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E5-2603V3 und der Arbeitsspeicher

Quov

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Hallo allerseits,

zugegeben - ich bin mir unsicher, ob das hierher gehört oder ins RAM Forum - aber ich versuchs einmal.

Meine Firma will sich nen neuen StorageServer anschaffen - unser Zulieferer hat uns nen 2650V3 mit DDR4 LRDIMM @2133Mhz angeboten.
Mir ist dabei aufgefallen, dass die CPU Performance und der Speed des RAMs für unserer Zwecke eher marginal ist und uns ein 2630V3 vllt auch nen 2603V3 reichen würde und wir somit 500-800€ pro Core sparen könnten.

Jetzt steht auf Intels Seite allerdings, dass die nur DDR4 1600Mhz respektive DDR4 1866Mhz unterstützen.
Allerdings find ich auf gh.de nur 2133Mhz Riegel. Kann ich da bedenkenlos zugreifen oder spielt mir da evtl die (wichtige) Garantie einen Streich?
Würde es in dem Hinblick vllt sogar Sinnmachen auf die V2 auszuweichen und DDR3 zu nehmen?

Danke für eure Hilfe :o
 
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Das der 2133 RAM dann auf 1600Mhz läuft ist klar. Die Frage ist, ob ich mir damit wegen Garantie oder der gleichen ein Eigentor schieße.
 
Nein, wieso auch?

Der RAM kann maximal 2133. Wenn die CPU nur 1600 kann, macht der RAM eben nur 1600, etc pp.
 
Zu Xeon E5 2650 v3 schreibt Intel doch, dass 2133 unterstützt wird:
Wo ist also das Problem, der Anbieter hat 2133er angeboten und das passt auch. Beim E5 2630 v3 geht es nur bis 1866, da kann das RAM eben nicht mit seiner maximale Geschwindigkeit laufen, aber wenn es auch ein passendes Profil dafür hat, wird es problemlos auch mit 1866 laufen. Das müsstet ihr vorher mit dem Anbieter besprechen, wenn ihr die kleinere CPU wünscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja wie geschrieben:

uns ein 2630V3 vllt auch nen 2603V3 reichen würde und wir somit 500-800€ pro Core sparen könnten.


Aber wenn ich keinerlei Garantie/Gewährleistungsprobleme mit 2133Mhz Ram in nem system zu benutzen, dass nur 1600er unterstützt, is ja alles gut ;)
 
Wenn euch der Anbieter diese Kombination verkauft, dann wird es mit der Garantie und Gewährleistungsleistung wohl auch keine Probleme geben, zumindest nicht mit der Gewährleistung, da die ja der Händler zu erbringen hat. Bzw. der Garantie, die ja vom Hersteller ist, müsste man sehen ob der Anbieter die Kombination so einkauft oder selbst etwas umbaut und ob das dann die Garantie beeinflusst, aber wenn im Angebot / Kaufvertrag die Herstellergarantie festgehalten ist, sollte es kein Problem sein.
 
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