An Packstation liefern lassen?

P.Diddy

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
13.07.2008
Beiträge
4.413
Hi,

ich habe da mal eine Frage zur Packstation.
Heute habe ich wieder erlebt dass meine bestellte Festplatte Vormittags geliefert wurde und ich war nicht da. Deshalb muss ich heute Nachmittag bei der Post nachfragen und wenn ich Pech habe kann ich es erst morgen abholen.

Wenn es an die Packstation geliefert worden wäre hätte ich es einfach am Abend abholen können.

Kann man seine Bestellung einfach an die Packstation liefern lassen?

Gruß Pasquale
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
ja, wobei du extrem aufpassen musst dass du bei der bestellung die adresse der richtig einträgst. da gibts ne spezielle reihenfolge welche nummer wo rein muss.
Afaik geht packstation aber nur für pakete die per DHL verschickt wurden.
 
das hängt vom shop an, nicht jeder shop macht das! das steht aber bei jedem mir bekannten, seriösen shop in den FAQ. manche haben sogar beim adressfeld nen button "packstation", dann ändert sich die eingabemaske passend.

und es ist nicht unbedingt gesagt, dass du es abends hättest abholen können, denn wenn die fächer voll sind, wird erst tags drauf dein paket in ein inzwischen leeres fach gelegt ;)


ps: auf dem abholzettel steht an sich immer "im postam XY abholen, jedoch nicht heute" oder so. sehr unwahrscheinlich, dass du es schon am gleichen tag abholen kannst, denn die fahrer liefern idR bis mind. 16h aus, dann geht es erst zurück zum postamt, ausladen usw. - wenn überhaupt, dann würd ich es kurz vor filialschließung versuchen.
 
Generell kannst du davon ausgehen, wenn ein shop per DHL verschickt geht auch ein Versand an eine Packstation. Im Zweifelsfall halt kurz nachfragen.
 
So ist es....Packstation ist einfach eine prima Sache. Übrigens auch sehr praktisch zum verschicken von Retouren: einscannen, einlegen, fertig.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh