• Hallo Gast!
    Noch bis zum 20.07. kannst Du an unserer Umfrage zum Hersteller des Jahres teilnehmen! Als Gewinn verlosen wir unter allen Teilnehmern dieses Mal eine Grafikkarte Eurer Wahl für bis zu 1.000 EUR - über eine Teilnahme würden wir uns sehr freuen!

Beim downloaden erwischt...HILFE

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

ColeTrickle

Urgestein
Thread Starter
Mitglied seit
03.05.2008
Beiträge
12.475
Ort
Leipzig
Hi Leute,heute kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft...habe bzw. es besteht der Verdacht,das ich das Spiel Call Of Juarez - Bound in Blood downgeloaded habe bzw. den download via P2P (Tauschbörse) zugänglich gemacht habe.

1.Der Verdacht stimmt,habs runtergeladen,werde sowas auch nie wieder machen.

2.Der Internetanschluss gehört meinem Vater,ich war das aber.

3.Was sollte ich tun,zugeben,nix sagen,Anwalt nehmen,mit was für ner Strafe kann ich denn rechnen bei diesem einen Spiel,brauche ja keinen Anwalt,wenn ich das eh bezahlen muß,bin Student,nur mal so nebenbei...

Wäre über jeden Tip dankbar


Bitte mir jetzt keine Standpauke halten,jeder hat schon mal was runtergeladen!
Cole
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Rechtsberatung ... nicht erlaubt ... *hust*

Ein Anwalt kann nie schaden. Einfach ein Beratungsgespräch vereinbaren und dabei schon einen Preis vereinbaren. Mehr als 50€ sollte das Beratungsgespräch nicht kosten. Achte aber auf die Wahl des Anwalts. Es gibt genügend Anwälte, die dir die Sterne vom Himmel lügen, weil sie so oder so Geld daran verdienen.

Was will der Staatsanwalt denn als Strafe haben? Ich dachte, dass das in solchen Briefen bereits drin steht.
 
was steht denn im brief drinne, wie jetz weiter verfahren wird?

wer ist kläger? jemand muss ja die klage bei der staatsanwaltschaft eingereicht haben.
 
Solche Sachen sind hier nicht zu besprechen , zum einen fällt es unter Rechtsfragen und zum anderen muss das ganze Thema p2p hier nicht besprochen werden.

Du wirst beim googlen genug Anlaufstellen dazu finden, das Hardwareluxx ist es in diesem Fall nicht.

Damit *geschlossen*
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh