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Rechtsfrage -> closed.

Da musst dich leider an nen anderes Forum wenden :(
 
Hallo Drachentoeter, bei den zuständigen Behörden findest du mit Sicherheit einen kompetenten Ansprechpartner. Rein von der Sachlage her, ist diese Angelegenheit gesetzlich geregelt:

Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kinder und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen in der Bundesrepublik verboten, § 5 Abs. 1 JArbSchG.

Gruss :wink:
 
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