Hallo liebe Community,
und zwar habe ich ein Problem mit dem Kundensupport vom Asus Webshop bzw. Ninepoint GmbH. Mitte Dezember habe ich bei denen eine RTX 3060ti OC gekauft, die leider fünfeinhalb Monate später einen Lagerschaden hatte. Nun habe ich mich per E-Mail an deren Support gewandt und ein Retourenlabel bekommen, woraufhin ich natürlich naiverweise sofort meine Grafikkarte eingeschickt habe. In der ursprünglichen Mail habe ich dummerweise einen Garantiefall angefordert, aber auf Reparatur oder Austausch bestanden. Nachdem Ninepoint die Grafikkarte geprüft hat und die Reparatur für nicht möglich befunden hat, haben die mir ohne sich vorher mit mir abzustimmen bei PayPal auf den Rückerstattungsbutton geklickt, sodass ich meinen vollen Kaufpreis zurückerhalten habe.
Damit war ich allerdings nicht einverstanden, sodass ich in einer weiteren Mail nun auf meine gesetzliche Gewährleistung bestanden habe mit der Begründung, dass der Schaden sich erst später innerhalb von unter 6 Monaten akustisch bemerkbar gemacht hat. Ninepoint hat daraufhin geantwortet, dass der Retourenvorgang nicht rückgängig zu machen wäre.
Meine Frage ist also, ob ich mich damit abfinden soll und ob es nicht doch rechtliche Grundlagen gibt, dagegen anzugehen. In Anbetracht der aktuellen Lage, ärgert mich diese Art und Weise, so mit meinem Reparaturanliegen umzugehen doch schon sehr. Für 430 Euro werde ich aktuell höchstwahrscheinlich nicht einmal eine halbe RTX 3060ti bekommen.
und zwar habe ich ein Problem mit dem Kundensupport vom Asus Webshop bzw. Ninepoint GmbH. Mitte Dezember habe ich bei denen eine RTX 3060ti OC gekauft, die leider fünfeinhalb Monate später einen Lagerschaden hatte. Nun habe ich mich per E-Mail an deren Support gewandt und ein Retourenlabel bekommen, woraufhin ich natürlich naiverweise sofort meine Grafikkarte eingeschickt habe. In der ursprünglichen Mail habe ich dummerweise einen Garantiefall angefordert, aber auf Reparatur oder Austausch bestanden. Nachdem Ninepoint die Grafikkarte geprüft hat und die Reparatur für nicht möglich befunden hat, haben die mir ohne sich vorher mit mir abzustimmen bei PayPal auf den Rückerstattungsbutton geklickt, sodass ich meinen vollen Kaufpreis zurückerhalten habe.
Damit war ich allerdings nicht einverstanden, sodass ich in einer weiteren Mail nun auf meine gesetzliche Gewährleistung bestanden habe mit der Begründung, dass der Schaden sich erst später innerhalb von unter 6 Monaten akustisch bemerkbar gemacht hat. Ninepoint hat daraufhin geantwortet, dass der Retourenvorgang nicht rückgängig zu machen wäre.
Meine Frage ist also, ob ich mich damit abfinden soll und ob es nicht doch rechtliche Grundlagen gibt, dagegen anzugehen. In Anbetracht der aktuellen Lage, ärgert mich diese Art und Weise, so mit meinem Reparaturanliegen umzugehen doch schon sehr. Für 430 Euro werde ich aktuell höchstwahrscheinlich nicht einmal eine halbe RTX 3060ti bekommen.