Kabelsalat
Semiprofi
Hi alle zusammen,
Gerade eben bin ich von der Arbeit nach Hause gekommen und habe natürlich sofort in der heute erschienenen C'T geblättert. Leider bin ich nicht über das Editorial hinausgekommen, denn das hat mich dermaßen schockiert! Was haltet ihr von dem geschilderten Sachverhalt? Wird es wegen Hyperlinks ebenfalls unkontrollierbare Abmahnwellen geben?
Damit ihr auch ohne C'T Abo mitkommt, hier die Kernaussage als Zitat:
... verdammt noch mal, wir leben doch nicht in China oder im Iran - zuminest ging ich bisher immer davon aus. Was jedoch die Informationsfreiheit angeht, würden wir uns diesen Ländern zumindest in diesem Punkt jedoch ziemlich annähern!
/edit: Das Editorial gibt es anscheinend auch Online. Hier der Link: http://www.heise.de/ct/05/20/003/
Gerade eben bin ich von der Arbeit nach Hause gekommen und habe natürlich sofort in der heute erschienenen C'T geblättert. Leider bin ich nicht über das Editorial hinausgekommen, denn das hat mich dermaßen schockiert! Was haltet ihr von dem geschilderten Sachverhalt? Wird es wegen Hyperlinks ebenfalls unkontrollierbare Abmahnwellen geben?
Damit ihr auch ohne C'T Abo mitkommt, hier die Kernaussage als Zitat:
Editorial C'T 20/05 schrieb:[...] Aber das Web ist ein junges Medium, und über das Wesen der Hyperlinks muss noch gestritten werden. Dem Heise Zeitschriften Verlag, Herausgeber dieses Magazins, hat das Oberlandesgericht München verboten, im Zusammenhang mit kritisch gewürdigten Zitaten eines Softwareherstellers einen Hyperlink auf dessen ausländische Website zu setzen, weil dort unter anderem ein Programm offeriert wird, für das in Deutschland nicht geworben werden darf. Es betrachtet den Link als "zusätzlichen Service", der den Zugang zu der verbotenen Werbung erleichtert und nicht zum Kernbereich der Berichterstattun zählt. Dass mündige Leserinnen und Leser selbst entscheiden, was sie mit der verlinkten Information anfangen, bleibt völlig außer acht.
Hätte diese Urteil Bestand, müssten Online-Journalisten sich künftig bei jedem Link überlegen, ob auf der damit adressierten Website aktuell oder irgendwann Rechtsvorschriften oder private Rechte Dritter tangiert werden könnten. Weil das im Regelfall nicht zu überblicken ist, wird die Folge sein, dass sie lieber Links weglassen, als teure Prozesse zu riskieren. Die Online-Berichterstattung würde verarmen.
Der Heise Zeitschriften Verlag wird das Urteil deshalb mit einer Verfassungsbeschwerde anfechten. Bitte drücken Sie die Daumen. Es geht hier nicht nur um die Handlungsfreiheit der Journalisten, es geht um Ihre Informationsfreiheit im Internet.
... verdammt noch mal, wir leben doch nicht in China oder im Iran - zuminest ging ich bisher immer davon aus. Was jedoch die Informationsfreiheit angeht, würden wir uns diesen Ländern zumindest in diesem Punkt jedoch ziemlich annähern!
/edit: Das Editorial gibt es anscheinend auch Online. Hier der Link: http://www.heise.de/ct/05/20/003/
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