Kostenlose Beratung und Kaufhilfe ist bei Kleinanzeigen nicht gewünscht...

Athires

Neuling
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31.12.2025
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Heidelberg
Hallo,

also heute habe ich echt mal den Kopf schütteln müssen. Mein Bruder und ich haben auf Kleinanzeigen eine "Anzeige "gehabt, in dem wir kostenfrei eine Beratung für potenzielle private PC Käufer angeboten haben, potenzielle Kaufangebote zu prüfen, oder auch für Verkäufer eine Bewertung Ihres Systems zu machen. Wir machen das schon seit Jahren, weil wir finden, das es zu viele Betrüger, Skalper und komische Angebote in diesen Systemen unterwegs sind. Leider kann ich euch das Angebot nicht zeigen, aber seid euch sicher, das im Text klar ausgeschlossen ist, das wir etwas verkaufen, oder für den Dienst Geld verlangen. Irgeneinem rechtlich fragwürdigen Anbieter muss das wohl aufgestossen sin, und der hat uns gemeldet, wir würden "Provisionen" verlangen, und so sollen wir nun einen Gewerblichen Account machen... Was abstrus ist.
Will Kleinanzeigen hier absichtlich Kritiker von der Plattform holen, weil sie an den rechtlich fragwürdigen Angeboten auch Geld verdienen?

Deine Anzeige bleibt gelöscht
Hallo,

Vielen Dank für deine Rückmeldung. Deine Anzeige wurde gelöscht, da es sich bei deiner Tätigkeit bzw. Dienstleistung um ein anmeldepflichtiges Gewerbe handelt, für welches du öffentlich wirbst. Die Dienstleistung wird in deinem Fall nicht nur im Freundeskreis erbracht. Du benötigst zur Erbringung dieser Dienstleistung ein aussagekräftiges Impressum: - deinen vollständigen Personennamen (Vor- und Nachname) - komplette postalische Anschrift. Bitte beachte hierbei, dass ein Postfach nicht ausreichend ist. - eine gültige E-Mail-Adresse - für die schnelle Kontaktaufnahme, beispielsweise: eine Telefonnummer oder Faxnummer Wichtige Hinweise findest du hier: https://themen.kleinanzeigen.de/hilfe-gewerblich/gewerbe. Zudem möchten wir dich bitten, zur Aktualisierung des Angebotes die Anzeige zu bearbeiten, anstatt sie zu löschen und neu einzustellen. Vielen Dank für dein Verständnis. Mit freundlichen Grüßen XXX

Solltest du mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sein, kannst du folgendermaßen dagegen vorgehen:
Du kannst dich mit deinem Anliegen an eine hierzu nach Art. 21 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/2065 zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle wenden.
Zudem steht es dir frei, gegen unsere Entscheidung gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.
Dein Team von Kleinanzeigen
 
Zuletzt bearbeitet:
Den genauen Wortlaut der Anzeige kann ich leider nicht mehr nachschauen, weil sie entfernt wurde und mein Bruder sie eingestellt hatte. Inhaltlich war’s aber eindeutig: Wir wollten dafür kein Geld, es ging wirklich nur um Beratung für Privatpersonen. Und das haben wir auch bei jeder Anfrage so gesagt: Wir verkaufen nichts, keine Provision, kein „Kauf bei uns“, gar nichts.
Ich hab mir dazu für 30 € eine kurze Online-Anwalt-Ersteinschätzung geholt (von einem zugelassenen Vollanwalt). Trotzdem will ich das nicht überbewerten und lasse es jetzt erstmal über die von Kleinanzeigen genannte Schlichtungs-/Streitbeilegungsstelle klären, einfach damit man mal was Handfestes hat.
Mir geht’s nicht darum, Kleinanzeigen „anzugreifen“. Ich will nur verstehen: Wo steht genau in den Nutzungsbedingungen/AGB, dass so ein kostenloses, rein beratendes Angebot im Privatkonto grundsätzlich nicht okay ist oder automatisch als „gewerblich/anmeldepflichtig“ zählt? Ich hab dazu bisher keine Stelle gefunden, die das so klar sagt.
Und eine Kontosperre fände ich dafür ehrlich gesagt ziemlich drüber, weil ich ja gerade nur versuche, die Grundsatzfrage sauber zu klären. Meinem Bruder ist das am Ende auch egal, der verkauft da eh nichts, aber für Mitlesende wäre eine klare Einordnung schon hilfreich.
 
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