1&1 lässt keinen Widerruf zu. Bitte um Rat

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Boomster

Semiprofi
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Hallo,

ich möchte mal eure Meinung zu meinem "Fall" hören...

Ich habe am 30.12.2008 über GMX (gehört zu 1&1) einen DSL-Anschluss online abgeschlossen. Es handelt sich hierum: http://dsl.gmx.de/xml/order/DslEins...CD53E7C9B43EDADE.TC173b?__reuse=1232048382877

So, der Anschluss soll am 02.02.2009 geschaltet werden. Aus privaten Gründen habe ich mich dann aber umentschieden und den Auftrag am 12.01.2009 storniert. Habe ich schriftlich per Einschreiben gemacht.

1&1 gibt allgemein ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Habe also erst einmal die Widerrufsfrist korrekt eingehalten.

Heute bekam ich dann eine mail, dass ich nicht stornieren kann. Hier die original mail:

Sehr geehrter Herr xxxx,

Sie haben uns um Stornierung Ihres Auftrages bei 1&1 gebeten.

Bei der Beauftragung von GMX Free DSL haben Sie sich für eine
schnellstmögliche Schaltung des 1&1 Anschlusses entschieden. Damit haben
Sie uns beauftragt, die Schaltung Ihrer DSL Leitung noch während der
laufenden Frist für Ihr Widerrufsrecht sofort auszuführen.

Wir haben daher auf Ihren Wunsch vor Ende der Widerrufsfrist mit der
Ausführung der beauftragten Leistung begonnen und Ihren Auftrag zur
Schaltung eines 1&1 Anschlusses an unsere Technologiepartner
übermittelt. Ein Widerruf Ihres Auftrages ist daher nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie dazu unsere Widerrufsbelehrung:

"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der
Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B.
wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses
beauftragen etc.)."

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns die Stornierung Ihres
Auftrags nach den hier bereits getätigten Aufwendungen nicht mehr
möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Vertragskundenservice
1&1 Internet AG



In der Tat steht in der Widerrufsbelehrung dass ich nicht stornieren kann wenn ich "schnellstmöglich" angeklickt habe. Die Widerrufsbelehrung habe ich aber erst nach der Bestellung als Anhang in der Auftragsmail erhalten. Während des Abschlusses stand da nichts, bzw habe ich nichts finden können das darauf hindeutet, dass ich nicht stornieren kann wenn ich "schnellstmöglich" wähle. Es steht lediglich ein "i", also Info daneben, in der steht:

"Bitte wählen Sie einen Wunschtermin, der mindestens 28 Tage in der Zukunft liegt. Für einen schnelleren Termin wählen Sie schnellstmöglich... "


Kein Hinweis, was die Widerrufsfrist angeht.


Ich denke, so ziemlich jeder klickt da auf "schnellstmöglich". Der Witz ist ja nun, dass der Schaltungstermin eh über 28 Tage "in der Zukuft" liegt. Hätte also genauso gut den Wunschtermin auf den 02.02 legen können und dann wäre eine Stornierung kein Problem gewesen? Verstehe den Ablauf nicht wirklich. Vor allem hat mir "schnellstmöglich" ja keinen Vorteil beschert.


Wie seht ihr das ganze? Können die das so handhaben? Kann man ein Widerrufsrecht mal eben so "ändern", einschränken oder was auch immer?

Bisher hab ich nur gutes über 1&1 gehört, aber das... naja


Habe etwas sehr interessantes hierzu im Internet gefunden:

Bei dem von Ihnen abgeschlossenen und derzeit strittigen Vertrag handelt es sich um einen sog. Fernabsatzvertrag. Gesetzliche Regelungen hierfür finden sich in den §§ 312 b ff BGB. Grundsätzlich steht einem Verbraucher, der einen Fernabsatzvertrag abschließt, nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu.

Ihren Angaben zu Folge haben Sie noch im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist Ihrem Vertragspartner gegenüber Ihr Angebot oder Ihre Vertragsannahme widerrufen. In diesem Zusammenhang muss jedoch § 312 d Absatz 3 Nummer 2 BGB beachtet werden. Danach erlischt ein dem Verbraucher zustehendes Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung des Unternehmers dann, „wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher dies selbst veranlasst hat.“

Vorliegend ist daher, wie von Ihnen bereits angesprochen, zu klären, inwieweit es sich bei den von Ihnen geschlossenen Vertrag über einen DSL-Zugang tatsächlich um eine Dienstleistung handelt. Von einer reinen Dienstleistung kann nicht ausgegangen werden, da 1&1 neben den dienstvertraglichen Elementen auch werk- und mietvertragliche Komponenten mit erbringt. Insoweit wird jedoch in der Literatur und Rechtsprechung derzeit die Ansicht vertreten, dass der Schwerpunkt der Leistungen bei einem Internetprovider bei einer Dienstleistung liegt.

Ob 1&1 Ihr gesetzlich verankertes Widerrufsrecht einfach „aushebeln“ kann, kann an dieser Stelle nicht eindeutig beantwortet werden. Das gleiche gilt für die Frage, ob Sie durch das Anklicken der Option „schnellstmöglich“ auf Ihr Widerrufsrecht wirksam verzichtet haben. Soweit ersichtlich, fehlt es bislang hierzu an einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, die als Orientierung herangezogen werden könnte. Die Argumente der von Ihnen benannten Kollegen sind daher durchaus vertretbar und in meinen Augen nachvollziehbar. Es sprechen gute Gründe dafür, dass die Vorgehensweise von 1&1 nicht den Vorstellungen des Gesetzgebers bei der Schaffung des § 312d Absatz 3 Nummer 2 entspricht. Insbesondere der Umstand, dass der Kunde bei Anklicken der Option „schnellstmöglich“ nicht auf einen möglichen Verlust seines Widerrufsrechts hingewiesen wird, hebelt den vom Gesetzgeber beabsichtigen Verbraucherschutz meines Erachtens aus. Vorstellbar ist daher grundsätzlich, dass ein Gericht Ihnen im Streitfalle ein Widerrufsrecht zuspricht. Allerdings lässt sich im Vorfeld der Ausgang eines Prozesses nie mit abschließender Sicherheit vorhersagen.



Man muss nicht mal lange suchen und findet sehr viel über 1&1 und diese Problematik. Allein mit den Wörtern "1&1 Widerrufsrecht" findet man unter google sehr viel. Es scheint die Regel zu sein, dass 1&1 das so handhabt... bin ehrlich gesagt sehr enttäuscht von diesem Unternehmen...
 
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ist eine standard-mail, ich habe sie auch mal bekommen von 1&1.
finde die begründung von 1&1 schlüssig, ist aber natürlich weit von kundenfreundlichkeit entfernt.

allgemein wünsch ich dir viel spaß, da dir eine lange odysse bevorsteht wenn du tatsächlich darauf bestehen solltest dass der vertrag gekündigt wird.
meine erfahrung mit 1&1 ist katastrophal.
wenn alles funzt gibts nichts zu beanstanden aber sobald du ein problem hast beginnt das fiasko.
niemand weiß bescheid bei dem laden, niemand fühlt sich verantwortlich oder kann und will dir in irgendeiner weise weiterhelfen.
der 1&1 service ist der schlechteste den ich kenne.
 
Ich möchte ja schon Internet haben. Auch die Preise stimmen. Aber dass die das so handhaben ist mir ein Rätsel. Ich habe gar keine Lust auf so nen Zirkus mit denen. Nur sollte man alle warnen bzw über ihre "Widerrufsbelehrung" aufklären, die einen solchen Vertrag in Betracht ziehen
 
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