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Mal eine Frage zum Wohnberechtigungsschein, der das Beziehen einer Wohnung erlaubt, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde.
Nach diesem Link nach ( http://www.lth-rlp.de/w1/lth-online...nungen/MietwohnungenBauEinkommensgrenzen.html ) dürfte man beim 1-Personen-Haushalt "hochgerechnete Einnahmen" von 18.063 € haben. Also nachdem man von seinem Jahresbrutto die 920 € Pauschale und 30 % für Sozialabgaben abgezogen hat und man brutto nicht mehr als diese 18.063 € hätte, wäre man für so einen Schein berechtigt ? So verstehe ich das jedenfalls...
Nach diesem Link nach ( http://www.lth-rlp.de/w1/lth-online...nungen/MietwohnungenBauEinkommensgrenzen.html ) dürfte man beim 1-Personen-Haushalt "hochgerechnete Einnahmen" von 18.063 € haben. Also nachdem man von seinem Jahresbrutto die 920 € Pauschale und 30 % für Sozialabgaben abgezogen hat und man brutto nicht mehr als diese 18.063 € hätte, wäre man für so einen Schein berechtigt ? So verstehe ich das jedenfalls...