e-mahnung
Hallo
Man kann auch per E - Mail mahnen und damit Verzugsfolgen auslösen - allerdings muss der Gläubiger beweisen, dass Ihnen die Mahnung zugegangen ist. Wenn dies der Gläubiger nicht beweisen kann, dann sind Sie auch nicht im Verzug. Ohne Verzug kann der Gläubiger aber auch keine...