Ich glaube hier kommt einiges durcheinander.
Zumindest nach deutschem Recht gilt Folgendes:
Ist gegenüber einem Dritten eine Schenkung erfolgt, so kann der Pflichtteilsberechtigte vom Erben denjenigen Differenzbetrag verlangen, der sich aus einem Vergleich der Pflichtteilshöhe ohne und mit...