Die Festlegungen finden sich im Medienstaatsvertrag, werden also nicht von den ÖRR-Anstalten festgelegt, sondern von den Bundesländern.
In sofern sind sie nicht in Stein gemeißelt, aber eine Änderung ist immer ein riesen Aufwand, da dazu alle 16 Bundesländer der selben Meinung sein müssen, was...