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Das Bundesjustizministerium plant eine gesetzliche Neuregelung, nach der Internetanbieter IP-Adressen künftig für drei Monate speichern müssen. Grundlage ist ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, der eine effektivere Strafverfolgung im digitalen Raum ermöglichen soll. Neben der IP-Adresse sollen dabei auch zusätzliche technische Zuordnungsdaten gespeichert werden, die notwendig sind, um eine konkrete Internetverbindung eindeutig einem Anschlussinhaber zuzuordnen.
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