-INU-
Enthusiast
Da ich gerne die CPU in meinem R560 Mebugo gegen einen P8600 tauschen würde frage ich mich gerade ob dadurch nun die Garantie/Gewährleistung erlischt.
Ich weis nämlich das der liebe Gesetzgeber mal der Meinung war das der Kunde die Möglichkeit haben müsste gewisse Hardwarekomponenten an seinem Gerät tauschen zu dürfen ohne Gewährleistungsverlust.
Nun bin ich mir aber leider nicht so 100% sicher ob das auch auf die CPU zutrifft denn die Gewährleistung hätte ich schon noch gerne, kann ja nicht sein das mir dann zb kein DVD Laufwerk ersetzt wird weil ich an der CPU gebastelt habe.
Ich hoffe mal das da jemand was genaues zu weis...
Ich weis nämlich das der liebe Gesetzgeber mal der Meinung war das der Kunde die Möglichkeit haben müsste gewisse Hardwarekomponenten an seinem Gerät tauschen zu dürfen ohne Gewährleistungsverlust.
Nun bin ich mir aber leider nicht so 100% sicher ob das auch auf die CPU zutrifft denn die Gewährleistung hätte ich schon noch gerne, kann ja nicht sein das mir dann zb kein DVD Laufwerk ersetzt wird weil ich an der CPU gebastelt habe.
Ich hoffe mal das da jemand was genaues zu weis...