Spiel" in einen Cartoon eingearbeitet hat. Der hat eines mit der Abmahnkeule drauf bekommen.


gruß
hostile
 
1. nö, öffentlich gesendete sendungen dürfen weitergegeben werden, sobald das logo eines senders drinne ist und kein paytv sind, sind sie "freiwild", aber nur zum privaten gebrauch, nicht für vorführzwecke, da braucht man die einwilligung des senders.

Bin mir ziemlich sicher, dass das nicht stimmt. Weitergabe im privaten Bereich ja, aber nicht öffentlich an "Fremde".
Nach deiner Argumentation dürfe man auch mp3 legal runterladen, denn sie liefen schon mal im "Free-Radio".
 
Zuletzt bearbeitet:
aha, da ich ja eh nur ab und zu ne verpasste Sendung aus dem FreeTV downloade, brauch ich dann kein schlechtes GEwissen haben!

Eine Frage noch zu den Fragmenten:
Eine 1GB große Datei wird ja beim Downloaden über das Torrentnetzwerk in Millionen Fragmente heruntergeladen, es gibt dort ja auch Tausende Seeder/Leecher. Ist es dann nicht mühselig, diese Tausenden "Fragmentanbieter" nachzuverfolgen?
 

@Jean Pernod
Ne, ich denke er meint schon das richtige - wie du. Er schreibt ja
kalgani schrieb:
aber nur zum privaten gebrauch, nicht für vorführzwecke

edit:ah ne, sorry. IMHO ist auch das verboten - nichts mit "Freiwild". Selbst aufnehmen und an Freunde geben ja, aber herunterladen - nein.

edit 2: Das Herunterladen entspricht ja dem "Empfang von einer fremden Person" bzw der Upload dem "Bereitstellen für die Öffentlichkeit". Und seit 2008 ist ja das Herunterladen von offensichtlich rechtwidrigen Quellen verboten.

gruß
hostile
 
Zuletzt bearbeitet:
@hostile: Er bezog sich auf die erste Frage des Erstellers mit "nö" und die IMHO korrekte Antwort lautet: "jo".
 
??? Versteh einer das von euch geschriebene!
 
ne ich bezog mich auf hostile...

das suagen einer bereits gesendeten serie ist erlaubt. nur das gewinnbringende verteilen ist es nicht. auch nahc neuem recht, sagt zumindest mein anwalt...
 
ne ich bezog mich auf hostile...

das suagen einer bereits gesendeten serie ist erlaubt. nur das gewinnbringende verteilen ist es nicht. auch nahc neuem recht, sagt zumindest mein anwalt...

Okay, vielleicht das "saugen". Aber nur wenn der "Verteilende" die Rechte dafür hat. Und da muss eben noch unterschieden werden an wen er verteilt. An enge Freunde ja (war ja bisher auch so), die breite Öffentlichkeit nein. Wahrscheinlich hat aber der "Verteilende" keine Rechte für das veröffentlichen via Tauschbörse, deshalb saugst du unberechtigt.

gruß
hostile
 
Das gewinnbringende verteilen ist doch verboten, aber gewinnbringend verteilt doch keiner solche serien!

Da es sich bei Serien etc. um eine evtl. Gauzone handelt denke ich fahnden die Fahnder wohl lieber bei solchen die Filme, Pornos etc. herunterladen, oder? Das ist ja eindeutig verboten.

Eine Frage noch zu den Fragmenten:
Eine 1GB große Datei wird ja beim Downloaden über das Torrentnetzwerk in Millionen Fragmente heruntergeladen, es gibt dort ja auch Tausende Seeder/Leecher. Ist es dann nicht mühselig, diese Tausenden "Fragmentanbieter" nachzuverfolgen?
 
Zuletzt bearbeitet:
krecki: Die von dir gestellten Fragen kann hier auch niemand beantworten. die gehen eindeutig in die Richtung: "Ich will unbedingt, sagt mir bitte es ist ok", benutz einfach onlinetvrecorder.com, damit bist du auf der sicheren Seite und hast das selbe erreicht...
 
