Falsch ausgezeichnete Preise im Internet

Sebi85

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12.07.2005
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Ein Handy hat in einem Shop wegen eines Softwarefehlers den falschen (wenigeren) Preis angezeigt.
Wenn ich das jetzt zu dem Preis bestelle, was muss ich dann rechtlich bezahlen?

Darf der Anbieter den vollen Preis verlangen, weil es sich um einen Softwarefehler auf der HP handelt oder muss er mir das zu dem falsch angezeigten Preis verkaufen?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Allgemein ist es im Internet eigentlich so dass in AGBs oder Ähnlichem meist festgehalten ist, dass Preisangaben immer unter Vorbehalt gemacht sind z.B. bei Tippfehlern,Softwarefehler etc.

Es gibt zu hauf beispiele von günstiger ausgezeichneter Ware die dann aber doch teurer war, in fast allen Fällen (allen mir bekannten) hat man da keinerlei rechtliche Grundlage um den geringeren Preis zu zahlen.
Natürlich ist man bei teurerem Preis als angegeben nicht mehr verpflichtet das Produkt zu kaufen. Letztens erst ein Beispiel hier im Forum n 900€ CPU für 165€ natürlich ein Fehler, wurde berichtigt die CPU gabs natürlich nicht für 165€. Bei vielen Internethändlern kommt ein Kaufvertrag auch erst mit Lieferung zustande (hierbei nicht Bestellbestätigung mit Kaufvertrag verwechseln) somit kann der Händler bei falschen Preisangaben diese berichtigen und muss nicht zum falschen Preis liefern...

Also im Regelfall wirst du den normalen Preis zahlen müssen! Du kannst ja eventuell versuchen eine Ermäßigung oder einen Gutschein etc. rauszuschlagen falls der Händler so nett ist drauf einzugehen ;)
Allerdings sprech ich hier nur von meiner eigenen Erfahrung ich bin kein Experte auf dem Gebiet geb nur weiter was ich entweder selbst erlebt hab ode gelesen hab!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Experte bin ich auch nicht, aber die meisten Internethändler sind wie oben gesagt durch ihre AGBs abgesichert und können bei einer Falschauszeichnung meist einfach zurücktreten.
Ich mach es immer so, wenn etwas sehr billig ist dann Bestell ich einfach mal und wenn es dann doch nichts zu dem Preis wird hat man halt pech gehabt. In der Regel ist man dagegen machtlos.
 
Rechtlich sind die Preisaufzeichnungen keine Angebote der Händler, das gilt online als auch offline.
Mit der Bestellung gibst Du das Angebot ab, das der Händler annehmen muss. Die Annahme geschieht in der Regel erst mit der BEstellnung (siehe AGB). Dann entsteht ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag nach §433 BGB mit Rechten und Pflichten.

Recht der Kunden => Lieferung/Herausgabe der Ware
Pflicht des Kunden => Zahlung des Kaufpreises

Gilt analog für den Händler.
 
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Ein Handy hat in einem Shop wegen eines Softwarefehlers den falschen (wenigeren) Preis angezeigt.
Wenn ich das jetzt zu dem Preis bestelle, was muss ich dann rechtlich bezahlen?

Darf der Anbieter den vollen Preis verlangen, weil es sich um einen Softwarefehler auf der HP handelt oder muss er mir das zu dem falsch angezeigten Preis verkaufen?

Probiers halt aus ;) Kauf dir son dingen und lass es kommen, wenn du dann nur den ausgezeichneten Preis bezahlst dein Glück. Wenn der Händler den original Preis berechnet Gebrauch vom 14-Tage-Absatz Gesetz machen und zurückschicken.
 
Hab eine Bestellbestätigung für den geringeren Preis bekommen.
Heute habe ich dann eine Email bekommen, das es ein Softwarefehler war und sie das Paket abgeschickt haben, zum teureren Preis.
Sie meingen noch, falls ich die Ware nicht möchte, soll ich die Annahme des Paketes verweigern.
 
Eine Bestellbestätigung ist schon mal gut.
Eine Auftragsbestätigung wäre noch besser. Aber die Händler sollten
mittlerweile alle aus Fehlern gelernt haben und keine AB mehr verschicken.
Oft steht das auch noch so drin, dass dies eine automatisch generierte
Bestellbestätigung und KEINE Auftragsbestätigung sei...

Mit ner AB kannst du nämlich den Händler auf Herausgabe verklagen.
 
AGBs sind nett, aber die müssen deutschem Recht entsprechen.
Wenn der Händler eine mit Auftragsbestätigung betitelte Mail versendet
und den falschen Preis damit bestätigt, gibts kein zurück mehr.
 
AGBs sind nett, aber die müssen deutschem Recht entsprechen.
Wenn der Händler eine mit Auftragsbestätigung betitelte Mail versendet
und den falschen Preis damit bestätigt, gibts kein zurück mehr.

Wenn in den AGB steht das der Kaufvertrag erst mit Versand zustande kommt, sprich angenommen wird, ist das durch das BGB gedeckt. Wenn in der Auftragsbestätigung was anderes steht, hat der Händler aber Pech.
 
naja, mal abgesehen von den agbs

wenn du das handy in den warenkorb steckst, unterbreitest du dem händler ein kaufangbot für das handy. er selbst kann das angebot akzeptieren, in dem er dir eine bestätigung schickt (keine automatische die sofort nach bestellung abschicken kommt) oder die ware liefert.

er kann davor jederzeit dein angbot ablehnen. fertig
 
In der Email steht die Bestell Nr. mit Preis etc.
Und unten steht dann, ich soll eine Kopie für meine Unterlagen aufbewahren.
 
In der Email steht die Bestell Nr. mit Preis etc.
Und unten steht dann, ich soll eine Kopie für meine Unterlagen aufbewahren.

naja, mal abgesehen von den agbs

wenn du das handy in den warenkorb steckst, unterbreitest du dem händler ein kaufangbot für das handy. er selbst kann das angebot akzeptieren, in dem er dir eine bestätigung schickt (keine automatische die sofort nach bestellung abschicken kommt) oder die ware liefert.

er kann davor jederzeit dein angbot ablehnen. fertig

Rechtlich sind die Preisaufzeichnungen keine Angebote der Händler, das gilt online als auch offline.
Mit der Bestellung gibst Du das Angebot ab, das der Händler annehmen muss. Die Annahme geschieht in der Regel erst mit der BEstellnung (siehe AGB). Dann entsteht ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag nach §433 BGB mit Rechten und Pflichten.

Recht der Kunden => Lieferung/Herausgabe der Ware
Pflicht des Kunden => Zahlung des Kaufpreises

Gilt analog für den Händler.

Siehe oben
 
ja, ok. dein post hab ich nicht gelesen. aber genau so ists richtig. kommt eben immer auf die agb s der händler an. bei manchen wird das angebot angenommen, wenn due bestätigungsmail kommt, bei andren mit dem versand, bei andren mit einer extra email.
 
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