Ich will nicht unbedingt!
Ich möchte nur wissen was legal und was illegal ist!
 
dann geh zum rechtsanwalt für urheberrecht.
 
3. Eigentlich lädt man bei Torrents doch nur Bruchstücke des Torrents herunter. Ich habe mal gelesen, dass diese so klein sind, das das nicht unbedingt illegal ist da sie zu klein sind. Stimmt das?

Es wird in Stücke geteilt da die sich besser verteilen als eine große Datei
funktioniert eigl. wie eMule da werden die Dateien in sogenannte Chunks aufgeteilt!

Google mal da findest genug was wissen´s wert ist!
 
1. Es ist illegal.
2. Ja.
3. Siehe 1.

UrhG (Urheberrechtsgesetz)

§ 15 Allgemeines

(...)

(2) Der Urheber hat ferner das ausschliessliche Recht, sein Werk in unkoerperlicher Form oeffentlich wiederzugeben (Recht der oeffentlichen Wiedergabe). Das Recht der oeffentlichen Wiedergabe umfasst insbesondere

(...)

5.

das Recht der Wiedergabe von Funksendungen und von oeffentlicher Zugaenglichmachung (§ 22).

Weder der "Seeder" noch der "Peer" sind Urheber im Sinne des UrhG´s und damit nicht im Besitz irgendeines Immaterialgueterrechtes am heruntergeladenen und zur Verfuegung gestellten Werk. Die Frage, ob Du dieses auch selbst anderen zum Download anbietest, wird hierdurch nachrangig.
 
Das Problem bei BitTorent ist doch schon das jeder der was runterlädt, die Datei auch zum Upload freigibt. Das ist ja der Sinn des Netzes, Tauschen und nicht hamstern. Und da haben wir das einzige Problem, Uploaden ist strafbar.

Du darfst für dich selber einen Film aufnehmen, aber ihn zum Upload freizugeben ist strafbar, da du es dann nicht mehr für den Eigengebrauch hast.
 
Das ist mir ja klar,aber demos oder freeware kann man doch bereitstellen, und bisher dachte ich eben serien auch!
 
Jeder der Torrent nutzt ist leider verdächtig....
Nutz' einfach onlinetvrecorder.com, dann bist du (noch) auf der richtigen Seite des Gesetzes ;)
 
Ich weiss nicht wie die deutschen Gesetze über das runterladen von TV-Serien lautet. Soviel ich weiss ist das mindestens Grauzone, wenn nicht sogar verboten. Aber eben, wenn du BitTorrent nutzt, lädst du automatisch auch was hoch, was strafbar ist.

Bei Demos und Freeware kann es genausogut verboten sein. Ich kenne noch von früher freeware wo ausdrücklich drauf steht das man die Software nicht verbreiten darf. Man dürfe sie nur von der Herstellerseite runterladen. Wenn du sowas Online stellst, sieht es genau gleich aus. Ausserdem, Demos und Freeware bezieht man am sichersten und schnellsten auf der Seite des Herstellers. Das mit der Demo und Freeware ist so ziemlich die älteste Ausrede um die Benutzung von BitTorrent zu erklären.

Onlinetvrecorder wäre da die sicherste Alternative. Wobei bei mir die Aufnahmen am Ende immer abgeschnitten waren. Auf das automatische System von diesem Anbieter war zumindest bei mir kein Verlass.
 
hostile schrieb:
2. Ja. Fernsehberichte... verlier ich lieber kein Wort drüber.
Es gibt möglichkeiten solche Daten so zu übertragen, damit dein ISP nicht sieht was du herunterlädst. Und ja, es gibt da auch Lösungen, damit du nicht mit deiner IP unterwegs bist in den Torrents, und somit nicht unter das Deutsche Bundesgesetz fällt, möchte ich aber nicht genauer erläutern.

-Mete
 
close

Illegaler Kram hat hier NICHTS zu suchen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh